Pflichtteil
Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, den nahe Angehörige auch dann haben, wenn ein Testament sie leer ausgehen lässt.
Was das für dich bedeutet
Berechtigt sind Kinder und Enkel, der Ehepartner und, wenn keine Kinder da sind, die Eltern. Geschwister gehören nicht dazu. Der Anspruch beträgt die Hälfte dessen, was der Berechtigte ohne Testament geerbt hätte. Er richtet sich gegen die Erben, und er lautet auf Geld.
Das ist der Punkt, der bei Immobilien am meisten Unruhe stiftet. Der Pflichtteilsberechtigte bekommt kein Stück vom Haus, kein Zimmer und keinen Eintrag im Grundbuch. Er bekommt einen Betrag. Wer das Haus geerbt hat, muss diesen Betrag aufbringen — aus Ersparnissen, über ein Darlehen oder eben durch Verkauf.
Maßgeblich ist der Verkehrswert am Todestag, nicht der Preis, den sich jemand wünscht. Von der Summe aller Werte gehen die Nachlassverbindlichkeiten ab: offene Darlehen, Beerdigungskosten, unbezahlte Rechnungen. Was übrig bleibt, ist die Grundlage für die Quote.
Der Anspruch ist sofort mit dem Todesfall fällig. Verjährt ist er drei Jahre nach dem Jahresende, in dem der Berechtigte von Erbfall und Enterbung erfahren hat. Wer wartet, um Ruhe zu haben, wartet oft ins Leere.
Beispiel: ein Haus für 400.000 Euro
Der Nachlass besteht aus einem schuldenfreien Haus im Wert von 400.000 Euro. Je nach Familie fällt der Pflichtteil sehr unterschiedlich aus.
| Familie | Gesetzlicher Erbteil | Pflichtteil | Betrag |
|---|---|---|---|
| Ehepartner lebt, ein Kind | 1/2 | 1/4 | 100.000 € |
| Ehepartner lebt, zwei Kinder | je 1/4 | je 1/8 | je 50.000 € |
| Kein Ehepartner, ein Kind | 1/1 | 1/2 | 200.000 € |
| Kein Ehepartner, drei Kinder | je 1/3 | je 1/6 | je 66.667 € |
Beispielrechnung: eigene Darstellung nach BGB, Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Stand: 09/2026.
Sitzt der überlebende Ehepartner im Haus und muss 100.000 Euro auszahlen, wird aus einer Erbschaft schnell ein Verkauf. Genau deshalb gehört diese Rechnung auf den Tisch, bevor ein Testament geschrieben wird — nicht danach.
Worauf du achten solltest
Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen mit. Wer das Haus vorher an ein Kind überträgt, löscht den Pflichtteil nicht, sondern löst den Ergänzungsanspruch aus. Der geschenkte Wert schmilzt je vollem Jahr um ein Zehntel ab. Zwei Fallen dabei: Bei einer Schenkung unter Ehegatten läuft die Frist erst mit dem Ende der Ehe an, und wer sich einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht vorbehält, bei dem beginnt sie oft gar nicht zu laufen.
Der zweite Punkt ist die Bewertung. Der Berechtigte darf Auskunft über den Nachlass verlangen und ein Wertgutachten fordern, das der Nachlass bezahlt. Zwei Parteien mit zwei Zahlen für dasselbe Haus sind der häufigste Grund für einen langen Streit. Ein neutrales Gutachten am Anfang ist billiger als ein Prozess am Ende.
Der dritte Punkt ist die Liquidität. Wer eine Immobilie erbt und auszahlen muss, hat Vermögen, aber kein Geld. Kläre früh, ob eine Bank die Auszahlung finanziert oder ob der Verkauf der ehrlichere Weg ist. Unter Zeitdruck verkauft niemand gut.
Und beim Gestalten: Ein Pflichtteilsverzicht ist möglich, meist gegen Abfindung, und er muss vom Notar beurkundet werden. Ob er in deiner Familie passt, ist eine Frage für einen Anwalt für Erbrecht. Zur Erbschaftsteuer sagt dir dein Steuerberater, was der Freibetrag hergibt.
Verwandte Begriffe
- Gesetzliche Erbfolge — die Quoten, aus denen sich der Pflichtteil ableitet
- Erbengemeinschaft — wenn mehrere gemeinsam erben
- Nachlassverbindlichkeiten — was vom Wert abgeht
- Vermächtnis — die Zuwendung eines einzelnen Gegenstands
- Schenkungsteuer — das Thema bei Übertragungen zu Lebzeiten
Alle übrigen Begriffe stehen alphabetisch im Lexikon der Immobilienbegriffe.
Wenn ein Pflichtteil ausgezahlt werden muss und dafür das geerbte Haus verkauft wird, entscheidet der erzielte Preis über den Frieden in der Familie — wie so ein Verkauf abläuft, steht auf der Seite Erbimmobilie verkaufen in Bochum.
Kurz zusammengefasst
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, kein Anteil am Haus — enterbte Kinder oder Ehepartner bekommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in bar. Genau daran zerbrechen Immobilienerbschaften: Wer das Haus erbt, muss die Summe aufbringen, und bei einem Wert von 400.000 Euro sind das schnell 100.000 Euro auf einen Schlag. Lass den Verkehrswert zum Todestag sauber ermitteln und klär früh, ob Auszahlung, Darlehen oder Verkauf der ruhigere Weg ist.
Steckst du gerade mitten drin?
Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.
Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum