Pflichten beim Verkauf

Worüber muss ich den Käufer aufklären?

Über alles, was der Käufer nicht sehen kann und was für seine Entscheidung wichtig ist: Feuchtigkeit im Keller, Hausschwamm, Asbest, ein alter Öltank, ein bekannter Bergschaden, Streit in der Eigentümergemeinschaft. Verschweigst du so etwas arglistig, haftest du trotz vereinbartem Haftungsausschluss — und zwar noch Jahre später.

Der feuchte Fleck im Keller ist im Sommer trocken. Die Frage, ob er trotzdem auf den Tisch muss, entscheidet über Jahre Ruhe oder Jahre Streit. Die rechtlichen Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Aufklärungspflicht des Verkäufers. Hier bekommst du die Faustregel.

Die Faustregel in einem Satz

Was bei einer normalen Besichtigung sichtbar ist, musst du nicht erklären. Was verborgen ist und den Wert oder die Nutzung spürbar beeinflusst, musst du von dir aus nennen — ungefragt. Ein Riss in der Wand ist sichtbar. Ein Hausschwamm hinter der Verkleidung ist es nicht.

Was in Bochum besonders häufig vorkommt

Rund 65 Prozent aller Wohngebäude in der Stadt stammen aus der Zeit vor 1970. Daraus ergeben sich Themen, die in anderen Regionen seltener sind. Bergschäden aus dem Steinkohlebergbau gehören dazu: Wenn du davon weißt oder Sanierungen deswegen erfolgt sind, gehört das in die Unterlagen. Grundlagen erklärt das Lexikon zum Bergschaden.

Dazu kommen Asbest in Dachplatten und Bodenbelägen, stillgelegte Öltanks im Garten, Altlasten auf ehemaligem Gewerbegrund und Schwarzbauten: ein Wintergarten oder ein Dachausbau ohne Genehmigung. Alle vier kann ein Käufer bei der Besichtigung nicht erkennen.

SachverhaltMusst du es nennen?
Feuchtigkeit oder Schimmel, auch wenn gerade trockenja
Bekannter Hausschwamm oder Holzschädlingeja
Asbest in Dach, Fassade oder Bodenbelagja
Stillgelegter Öltank, Altlastenverdachtja
Anbau oder Dachausbau ohne Genehmigungja
Beschlossene Sanierung oder Sonderumlage der Gemeinschaftja
Streit oder laufendes Verfahren in der Eigentümergemeinschaftja
Abgenutzter Teppich, alte Küche, sichtbarer Renovierungsbedarfnein
Lärm einer Straße, die jeder bei der Besichtigung hörtnein

Praxisorientierte Einordnung. Ob im Einzelfall eine Offenbarungspflicht besteht, entscheidet sich nach den Umständen — diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum der Haftungsausschluss nicht alles rettet

In fast jedem Kaufvertrag über eine gebrauchte Immobilie steht ein Ausschluss der Sachmängelhaftung. Er wirkt für alles, was du nicht kanntest. Für arglistig verschwiegene Mängel wirkt er nicht. Der Käufer kann dann Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz verlangen — und zwar noch Jahre nachdem er den Mangel entdeckt hat, mit einer absoluten Obergrenze von zehn Jahren.

Arglist bedeutet nicht Bösartigkeit. Es reicht, dass du einen Mangel kennst, weißt, dass er für den Käufer wichtig ist, und ihn trotzdem nicht ansprichst. Wie der Ausschluss richtig formuliert wird, steht unter Sachmängelhaftung ausschließen.

So machst du es richtig

  1. Alles aufschreiben

    Leg eine Liste aller bekannten Mängel an, auch derer, die längst behoben sind. Notiere, wann was passiert ist und was gemacht wurde.

  2. Belege sammeln

    Handwerkerrechnungen, Gutachten, Fotos vom Schadenszeitpunkt. Sie zeigen, dass ein Problem erledigt ist, statt Misstrauen zu erzeugen.

  3. Früh ansprechen

    Nenne Mängel bei der Besichtigung, nicht kurz vor dem Notartermin. Wer offen startet, verhandelt ruhiger.

  4. In den Vertrag schreiben

    Was besprochen wurde, gehört namentlich in die Urkunde. Nur dann ist später belegbar, dass du aufgeklärt hast.

Ehrlichkeit kostet weniger, als die meisten befürchten. Käufer kalkulieren einen benannten Mangel ein — einen entdeckten Mangel bestrafen sie doppelt. Den Gesamtablauf findest du unter Immobilie verkaufen in Bochum.

Häufige Fragen dazu

Muss ich Mängel nennen, die ich selbst nur vermute?
Einen bloßen Verdacht musst du nicht zur Tatsache erklären, verschweigen solltest du ihn trotzdem nicht. Sag, was du beobachtet hast, und überlass die Bewertung dem Käufer und seinem Gutachter. Wer einen begründeten Verdacht kennt und ihn bewusst für sich behält, bewegt sich schnell im Bereich der Arglist.
Reicht es, wenn der Käufer einen Gutachter mitbringt?
Nein. Ein Gutachter entlastet dich nicht von der Pflicht, verborgene Mängel zu nennen, die du kennst. Er schaut sich an, was zugänglich ist. Was hinter einer Verkleidung oder unter dem Estrich liegt, findet er bei einer normalen Besichtigung nicht — und genau dort liegt deine Aufklärungspflicht.
Was ist mit Mängeln, die vor Jahren behoben wurden?
Behobene Schäden musst du nennen, wenn sie für die Bewertung noch eine Rolle spielen, etwa ein früherer Wasserschaden oder eine Schwammsanierung. Leg die Rechnungen dazu. Das wirkt in der Praxis positiv: Der Käufer sieht, dass ein Problem fachgerecht erledigt wurde, statt später selbst darauf zu stoßen.
Gilt das auch beim Verkauf einer Eigentumswohnung?
Ja, und zusätzlich musst du über Umstände der Gemeinschaft aufklären: beschlossene Sanierungen, geplante Sonderumlagen, größere Rückstände oder laufende Rechtsstreitigkeiten. Diese Informationen stehen in den Protokollen der Eigentümerversammlungen, die der Käufer und seine Bank ohnehin sehen wollen. Gib die Protokolle deshalb von Anfang an mit heraus.

Kurz zusammengefasst

Sichtbares musst du nicht erklären, Verborgenes schon — und zwar von dir aus, ohne dass jemand fragt.

In Bochum betrifft das häufig Feuchtigkeit, Asbest, alte Öltanks, Bergschäden und ungenehmigte Anbauten in Altbeständen.

Der Haftungsausschluss im Kaufvertrag schützt nicht gegen arglistiges Verschweigen. Ansprüche können noch Jahre später geltend gemacht werden.

Schreib alles auf, sammle Belege und lass Besprochenes in die Urkunde aufnehmen. Was dein Objekt mit allen Mängeln wert ist, klärt die Immobilienbewertung in Bochum.

Unsicher, was du ansprechen musst?

Wir gehen deine Immobilie mit dir durch und sagen dir, was in die Unterlagen gehört.

Christian Gottschling sitzt in blauem Sakko auf einer Treppe und blickt in die Kamera
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