Trennung und Immobilie

Was passiert bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Haus?

Es gibt vier Wege: Einer übernimmt und zahlt den anderen aus, ihr verkauft und teilt den Erlös, ihr vermietet gemeinsam weiter, oder es kommt zur Teilungsversteigerung. Jeder Weg beginnt mit derselben Frage: Was ist das Haus wert, und was steht noch an Schulden darauf.

Diese Seite sortiert die Möglichkeiten. Was in jedem Fall zu regeln ist, steht ausführlich unter Immobilie bei Scheidung in Bochum.

Die vier Wege im Vergleich

WegPasst, wennHaken
Einer zahlt ausKinder bleiben im Haus, einer kann finanzierenBank muss den Alleinverdiener allein tragen
Gemeinsam verkaufenbeide wollen einen SchlussstrichEinigung über Preis und Zeitpunkt nötig
Gemeinsam vermietenihr könnt noch sachlich redenihr bleibt wirtschaftlich verbunden
Teilungsversteigerunggar keine Einigung möglichmeist deutlich unter Marktwert

Übersicht aus der Praxis. Welcher Weg in deinem Fall trägt, hängt von Güterstand, Finanzierung und Kindern ab.

Warum alles mit dem Wert anfängt

Ohne belastbaren Wert gibt es keine Auszahlung, keine faire Teilung und keine Verhandlung. Der eine schätzt das Haus zu hoch, der andere zu niedrig, und beide haben ein Interesse daran.

Deshalb gehört an den Anfang eine neutrale Einschätzung. Wer sie erstellen darf und wann ein förmliches Gutachten nötig wird, steht unter Wer darf bewerten. Die Zahl für dein Objekt findest du über Hauswert in Bochum.

Auszahlen: die Rechnung, die oft überrascht

Die Formel klingt einfach: Verkehrswert minus Restschuld, davon die Hälfte. Bei 420.000 Euro Wert und 160.000 Euro Restschuld sind das 130.000 Euro für den weichenden Partner.

Der Haken liegt bei der Bank. Der Übernehmende muss das gesamte Darlehen allein tragen können, und meist kommt die Auszahlungssumme noch obendrauf. Aus 160.000 Euro Restschuld werden dann 290.000 Euro. Wie die Rechnung im Detail läuft, steht unter Partner beim Haus auszahlen und unter Auszahlung beim gemeinsamen Haus.

Die Teilungsversteigerung ist kein Druckmittel

Jeder Miteigentümer kann sie beantragen, auch allein. Deshalb wird sie in Trennungen gern als Drohung benutzt. Nur schadet sie am Ende beiden: Bei einer Teilungsversteigerung liegt der Zuschlag regelmäßig deutlich unter dem, was ein normaler Verkauf gebracht hätte, und die Kosten des Verfahrens gehen vom Erlös ab.

Wer die Versteigerung ernsthaft im Raum stehen sieht, sollte prüfen, ob sich ein freihändiger Verkauf noch retten lässt. Ansätze dazu stehen unter Zwangsversteigerung abwenden.

Steuern nicht vergessen

Wer seinen Anteil an den Ex-Partner verkauft, macht damit ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft, wenn die Zehnjahresfrist noch läuft und die Eigennutzung nicht mehr greift. Genau das trifft oft den Partner, der bereits ausgezogen ist. Prüf deinen Fall vorher unter Spekulationssteuer beim Verkauf.

Gut zu wissenDiese Übersicht ersetzt weder Rechts- noch Steuerberatung. Güterstand, Zugewinn und Unterhalt gehören zu deinem Anwalt, die steuerliche Seite zu deinem Steuerberater.

Häufige Fragen zu Scheidung und Haus

Muss das Haus bei einer Scheidung verkauft werden?
Nein, ein Zwang zum Verkauf besteht nicht. Verkauft wird, wenn beide es wollen oder wenn keine andere Lösung finanzierbar ist. Die Alternativen sind die Auszahlung eines Partners, die gemeinsame Vermietung und im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung. In der Praxis scheitert die Auszahlung meistens nicht am Willen, sondern an der Bank. Mehr unter Verkaufspflicht bei Scheidung.
Wem gehört das Haus, wenn nur einer im Grundbuch steht?
Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Das heißt aber nicht, dass der andere leer ausgeht: Bei der Zugewinngemeinschaft wird der Wertzuwachs während der Ehe ausgeglichen. Die Immobilie fließt dann mit ihrem Wert in diese Rechnung ein, auch wenn sie nur einem gehört.
Wer zahlt bis zum Verkauf die Rate?
Gegenüber der Bank haften beide Partner weiter, wenn beide den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Im Innenverhältnis lässt sich eine andere Aufteilung vereinbaren, oft verrechnet mit einer Nutzungsentschädigung für den, der ausgezogen ist, oder mit dem Unterhalt. Ohne klare schriftliche Absprache entsteht hier der zweite große Streitpunkt nach dem Wert.
Wie lange dauert ein Verkauf in dieser Situation?
Der Verkauf selbst dauert nicht länger als sonst, normalerweise sechs bis sieben Monate von der Entscheidung bis zum Geld auf dem Konto. Länger dauert alles davor: die Einigung darüber, ob überhaupt verkauft wird und zu welchem Preis. Wer sich früh auf eine neutrale Bewertung einlässt, spart am Ende Monate und einen erheblichen Teil der Anwaltskosten.

Kurz zusammengefasst

Auszahlen, verkaufen, vermieten oder versteigern: Das sind die vier Wege. Die Teilungsversteigerung ist dabei der teuerste und sollte die letzte Option bleiben.

Jede Lösung setzt eine neutrale Bewertung voraus. Ohne Zahl gibt es keine faire Einigung, sondern nur zwei Meinungen.

Denk an die Bank beim Auszahlen und an die Spekulationssteuer beim Anteilsverkauf. Beides wird regelmäßig übersehen und kostet danach richtig Geld.

Was ist euer Haus wert?

Eine neutrale Zahl, mit der beide Seiten rechnen können.

Christian Gottschling im dunkelblauen Anzug in einem Büro mit Glaswänden
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Christian Gottschling

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