Für Eigentümergemeinschaften und Verwaltungsbeiräte

WEG-Verwaltung Bochum.
Versammlungen, die etwas entscheiden.

Klare Abrechnung, ehrlicher Wirtschaftsplan, eine Rücklage, die reicht. Und ein Verwalter, der zurückruft.

4.000Wohneinheiten in der Verwaltung
65 %der Bochumer Wohngebäude sind vor 1970 gebaut
8Gewerke im eigenen Handwerkernetzwerk
5,0Sterne bei über 300 Bewertungen

Die letzte Eigentümerversammlung dauerte vier Stunden. Beschlossen wurde nichts. Zwei Parteien haben sich über den Fahrradkeller gestritten, die Jahresabrechnung konnte niemand erklären, und beim Punkt Dachsanierung stellte sich heraus, dass die Rücklage bei knapp 9.000 Euro steht. Alle sind um halb elf nach Hause gegangen und wussten weniger als vorher.

So läuft es in vielen Häusern, und es liegt selten an den Eigentümern. Eine gute WEG-Verwaltung in Bochum bereitet Entscheidungen so vor, dass sie in der Versammlung getroffen werden können. Zahlen, die stimmen. Angebote, die vergleichbar sind. Beschlussanträge, die formal halten. Wenn das da ist, dauert eine Versammlung mit zwölf Parteien selten länger als neunzig Minuten.

Auf dieser Seite steht, was eine WEG-Verwaltung im Jahreslauf leistet, wie Beschlüsse rechtssicher zustande kommen, wie viel in die Erhaltungsrücklage gehört und was sich mit der Reform des Wohnungseigentumsrechts bei baulichen Veränderungen geändert hat.

Was sich für deine Gemeinschaft ändert

📋

Ihr entscheidet in der Versammlung, nicht danach

Jeder Tagesordnungspunkt kommt mit Zahlen, Angeboten und einem fertigen Beschlussantrag. Statt Diskussion über Vermutungen gibt es eine Abstimmung über Fakten.

💶

Die Abrechnung versteht auch der Beirat

Einnahmen, Ausgaben, Rücklage, Abrechnungsspitze. Nachvollziehbar aufgebaut, mit Belegen, die der Beirat in einem Nachmittag prüfen kann.

🏗️

Große Maßnahmen werden geführt, nicht nur ausgeschrieben

Dach, Fassade, Heizung, Stränge. Wir holen vergleichbare Angebote, begleiten den Bauablauf und setzen Mängel durch, bevor die Gewährleistung ausläuft.

Was eine WEG-Verwaltung im Jahr leistet

Der Verwalter arbeitet für die Gemeinschaft, nicht für einzelne Eigentümer. Er führt das Konto der Gemeinschaft, setzt Beschlüsse um und ist gegenüber der Gemeinschaft rechenschaftspflichtig. Daraus ergeben sich vier feste Produkte im Jahr.

Der Wirtschaftsplan

Er sagt voraus, was die Gemeinschaft im kommenden Jahr an Geld braucht: Betriebskosten, Versicherungen, Wartung, Verwaltervergütung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Daraus ergibt sich das Hausgeld je Einheit. Beschlossen wird nicht der Plan als solcher, sondern die Vorschüsse, die daraus folgen. Der Plan gilt weiter, bis ein neuer beschlossen ist, sodass im Januar niemand ohne Grundlage dasteht.

Die Jahresabrechnung

Sie zeigt, was tatsächlich geflossen ist, und verteilt es nach dem geltenden Schlüssel auf die Einheiten. Beschlossen wird die Differenz zwischen Vorschuss und tatsächlichem Verbrauch, die sogenannte Abrechnungsspitze. Wer zu wenig gezahlt hat, zahlt nach. Wer zu viel gezahlt hat, bekommt zurück. Dazu kommt der Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklage und dem Vermögen der Gemeinschaft.

Die Eigentümerversammlung

Mindestens einmal im Jahr. Die Einladung geht in Textform raus, die Frist beträgt drei Wochen, außer es ist wirklich eilig. Beschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Das ist seit der Reform so und hat die früher üblichen Zweitversammlungen überflüssig gemacht. Auf Beschluss der Gemeinschaft kann online teilgenommen werden, eine rein virtuelle Versammlung braucht eine Dreiviertelmehrheit.

Eure letzte Abrechnung konnte niemand erklären? Schickt sie uns, wir gehen sie mit dem Beirat durch.

Die Beschluss-Sammlung

Jeder gefasste Beschluss und jede gerichtliche Entscheidung werden fortlaufend erfasst, mit Datum, Wortlaut und Nummer. Diese Sammlung ist Pflicht, und sie ist beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Bochum das erste, was ein sorgfältiger Käufer sehen will. Fehlt sie oder ist sie lückenhaft, sind Beschlüsse aus der Vergangenheit im Streitfall kaum belegbar. Wir übernehmen sie bei jedem Wechsel als erstes und schließen die Lücken, soweit die Protokolle es hergeben.

Die Erhaltungsrücklage: der wunde Punkt in Bochum

Hier entscheidet sich, ob eine Gemeinschaft ruhig schläft oder alle paar Jahre eine Sonderumlage beschließen muss.

Der Grund liegt in der Bausubstanz. Rund 65 Prozent der Bochumer Wohngebäude sind vor Baujahr 1970 errichtet, nur neun Prozent nach der Jahrtausendwende. Zwei Drittel der angebotenen Eigentumswohnungen sind älter als 45 Jahre, allein die Siebzigerjahre stellen über ein Fünftel. Bei solchen Häusern stehen die großen Posten nicht irgendwann an, sondern in überschaubaren Zeiträumen: Dach, Fenster, Heizung, Stränge, Fassade, Balkone.

Viele Gemeinschaften rechnen ihre Rücklage nach Gefühl, oft ein Euro je Quadratmeter und Jahr, weil das seit Jahrzehnten so gemacht wird. Bei einem Haus mit Baujahr 1963, das noch nie ein neues Dach hatte, ist das ungefähr ein Zehntel dessen, was gebraucht wird. Das Ergebnis kennt jeder Beirat: Die Sanierung kommt, die Rücklage reicht nicht, und die Gemeinschaft beschließt eine Sonderumlage, die einzelne Eigentümer nicht stemmen können.

Wir gehen anders vor. Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme mit Restnutzungsdauern der wichtigsten Bauteile. Daraus wird ein Zeitplan über zehn bis fünfzehn Jahre mit groben Kostenansätzen. Und daraus die Zuführung, die nötig ist. Die Zahl tut beim ersten Lesen weh. Sie ist trotzdem die einzige, die euch die Sonderumlage erspart.

Wie viel eure Rücklage für euer Haus bräuchte, rechnen wir nach einem Rundgang aus.

Gut zu wissenDie Stadt Bochum fördert Modernisierungen im älteren Bestand mit Zuschüssen von bis zu 50.000 Euro. Ob eure Maßnahme dafür in Frage kommt, prüfen wir vor der Beschlussfassung, nicht danach.

Bauliche Veränderungen nach der WEG-Reform

Das ist der Bereich, in dem die meisten Gemeinschaften mit veraltetem Wissen arbeiten. Früher brauchte fast jede bauliche Veränderung die Zustimmung aller Betroffenen. Heute gilt etwas anderes.

Beschlossen wird mit einfacher Mehrheit. Jede bauliche Veränderung kann die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschließen. Die Hürde liegt nicht mehr bei der Zustimmung, sondern bei der Kostenverteilung.

Wer zahlt, richtet sich nach der Mehrheit. Grundregel: Wer der Maßnahme zustimmt, trägt die Kosten und darf sie nutzen. Trägt eine sehr große Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Stimmen und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile den Beschluss, zahlen alle mit, sofern die Maßnahme nicht unverhältnismäßig teuer ist. Dasselbe gilt, wenn die Kosten sich in angemessener Zeit amortisieren.

Vier Maßnahmen sind privilegiert. Barrierefreier Aus- und Umbau, Laden von Elektrofahrzeugen, Einbruchsschutz und ein Glasfaseranschluss. Jeder einzelne Eigentümer kann verlangen, dass ihm eine solche Maßnahme gestattet wird. Er zahlt sie dann selbst, und die Gemeinschaft entscheidet nur noch über die Art der Ausführung. Für ältere Bochumer Häuser ohne Aufzug ist der erste Punkt der praktisch wichtigste.

In der Praxis scheitern solche Beschlüsse selten am Willen, sondern an der Formulierung. Ein Beschluss, der die Kostenverteilung nicht sauber regelt, ist angreifbar, und die Anfechtungsfrist beträgt einen Monat ab Beschlussfassung. Deshalb schreiben wir Beschlussanträge vor der Versammlung aus und nicht während der Diskussion auf einen Zettel.

Zertifizierter Verwalter: was das für eure Gemeinschaft bedeutet

Seit der Reform gibt es den zertifizierten Verwalter. Wer sich so nennen darf, hat eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer bestanden, in der Recht, Technik und kaufmännische Verwaltung abgefragt werden. Juristische Personen gelten als zertifiziert, wenn die handelnden Mitarbeiter es sind.

Wichtig ist die Rechtsfolge: Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Bei kleinen Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten gilt das nur, wenn keiner der Eigentümer selbst verwaltet oder ein Drittel der Eigentümer es verlangt.

Frag bei jedem Angebot ausdrücklich nach. Und frag drei weitere Dinge ab, die genauso wichtig sind: die Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung, den Nachweis der Vermögensschadenhaftpflicht und die Weiterbildung von zwanzig Stunden in drei Jahren. Eine Verwaltung, die bei diesen vier Punkten zögert, ist kein Verhandlungspartner.

Der Verwaltungsbeirat: euer wichtigstes Instrument

Der Beirat unterstützt den Verwalter und prüft vor allem Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor die Versammlung darüber abstimmt. Seine Zahl legt die Gemeinschaft fest. Wenn der Beirat unentgeltlich arbeitet, haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das nimmt die Angst vor dem Amt, die viele Eigentümer haben.

Ein guter Verwalter behandelt den Beirat als Kontrolle, nicht als Störung. Wir legen die Abrechnung vor der Versammlung offen, mit Belegen und einem Termin, an dem alle Fragen durchgegangen werden. Wer das scheut, hat meist einen Grund dafür.

Ihr wollt sehen, wie eine offen vorgelegte Abrechnung bei uns aussieht? Fragt nach einem Beispiel.

So läuft die Übernahme einer Gemeinschaft

  1. Vorgespräch mit dem Beirat

    Wir sehen uns die letzten zwei Abrechnungen, die Teilungserklärung und den Zustand des Hauses an. Danach sagen wir ehrlich, was auf euch zukommt.

  2. Angebot und Verwaltervertrag

    Vergütung je Einheit, Laufzeit, Leistungsliste, Sonderleistungen. Alles auf zwei Seiten, damit ihr es in der Versammlung vorlesen könnt.

  3. Beschluss in der Versammlung

    Abberufung der alten Verwaltung, Bestellung der neuen, Zustimmung zum Vertrag. Drei Beschlüsse, sauber formuliert und protokolliert.

  4. Unterlagen und Konten

    Wir fordern die Verwaltungsunterlagen an, übernehmen die Beschluss-Sammlung und stellen die Konten der Gemeinschaft um.

  5. Erste Versammlung

    Bestandsaufnahme, ehrliche Rücklagenrechnung, Instandhaltungsplan. Ab hier wisst ihr, was in den nächsten zehn Jahren ansteht.

Was das Baujahr in Bochum wert ist

Der Zustand des Gemeinschaftseigentums schlägt direkt auf den Wert jeder einzelnen Wohnung durch. Die Bochumer Angebotspreise zeigen, wie deutlich der Unterschied ausfällt.

Baujahr der EigentumswohnungAngebotspreis je m²
vor 19502.083 €
1950er2.019 €
1960er2.125 €
1970er2.107 €
1980er2.306 €
1990er2.625 €
Median alle Baujahre2.318 €

Quelle: empirica/VALUE, ausgewertet im Wohnungsmarktbericht der Stadt Bochum. Stand: 2025.

Zwischen einem Haus aus den Fünfzigern und einem aus den Neunzigern liegen rund 600 Euro je Quadratmeter. Bei 70 Quadratmetern sind das über 42.000 Euro Unterschied je Wohnung. Eine Gemeinschaft, die ihr Haus in Schuss hält, arbeitet also direkt am Vermögen jedes einzelnen Eigentümers. Was eine konkrete Wohnung heute bringt, zeigt eine Wohnungsbewertung in Bochum.

Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung in Bochum

Wie lange darf ein Verwalter bestellt werden?
Die Bestellung ist auf höchstens fünf Jahre begrenzt. Bei einer Gemeinschaft, die gerade erst durch Aufteilung entstanden ist, sind es höchstens drei Jahre. Eine Wiederbestellung ist möglich, sie darf aber frühestens ein Jahr vor Ablauf der laufenden Bestellzeit beschlossen werden. Wer euch eine Bindung über zehn Jahre anbietet, kennt das Gesetz nicht oder hofft, dass ihr es nicht kennt.
Können wir unseren Verwalter jederzeit abberufen?
Ja. Die Gemeinschaft kann den Verwalter jederzeit durch Beschluss abberufen, und sie braucht dafür keinen wichtigen Grund. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Den kompletten Ablauf mit Fristen, Unterlagenliste und Übergabe findest du unter Hausverwaltung wechseln in Bochum.
Wie viel muss in die Erhaltungsrücklage?
Eine gesetzliche Mindesthöhe gibt es nicht, die Gemeinschaft muss aber eine angemessene Rücklage bilden. Angemessen heißt: Sie muss zu Alter und Zustand des Gebäudes passen. Bei einem sanierten Haus aus den Neunzigern kann eine kleine Zuführung reichen, bei einem unsanierten Sechzigerjahrebau mit Originalfenstern und alter Heizung braucht es ein Vielfaches davon. Grundlage ist immer ein Zeitplan der anstehenden Maßnahmen, keine Faustformel.
Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
Das Hausgeld ist der Vorschuss, den jeder Eigentümer nach Wirtschaftsplan an die Gemeinschaft zahlt. Es enthält Betriebskosten, Verwaltervergütung und die Zuführung zur Rücklage. Nebenkosten sind der Teil davon, den ein vermietender Eigentümer an seinen Mieter weiterreichen darf; wie das in der Praxis läuft, steht unter Sondereigentumsverwaltung in Bochum. Verwaltervergütung und Rücklagenzuführung gehören nicht dazu, sie bleiben immer beim Eigentümer.
Muss ich als Eigentümer zur Versammlung kommen?
Eine Pflicht gibt es nicht, und die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Genau deshalb solltest du kommen oder eine Vollmacht erteilen. Wer fehlt, wird trotzdem an Beschlüsse gebunden, auch an teure. Wenn die Gemeinschaft es beschlossen hat, kannst du online teilnehmen.
Kann ein einzelner Eigentümer einen Beschluss kippen?
Ja, über eine Anfechtungsklage beim zuständigen Amtsgericht. Die Frist ist kurz: Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Angreifbar sind vor allem Formfehler bei Einladung und Beschlussfassung sowie Beschlüsse, die gegen ordnungsmäßige Verwaltung verstoßen. Sauber vorbereitete Beschlüsse überstehen das fast immer.
Wer haftet, wenn eine Sanierung schiefgeht?
Zuerst der ausführende Betrieb über die Gewährleistung. Deshalb ist die Bauabnahme mit Mängelprotokoll so wichtig, und deshalb muss jemand die Gewährleistungsfristen im Blick behalten. Verletzt der Verwalter dabei seine Pflichten, haftet er der Gemeinschaft gegenüber. Dafür braucht er eine Vermögensschadenhaftpflicht, die ihr euch zeigen lassen solltet.
Übernehmt ihr auch kleine Gemeinschaften mit drei Parteien?
Ja. Kleine Gemeinschaften sind je Einheit teurer, weil der Aufwand für Abrechnung, Versammlung und Beschluss-Sammlung fast gleich bleibt. Dafür sind Entscheidungen dort schneller. Wenn ihr wissen wollt, was das für euer Haus bedeutet, findest du die üblichen Spannen unter Hausverwaltung Kosten in Bochum.

Kurz zusammengefasst

WEG-Verwaltung heißt: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung mit Vermögensbericht, Eigentümerversammlung und eine lückenlose Beschluss-Sammlung. Alles andere baut darauf auf.

Der entscheidende Punkt in Bochum ist die Erhaltungsrücklage. Bei einem Gebäudebestand, der zu zwei Dritteln älter als der Baujahrgang 1970 ist, entscheidet sie darüber, ob die nächste große Maßnahme geplant oder als Sonderumlage kommt.

Und drittens: Bauliche Veränderungen sind heute mit einfacher Mehrheit beschließbar, die eigentliche Arbeit steckt in der Kostenverteilung und in der Formulierung des Beschlusses. Wenn ihr über einen Wechsel nachdenkt, schaut euch in Ruhe an, was wir vorlegen. Ein Vorgespräch mit dem Beirat kostet nichts und bringt fast immer eine Liste offener Punkte, die niemand auf dem Schirm hatte.

Wie hoch steht eure Rücklage, und reicht sie?

Schickt uns die letzte Jahresabrechnung und das Baujahr. Ihr bekommt eine ehrliche Einschätzung und ein Angebot für eure Gemeinschaft.

Christian Gottschling in der Hocke vor einem modernen Gebäude, ein Smartphone in der Hand
Dein Ansprechpartner

Christian Gottschling

Wenn du mit deiner Verwaltung unzufrieden bist, klärt ein Telefonat meist in zehn Minuten, ob ein Wechsel sich lohnt. Das kostet dich nichts und verpflichtet dich zu nichts.

Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum

Was bringt deine Immobilie an Miete?

Du bekommst eine realistische Einschätzung für deine Straße und einen Vorschlag, wie die Vermietung ablaufen kann. Kostenlos und unverbindlich.

Vermietungsanfrage Bochum

Lieber telefonisch? 0201 20 20 01 — Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

Rückruf

Wir rufen dich an

Ob sich ein Wechsel der Verwaltung lohnt, ist in einem Telefonat meist geklärt. Sag uns, wann wir dich erreichen.

Es eilt? Dann ruf einfach direkt an: 0201 20 20 01