Lexikon · Erben

Nachlassverbindlichkeiten

Zu einem Erbe gehören nicht nur Haus und Konto, sondern auch die Schulden des Verstorbenen und die Kosten des Todesfalls — zusammen sind das die Nachlassverbindlichkeiten.

Was das für dich bedeutet

Ein Erbe ist ein Paket, kein Geschenk. Wer annimmt, tritt in alle Rechte und alle Pflichten des Verstorbenen ein. Das Haus gehört dazu, das Sparbuch auch — und ebenso das Darlehen, die offene Handwerkerrechnung und der Pflichtteil, den der enterbte Bruder verlangt.

Fachlich werden drei Gruppen unterschieden. Erblasserschulden sind die Verbindlichkeiten, die schon zu Lebzeiten bestanden: Darlehen, Steuern, laufende Verträge. Erbfallschulden entstehen erst mit dem Tod: Bestattungskosten, Pflichtteile, Vermächtnisse, Kosten des Nachlassgerichts. Nachlasserbenschulden entstehen danach durch die Verwaltung des Nachlasses, etwa die Rechnung des Dachdeckers, den du für das geerbte Haus beauftragst.

Der unangenehme Teil: Grundsätzlich haftest du auch mit deinem eigenen Vermögen. Reicht der Nachlass nicht aus, greifen Gläubiger auf dein Konto zu. Genau deshalb ist die Frage nach den Schulden die erste, die nach einem Erbfall beantwortet werden muss — und nicht die nach dem Wert des Hauses.

Es gibt aber Bremsen. Mit einer Nachlassverwaltung oder einer Nachlassinsolvenz lässt sich die Haftung auf den Nachlass beschränken. Ist zu wenig Masse für ein Verfahren da, hilft die Einrede der Dürftigkeit. Alle diese Wege haben Voraussetzungen und Fristen — und sie gehören in fachliche Hände.

Beispiel: was im Nachlass eines Hauses steckt

Ein Elternhaus wird vererbt. Auf der Habenseite steht die Immobilie, auf der Sollseite mehr, als die Familie zunächst vermutet:

ArtBeispielBetrag
ErblasserschuldRestdarlehen auf dem Haus62.000 €
Erblasserschuldoffene Pflegerechnung, Grundbesitzabgaben4.300 €
ErbfallschuldBestattung und Grabstein9.500 €
ErbfallschuldPflichtteil eines Geschwisterteils48.000 €
NachlasserbenschuldDachreparatur vor dem Verkauf7.000 €

Quelle: eigene Darstellung nach §§ 1967 ff. BGB. Beispielwerte, kein realer Fall.

Bei einem Hauswert von 340.000 Euro bleibt hier ein deutlicher Überschuss. Läge das Restdarlehen dagegen bei 300.000 Euro und käme ein Sanierungsstau dazu, sähe die Rechnung anders aus — und eine Ausschlagung wäre ernsthaft zu prüfen.

Worauf du achten solltest

Frag früh bei Bank und Versicherungen nach. Ein Darlehen auf dem geerbten Haus ist oft mit einer Restschuldversicherung gekoppelt, die im Todesfall zahlt. Ebenso lohnt der Blick in laufende Verträge: Handy, Zeitschriften, Streamingdienste und Mitgliedschaften laufen weiter, bis jemand kündigt, und die Kosten trägt der Nachlass.

Verschaff dir zuerst einen Überblick, und zwar schriftlich. Kontoauszüge der letzten Monate, Darlehensverträge, Grundbuchauszug, offene Rechnungen. Erst wenn diese Liste steht, lässt sich die Frage nach Annahme oder Ausschlagung beantworten. Die Frist von sechs Wochen ist knapp, deshalb beginnt diese Arbeit sofort.

Ein Aufgebotsverfahren beim Nachlassgericht kann helfen, wenn du nicht weißt, wer noch Forderungen stellt. Gläubiger, die sich danach melden, müssen sich mit dem begnügen, was übrig ist. Das schafft Klarheit, bevor du das Haus verkaufst und den Erlös verteilst.

Sei vorsichtig mit dem, was wie eine Annahme aussieht. Wer die Wohnung des Verstorbenen ausräumt, Möbel verkauft oder das Konto benutzt, kann das Erbe stillschweigend angenommen haben — und verliert damit das Recht, später auszuschlagen.

Und denk an die Steuer. Nachlassverbindlichkeiten mindern die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer, für Bestattungs- und Abwicklungskosten gibt es sogar eine Pauschale ohne Einzelnachweis. Was in deinem Fall abziehbar ist und welche Belege du sammeln solltest, klärst du mit einem Steuerberater — am besten, bevor die Erklärung abgegeben wird.

Verwandte Begriffe

Alle übrigen Begriffe stehen alphabetisch im Lexikon der Immobilienbegriffe.

Oft ist der Verkauf der geerbten Immobilie der Weg, mit dem sich Schulden und Pflichtteile in einem Zug regeln lassen. Wie das abläuft, steht auf der Seite Erbimmobilie verkaufen.

Kurz zusammengefasst

Zu einem Erbe gehören auch die Rechnungen: Restdarlehen, Bestattung, Pflichtteile und alles, was die Verwaltung des Nachlasses später kostet. Der gefährliche Punkt ist die Haftung mit dem eigenen Vermögen — wer annimmt und erst danach rechnet, steht im Zweifel für die Schulden eines Hauses gerade, das er nie wollte. Hol dir vor der Annahme Zahlen von Bank und Versicherung und lass den Wert der Immobilie schätzen.

Steckst du gerade mitten drin?

Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.

Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

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