Haftung

Wie schließe ich die Sachmängelhaftung aus?

Beim Verkauf von privat an privat steht der Ausschluss standardmäßig im Notarvertrag: gekauft wie gesehen. Er schützt dich aber nicht vor arglistig verschwiegenen Mängeln und nicht vor Eigenschaften, die du ausdrücklich zugesichert hast. Deshalb gehört alles, was du über dein Haus weißt, offen in den Vertrag.

Hier geht es nur um diese eine Klausel. Die vollständige Darstellung mit Formulierungsbeispielen und Gerichtsentscheidungen steht unter Sachmängelhaftung wirksam ausschließen. Den gesamten Ablauf zeigt Immobilie verkaufen in Bochum.

Was der Ausschluss abdeckt und was nicht

FallAusschluss wirkt
Feuchter Keller, den keiner kannteja
Alte Elektrik, sichtbar und altja
Wasserschaden, den du kanntest und verschwiegen hastnein
Du hast gesagt, das Dach sei dicht, und es war es nichtnein
Die Wohnfläche ist deutlich kleiner als im Exposénein
Nicht genehmigter Anbaunein, wenn du davon wusstest

Grundsatz nach deutschem Kaufrecht: Ein Haftungsausschluss greift nicht bei Arglist und nicht bei einer übernommenen Garantie.

Die Klausel steht ohnehin schon drin

Du musst nichts beantragen. Jeder Notar nimmt den Ausschluss in den Entwurf auf, wenn eine Privatperson an eine Privatperson verkauft. Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Anders sieht es aus, wenn du gewerblich verkaufst, etwa als Bauträger oder nach einer Sanierung mehrerer Objekte. Dann ist der pauschale Ausschluss gegenüber einem Verbraucher angreifbar. Der Begriff selbst ist unter Haftungsausschluss im Kaufvertrag erklärt.

Arglist ist die einzige echte Gefahr

Arglist heißt nicht Betrug im großen Stil. Es reicht, einen Mangel zu kennen, zu ahnen, dass er dem Käufer wichtig wäre, und trotzdem zu schweigen.

Typische Beispiele in Bochumer Altbauten: der Schimmel hinter dem Schrank, die reparierte statt sanierte Drainage, der Marderschaden im Dach, die Wand mit dem Riss, die du zweimal überstrichen hast. Rund 65 Prozent aller Wohngebäude in Bochum stammen aus der Zeit vor Baujahr 1970 — Mängel gehören dort zur Normalität und schrecken kaum jemanden ab. Verschwiegene Mängel schon.

Was du von dir aus sagen musst, steht unter Aufklärungspflicht beim Verkauf und im Eintrag zur Offenbarungspflicht des Verkäufers.

Der sicherste Weg: alles hineinschreiben

  1. Liste schreiben

    Setz dich hin und notiere jeden Mangel, den du kennst. Auch die kleinen. Auch die, die du selbst nicht schlimm findest.

  2. Beim Besichtigungstermin ansprechen

    Sag es laut, zeig es. Wer einen Mangel selbst benennt, wirkt glaubwürdig und verliert selten Geld dadurch.

  3. In den Kaufvertrag aufnehmen

    Der Notar formuliert die Punkte als bekannte Mängel. Damit kann der Käufer sich später nicht darauf berufen.

  4. Protokoll bei der Übergabe

    Zustand und Zählerstände festhalten. Wie das läuft, steht unter Ablauf der Hausübergabe.

Wenn dein Haus ein Sanierungsfall ist

Je schlechter der Zustand, desto wichtiger die Offenheit. Ein Käufer, der ein Haus zum Entkernen sucht, erwartet Mängel und kalkuliert sie ein. Er stört sich nicht an der alten Heizung, sondern daran, wenn er sie erst beim Einzug entdeckt.

Wie du solche Objekte am besten anbietest, steht unter Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen. Der Unterschied zwischen Sach- und Rechtsmangel ist unter Rechtsmangel beim Immobilienkauf erklärt. Welche Klauseln sonst im Entwurf stehen, zeigt Inhalte des Kaufvertrags.

Gut zu wissenDiese Seite ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie die Klausel in deinem Vertrag genau lautet, bespricht der Notar mit dir vor der Beurkundung.

Häufige Fragen zum Haftungsausschluss

Gilt gekauft wie gesehen auch für versteckte Mängel?
Ja, genau dafür ist die Klausel gedacht. Ein Schaden, den weder du noch der Käufer kannten, bleibt nach der Übergabe beim Käufer. Das gilt für die undichte Leitung unter dem Estrich ebenso wie für den Hausschwamm im Dachstuhl. Entscheidend ist allein, dass du selbst nichts davon wusstest und auch nichts zugesichert hast.
Wie lange kann der Käufer nach dem Kauf noch Ansprüche stellen?
Bei einem wirksamen Ausschluss praktisch gar nicht. Fällt der Ausschluss wegen Arglist weg, bleibt dem Käufer deutlich mehr Zeit, weil die Frist erst läuft, wenn er den Mangel und deine Kenntnis davon entdeckt. Das kann Jahre nach der Übergabe sein. Diese Unsicherheit ist der eigentliche Grund, warum sich Offenheit lohnt.
Was ist mit Angaben im Exposé?
Alles, was dort steht, kann als zugesicherte Eigenschaft gewertet werden. Wohnfläche, Baujahr, Heizungsalter, Angaben zu Sanierungen. Deshalb gehören dort nur Zahlen hinein, die du belegen kannst, etwa aus der Wohnflächenberechnung oder den Rechnungen der Handwerker. Grobe Schätzungen im Text sind ein häufiger Grund für Streit nach dem Verkauf.
Hilft ein Gutachten vor dem Verkauf?
Oft ja. Ein Sachverständiger findet Dinge, die du nie bemerkt hast, und du kannst sie offenlegen, statt sie zu verschweigen. Gleichzeitig bekommst du Argumente für den Preis, weil du den Zustand belegen kannst. Bei älteren Häusern mit unklarer Substanz ist das eine der günstigsten Absicherungen überhaupt. Ob du nach der Unterschrift noch aussteigen kannst, klärt Rücktritt vom Hausverkauf.

Kurz zusammengefasst

Der Ausschluss steht beim Privatverkauf ohnehin im Notarvertrag. Du musst dafür nichts tun.

Er schützt dich vor unbekannten Mängeln, aber nie vor verschwiegenen und nie vor falschen Zusagen.

Der beste Schutz ist deshalb kein Vertragstext, sondern eine ehrliche Liste: alles aufschreiben, ansprechen und in den Vertrag aufnehmen lassen. Wer so verkauft, hört nach der Übergabe nichts mehr.

Unsicher, was in den Vertrag gehört?

Wir gehen den Zustand deiner Immobilie mit dir durch, bevor der Entwurf geschrieben wird.

Christian Gottschling hält einen Wohnungsschlüssel in der Hand, im Hintergrund eine Wand mit Objektunterlagen
Dein Ansprechpartner

Christian Gottschling

Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum
Rückruf

Lieber kurz sprechen?

Ein Telefonat bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Sag uns einfach, wann wir dich erreichen.

Es eilt? Dann ruf einfach direkt an: 0201 20 20 01