Heizungsförderung
Die Heizungsförderung ist ein staatlicher Zuschuss für den Einbau einer Heizung, die überwiegend mit erneuerbarer Energie läuft.
Der alte Kessel läuft noch, aber der Heizungsbauer sagt beim Wartungstermin den Satz, den niemand hören will: Ersatzteile gibt es dafür nicht mehr. Ab da geht es nicht mehr um die Frage ob, sondern um die Frage womit — und um die Frage, wie viel der Staat davon übernimmt.
Was das für dich bedeutet
Gefördert wird der Austausch einer alten Heizung gegen eine Anlage, die überwiegend erneuerbare Energie nutzt: Wärmepumpe, Biomasseheizung, Anschluss an ein Wärmenetz, Solarthermie oder eine Brennstoffzelle. Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni, die sich addieren.
Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu kommen für Selbstnutzer ein Klimageschwindigkeits-Bonus für den frühen Austausch einer alten Anlage und ein Einkommens-Bonus für Haushalte unterhalb einer Einkommensgrenze. Ein Effizienz-Bonus gilt für bestimmte Wärmepumpen, etwa mit Erdreich, Wasser oder natürlichem Kältemittel. Alle Boni zusammen sind auf 70 Prozent gedeckelt.
Für vermietete Objekte gilt eine wichtige Einschränkung: Die beiden Boni für Selbstnutzer bekommst du nicht. Als Vermieter bleiben Grundförderung und Effizienz-Bonus. Dafür kannst du die Kosten steuerlich geltend machen und einen Teil über eine Modernisierungserhöhung auf die Miete umlegen, wobei der geförderte Anteil dabei abzuziehen ist.
Beispiel: förderfähige Kosten und Höchstbeträge
Die Förderung wird nicht auf beliebig hohe Rechnungen gezahlt, sondern auf gedeckelte Beträge je Wohneinheit.
| Gebäude | Förderfähige Kosten | Zuschuss bei 30 Prozent |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | bis 30.000 € | bis 9.000 € |
| Mehrfamilienhaus, Einheiten 2 bis 6 | je 15.000 € | je 4.500 € |
| Mehrfamilienhaus, ab Einheit 7 | je 8.000 € | je 2.400 € |
Quelle: Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (Heizungsförderung der KfW). Fördersätze und Höchstbeträge ändern sich; verbindlich ist die Förderzusage zum Zeitpunkt deines Antrags.
Ein Haus mit vier Wohnungen kommt damit auf 30.000 Euro plus dreimal 15.000 Euro, also 75.000 Euro förderfähige Kosten. Bei 30 Prozent sind das 22.500 Euro Zuschuss.
Neben dem Zuschuss gibt es einen zinsverbilligten Ergänzungskredit, mit dem sich der Eigenanteil finanzieren lässt. Beides zusammen ist möglich, der Kredit läuft über deine Hausbank.
Worauf du achten solltest
Die Reihenfolge entscheidet über das Geld. Antrag zuerst, Auftrag danach — oder zumindest ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung. Wer den Handwerker beauftragt und erst dann an die Förderung denkt, verliert sie in der Regel vollständig.
Ein Fachunternehmen muss die Maßnahme bestätigen, und für die Antragstellung brauchst du eine Identifikationsnummer, die dein Handwerker oder ein Energieberater erstellt. Plan diese Vorlaufzeit ein, gerade wenn die alte Anlage schon streikt.
Prüf parallel zwei Punkte, die schwerer wiegen als jeder Bonus: Ist ein Wärmenetz in deiner Straße geplant, kann Warten sinnvoll sein. Und ohne halbwegs gedämmte Hülle arbeitet eine Wärmepumpe teuer. Ein Sanierungsfahrplan bringt hier mehr Klarheit als jede Beratung im Baumarkt. Steuerliche Fragen zur Behandlung von Zuschuss und Abschreibung gehören zum Steuerberater.
In einer Eigentümergemeinschaft entscheidet nicht der einzelne Eigentümer, sondern die Versammlung über die zentrale Heizung. Der Antrag läuft dann über die Gemeinschaft, und die Förderung wird auf die Einheiten verteilt. Solche Beschlüsse brauchen Vorlauf, weil zuvor Angebote und meist eine Beratung eingeholt werden müssen.
Verwandte Begriffe
- Gebäudeenergiegesetz — die Pflichten, aus denen der Austausch folgt.
- Wärmeplanung — sagt dir, ob ein Wärmenetz kommt.
- Sanierungsfahrplan — die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen.
- Modernisierung — die Grundlage für eine Mieterhöhung.
- Energieeffizienzklasse — was sich im Ausweis verändert.
Wie das in der Praxis abläuft, erklärt der Ratgeber Fördermittel für Vermieter. Weitere Fachbegriffe erklärt das Immobilien-Lexikon von A bis Z.
Für vermietete Häuser ist die Heizung selten nur eine technische Frage: Sie berührt Förderung, Steuer, Mieterhöhung und Abrechnung gleichzeitig. Wie das zusammen organisiert wird, steht auf der Seite zur Mietverwaltung.
Kurz zusammengefasst
Die Förderung gibt es für Anlagen, die überwiegend erneuerbar heizen — 30 Prozent Grundförderung auf gedeckelte Kosten je Wohneinheit, die Boni für Selbstnutzer entfallen bei Vermietung. Die Reihenfolge entscheidet über das ganze Geld: erst Antrag mit der Nummer vom Fachbetrieb, dann Auftrag, sonst ist der Zuschuss weg. Prüf vorher, ob in deiner Straße ein Wärmenetz geplant ist; wie Förderung, Mieterhöhung und Abrechnung im vermieteten Bestand zusammenlaufen, zeigt die Seite zur Mietverwaltung in Bochum.
Steckst du gerade mitten drin?
Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.
Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum