Ablösevereinbarung
Zieht ein Mieter aus und verkauft dem Nachfolger seine Einbauküche, die Lampen oder den Teppichboden, ist genau das eine Ablösevereinbarung.
Was das für dich bedeutet
Die Ablösevereinbarung für eine Mietwohnung ist ein Vertrag zwischen zwei Mietern. Der Vermieter ist daran nicht beteiligt und bekommt von dem Geld nichts. Trotzdem betrifft es dich, wenn du vermietest: Was der neue Mieter gekauft hat, gehört ihm. Er darf es beim Auszug wieder mitnehmen — und er muss die Wohnung dann in dem Zustand hinterlassen, in dem er sie übernommen hat.
Es gibt keinen Zwang zur Ablöse. Kein Mieter muss die Küche seines Vorgängers kaufen, um den Mietvertrag zu bekommen. Wird der Vertrag genau davon abhängig gemacht, ist die Abrede angreifbar. Freiwillig darf sich der Nachmieter dagegen mit dem Vormieter über jeden Gegenstand einigen.
Für den einziehenden Mieter ist die Rechnung oft attraktiv. Eine gebrauchte Küche für 2.500 Euro ist billiger als eine neue für 8.000 Euro. Riskant wird es, wenn der Preis nicht zum Wert passt. Dann kann der Mieter das zu viel gezahlte Geld später zurückfordern.
Ein Beispiel mit Zahlen
Der Vormieter verlangt 4.000 Euro für eine Küche, die er vor acht Jahren für 9.000 Euro gekauft hat. Übliche Nutzungsdauer einer Einbauküche: rund zehn bis fünfzehn Jahre. Setzt du zehn Jahre an, sind nach acht Jahren noch etwa 20 Prozent des Werts übrig.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Neupreis der Küche | 9.000 € |
| Restwert nach acht Jahren (linear, 10 Jahre) | 1.800 € |
| Geforderte Ablöse | 4.000 € |
| Überzahlung | 2.200 € |
Beispielrechnung, eigene Darstellung. Stand: 09/2026.
Liegt der geforderte Preis deutlich über dem Zeitwert, gilt der übersteigende Teil in vielen Fällen als nicht geschuldet. Die Grenze ziehen Gerichte nicht bei einem festen Prozentsatz, sondern nach dem Einzelfall.
Worauf du achten solltest
Gefährlich wird es, wenn die Ablöse in Wahrheit eine versteckte Gebühr für die Wohnungsvermittlung ist. Verlangt jemand Geld dafür, dass der Mietvertrag überhaupt zustande kommt, ist die Abmachung unwirksam. Das gilt auch, wenn eine ausgeblichene Gardine für 3.000 Euro den Vorwand liefert.
Der zweite Fallstrick ist die Frage, wem eine Sache überhaupt gehört. Hat der Vormieter die Küche selbst gekauft, darf er sie verkaufen. Hat der Vermieter sie eingebaut und mit der Miete verrechnet, gehört sie nicht dem Mieter — dann kann er sie auch nicht ablösen lassen. Ein Blick in den alten Mietvertrag klärt das in zwei Minuten.
Als Vermieter hältst du dich am besten aus dem Geschäft heraus, hältst aber im Übergabeprotokoll fest, was in der Wohnung bleibt und wem es gehört. Sonst streitest du beim nächsten Auszug darüber, ob die Küche zur Wohnung gehört oder nicht.
Und für Mieter: Alles schriftlich, mit Liste, Zustand und Preis je Gegenstand. Ein Foto pro Position kostet nichts und beendet spätere Diskussionen.
Klär vorher auch, was am Ende der Mietzeit passiert. Bleibt die Küche in der Wohnung, oder muss der Mieter den alten Zustand wiederherstellen? Wer diese Frage bei der Übernahme schriftlich beantwortet, spart sich beim Auszug eine unangenehme Überraschung.
Verwandte Begriffe
- Mietereinbauten — was der Mieter selbst eingebaut hat
- Einbauküche — der häufigste Streitpunkt bei der Ablöse
- Übergabeprotokoll — hält fest, was bleibt und in welchem Zustand
- Nachmieterklausel — wann ein Mieter jemanden stellen darf
- Mietvertrag — die Grundlage des Verhältnisses
Einen anderen Begriff findest du im Immobilien-Lexikon für Bochum.
Wer beim Mieterwechsel sauber dokumentiert, spart sich den Streit ein Jahr später — worauf es sonst noch ankommt, zeigt die Seite Immobilie vermieten.
Kurz zusammengefasst
Ablöse heißt: Zwei Mieter machen unter sich ein Geschäft über Küche, Lampen oder Boden, und du als Vermieter stehst daneben. Teuer wird es, wenn der geforderte Preis weit über dem Zeitwert liegt oder der Vormieter etwas verkauft, das längst zur Wohnung gehört — beides landet später bei dir auf dem Tisch. Halt im Übergabeprotokoll fest, was bleibt und wem es gehört; wie der Mieterwechsel sonst sauber läuft, steht auf der Seite Immobilie vermieten in Bochum.
Steckst du gerade mitten drin?
Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.
Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum