Was passiert bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Haus?
Es gibt vier Wege: Einer übernimmt und zahlt den anderen aus, ihr verkauft und teilt den Erlös, ihr vermietet gemeinsam weiter, oder es kommt zur Teilungsversteigerung. Jeder Weg beginnt mit derselben Frage: Was ist das Haus wert, und was steht noch an Schulden darauf.
Diese Seite sortiert die Möglichkeiten. Was in jedem Fall zu regeln ist, steht ausführlich unter Immobilie bei Scheidung in Bochum.
Die vier Wege im Vergleich
| Weg | Passt, wenn | Haken |
|---|---|---|
| Einer zahlt aus | Kinder bleiben im Haus, einer kann finanzieren | Bank muss den Alleinverdiener allein tragen |
| Gemeinsam verkaufen | beide wollen einen Schlussstrich | Einigung über Preis und Zeitpunkt nötig |
| Gemeinsam vermieten | ihr könnt noch sachlich reden | ihr bleibt wirtschaftlich verbunden |
| Teilungsversteigerung | gar keine Einigung möglich | meist deutlich unter Marktwert |
Übersicht aus der Praxis. Welcher Weg in deinem Fall trägt, hängt von Güterstand, Finanzierung und Kindern ab.
Warum alles mit dem Wert anfängt
Ohne belastbaren Wert gibt es keine Auszahlung, keine faire Teilung und keine Verhandlung. Der eine schätzt das Haus zu hoch, der andere zu niedrig, und beide haben ein Interesse daran.
Deshalb gehört an den Anfang eine neutrale Einschätzung. Wer sie erstellen darf und wann ein förmliches Gutachten nötig wird, steht unter Wer darf bewerten. Die Zahl für dein Objekt findest du über Hauswert in Bochum.
Auszahlen: die Rechnung, die oft überrascht
Die Formel klingt einfach: Verkehrswert minus Restschuld, davon die Hälfte. Bei 420.000 Euro Wert und 160.000 Euro Restschuld sind das 130.000 Euro für den weichenden Partner.
Der Haken liegt bei der Bank. Der Übernehmende muss das gesamte Darlehen allein tragen können, und meist kommt die Auszahlungssumme noch obendrauf. Aus 160.000 Euro Restschuld werden dann 290.000 Euro. Wie die Rechnung im Detail läuft, steht unter Partner beim Haus auszahlen und unter Auszahlung beim gemeinsamen Haus.
Die Teilungsversteigerung ist kein Druckmittel
Jeder Miteigentümer kann sie beantragen, auch allein. Deshalb wird sie in Trennungen gern als Drohung benutzt. Nur schadet sie am Ende beiden: Bei einer Teilungsversteigerung liegt der Zuschlag regelmäßig deutlich unter dem, was ein normaler Verkauf gebracht hätte, und die Kosten des Verfahrens gehen vom Erlös ab.
Wer die Versteigerung ernsthaft im Raum stehen sieht, sollte prüfen, ob sich ein freihändiger Verkauf noch retten lässt. Ansätze dazu stehen unter Zwangsversteigerung abwenden.
Steuern nicht vergessen
Wer seinen Anteil an den Ex-Partner verkauft, macht damit ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft, wenn die Zehnjahresfrist noch läuft und die Eigennutzung nicht mehr greift. Genau das trifft oft den Partner, der bereits ausgezogen ist. Prüf deinen Fall vorher unter Spekulationssteuer beim Verkauf.
Häufige Fragen zu Scheidung und Haus
Muss das Haus bei einer Scheidung verkauft werden?
Wem gehört das Haus, wenn nur einer im Grundbuch steht?
Wer zahlt bis zum Verkauf die Rate?
Wie lange dauert ein Verkauf in dieser Situation?
Kurz zusammengefasst
Auszahlen, verkaufen, vermieten oder versteigern: Das sind die vier Wege. Die Teilungsversteigerung ist dabei der teuerste und sollte die letzte Option bleiben.
Jede Lösung setzt eine neutrale Bewertung voraus. Ohne Zahl gibt es keine faire Einigung, sondern nur zwei Meinungen.
Denk an die Bank beim Auszahlen und an die Spekulationssteuer beim Anteilsverkauf. Beides wird regelmäßig übersehen und kostet danach richtig Geld.
Was ist euer Haus wert?
Eine neutrale Zahl, mit der beide Seiten rechnen können.
Christian Gottschling
In solchen Situationen hilft ein neutraler Blick von außen mehr als jede Diskussion am Küchentisch. Ruf an, auch wenn du noch nicht weißt, ob du verkaufen willst.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum