Pachtvertrag
Wer pachtet, darf mit dem überlassenen Objekt auch Geld verdienen — genau das unterscheidet die Pacht von der reinen Miete.
Was das für dich bedeutet
Bei einer Miete bekommst du Räume zum Gebrauch. Bei einer Pacht bekommst du zusätzlich das Recht, die Erträge daraus zu ziehen. Das Gesetz nennt das Fruchtgenuss. Klassische Fälle sind eine Gaststätte mit komplettem Inventar, eine Arztpraxis samt Patientenstamm, ein Acker, ein Kleingarten oder eine Dachfläche für eine Solaranlage.
Der Unterschied ist mehr als ein Wort auf dem Deckblatt. Verpachtest du eine eingerichtete Gaststätte, überlässt du Tresen, Küche, Geschirr und oft auch die Konzession. Dafür haftest du anders, du hast andere Kündigungsmöglichkeiten, und du brauchst ein Inventarverzeichnis, das jedes Stück festhält. Wer stattdessen nur leere Räume überlässt, schließt einen Mietvertrag, auch wenn Pacht draufsteht.
Für dich als Eigentümer heißt das: Der richtige Vertragstyp ergibt sich aus dem, was du wirklich übergibst. Die Überschrift entscheidet nicht. Im Streitfall schaut ein Gericht auf den Inhalt.
Auch die Laufzeit tickt anders. Pachtverträge laufen meist lang, weil der Pächter investiert und diese Investition erst über Jahre zurückverdient. Zehn Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen sind bei einer Gaststätte nichts Ungewöhnliches. Das gibt dir eine stabile Einnahme und bindet dich zugleich. Willst du das Objekt in fünf Jahren verkaufen, verkaufst du es mit dem laufenden Vertrag.
Beispiel: Miete und Pacht nebeneinander
Zwei Eigentümer geben dasselbe Ladenlokal ab. Der eine übergibt leere Wände, der andere eine fertige Gaststätte mit Küche und Ausstattung.
| Punkt | Mietvertrag | Pachtvertrag |
|---|---|---|
| Überlassen wird | der Raum | Raum plus Ertragsquelle |
| Inventar | meist keins | Verzeichnis mit Zustand und Wert |
| Instandhaltung Inventar | entfällt | Pächter hält es in Ordnung |
| Sicherheit für offene Zahlungen | Vermieterpfandrecht | Verpächterpfandrecht am Inventar |
| Rückgabe | besenrein | vollständig nach Verzeichnis |
Übersicht: eigene Darstellung nach BGB, Miet- und Pachtrecht. Stand: 09/2026.
Worauf du achten solltest
Die Schriftform ist der teuerste Stolperstein. Läuft der Vertrag länger als ein Jahr und fehlt eine Unterschrift, ein Nachtrag oder eine klare Beschreibung der Fläche, gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dann kann jede Seite ordentlich kündigen, obwohl beide von zehn festen Jahren ausgingen. Prüfe jeden Nachtrag mit derselben Sorgfalt wie den Hauptvertrag.
Der zweite Punkt ist das Inventar. Ohne Liste mit Anzahl, Zustand und Wert wird die Rückgabe zur Schätzung. Fotografiere alles bei Übergabe und schreibe hinein, wer defekte Geräte ersetzt und wem der Ersatz danach gehört.
Der dritte Punkt betrifft die Höhe der Pacht. Eine reine Umsatzpacht klingt fair, macht dich aber zum stillen Teilhaber am Risiko. Eine feste Grundpacht mit kleinem umsatzabhängigem Anteil gibt dir eine Untergrenze und lässt dich an guten Jahren teilhaben. Vereinbare dazu, wie und wann du den Umsatz nachprüfen darfst.
Und der vierte: Steuern. Ob du auf die Umsatzsteuer optierst, ob mitverpachtetes Inventar anders behandelt wird und was das für deinen Vorsteuerabzug bedeutet, ist kein Nebenthema. Das gehört vor Vertragsschluss auf den Tisch deines Steuerberaters.
Denk auch an das Ende. Was passiert mit den Einbauten des Pächters, wenn er aufhört? Nimmt er die Küche mit, steht der Raum leer und du beginnst von vorn. Bleibt sie da, ist zu klären, ob du dafür zahlst und wie viel. Schreib beides in den Vertrag, solange sich beide Seiten noch gut verstehen.
Verwandte Begriffe
- Mietvertrag — der Vertragstyp ohne Ertragsrecht
- Gewerbeeinheit — die Fläche, um die es meistens geht
- Umsatzmiete — Zahlung nach dem Geschäftsverlauf
- Umsatzsteueroption — die Entscheidung mit Folgen für den Vorsteuerabzug
- Inventarverzeichnis — die Liste, die bei der Rückgabe zählt
Alle übrigen Begriffe stehen alphabetisch im Lexikon der Immobilienbegriffe.
Welcher Vertragstyp zu deiner Fläche passt und wie du einen Pächter findest, der die Miete auch in einem schwachen Jahr zahlt, klärst du am besten dort, wo Gewerbeflächen vermittelt werden: auf der Seite Gewerbe vermieten in Bochum.
Kurz zusammengefasst
Pacht heißt: Du überlässt nicht nur Räume, sondern eine Ertragsquelle — Inventar, Konzession, Patientenstamm, Ackerfläche. Welcher Vertragstyp gilt, entscheidet der Inhalt und nicht die Überschrift, und wer ein Inventarverzeichnis vergisst, streitet später über jedes Gerät in der Küche. Denk auch an die Laufzeit: Ein Pachtvertrag über zehn Jahre wandert beim Verkauf mit und gehört deshalb früh auf den Tisch.
Steckst du gerade mitten drin?
Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.
Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum