Photovoltaikanlage (Vermietung)
Auf dem Dach eines Mietshauses macht eine Photovoltaikanlage aus Sonnenlicht Strom — und der bringt Geld, ob eingespeist oder im Haus verkauft.
Was das für dich bedeutet
Als Vermieter hast du im Grunde vier Wege. Du speist allen Strom ins Netz ein und kassierst die Vergütung. Du nutzt einen Teil selbst für Treppenhauslicht, Aufzug und Wärmepumpe und speist den Rest ein. Du verkaufst den Strom direkt an deine Mieter. Oder du verpachtest nur das Dach und lässt jemand anderen die Anlage betreiben.
Die Wege unterscheiden sich vor allem im Aufwand. Einspeisen ist die einfachste Variante und die mit dem geringsten Ertrag. Allgemeinstrom senkt die Betriebskosten des Hauses, was deine Wohnungen am Markt attraktiver macht. Strom an die Mieter zu verkaufen bringt am meisten und verlangt Zähler, Abrechnung und Meldepflichten.
Ein Punkt überrascht viele: Die Anlage selbst kannst du nicht über die Betriebskosten abrechnen. Du bezahlst sie, du verdienst an ihr, und das Risiko liegt bei dir. Deshalb gehört vor die Montage eine ehrliche Rechnung: Wie alt ist das Dach, wie viel Fläche liegt nach Süden, wie viel Strom braucht das Haus selbst?
Beispiel: drei Wege im Vergleich
Dasselbe Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen, dieselbe Anlage, drei verschiedene Entscheidungen.
| Weg | Aufwand | Wer hat den Vorteil |
|---|---|---|
| Volleinspeisung | gering, ein Zähler | du, über die Einspeisevergütung |
| Allgemeinstrom plus Einspeisung | mittel | Mieter über niedrigere Nebenkosten, du über den Rest |
| Stromverkauf an die Mieter | hoch, Messkonzept und Abrechnung | Mieter zahlen weniger, du verdienst mehr |
| Dachverpachtung | sehr gering | der Betreiber, du bekommst Pacht |
Übersicht: eigene Darstellung nach EnWG und EEG. Stand: 09/2026.
Neben dem klassischen Mieterstrommodell gibt es inzwischen die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Sie ist schlanker: Der Strom wird im Haus verteilt und abgerechnet, ohne dass du zum vollwertigen Energieversorger mit allen Pflichten wirst. Für kleinere Häuser ist das oft der praktikablere Einstieg.
Worauf du achten solltest
Beginne beim Dach, nicht beim Modul. Eine Anlage hält zwei bis drei Jahrzehnte. Liegt darunter eine Eindeckung, die in acht Jahren fällig ist, zahlst du den Abbau und den Wiederaufbau. Ein Dachdecker sollte den Zustand prüfen, ein Statiker die Last, bevor irgendetwas bestellt wird.
Der zweite Punkt ist der Mietvertrag. Hast du einem Mieter die Nutzung des Dachs oder eine freie Dachterrasse zugesagt, kann die Anlage in Konflikt geraten. Auch der Weg zur Anlage muss gesichert sein — über den Speicher, den Steigschacht, den Zählerraum.
Der dritte Punkt ist die Steuer. Der Verkauf von Strom ist eine unternehmerische Tätigkeit. Kleine Anlagen sind bei der Einkommensteuer freigestellt, wobei die Grenze bei Mehrfamilienhäusern je Wohneinheit gilt und zusätzlich eine Obergrenze je Person besteht. Für den Kauf einer Anlage auf einem Wohngebäude gilt bei der Umsatzsteuer ein Nullsteuersatz. Welche Variante für dich günstiger ist und ob deine Anlage unter die Freistellung fällt, rechnet dein Steuerberater aus.
Und der vierte: Versicherung und Wartung. Melde die Anlage deiner Gebäudeversicherung, kläre Blitz- und Überspannungsschutz und lege eine jährliche Sichtprüfung fest. Eine Anlage, die still zwanzig Prozent weniger liefert, fällt ohne Monitoring jahrelang niemandem auf.
Verwandte Begriffe
- Mieterstrom — Strom vom eigenen Dach an die eigenen Mieter
- Photovoltaikpflicht NRW — wann du gar keine Wahl mehr hast
- Modernisierung — die Abgrenzung zur reinen Instandsetzung
- Betriebskosten — was umlagefähig ist und was nicht
- Energieeffizienzklasse — wie sich das im Ausweis niederschlägt
Einen anderen Begriff findest du im Immobilien-Lexikon für Bochum.
Messkonzept, Abrechnung und Meldefristen sind kein Nebenjob für den Sonntagabend — wer sie abgeben will, findet den Rahmen dafür auf der Seite zur Mietverwaltung in Bochum.
Kurz zusammengefasst
Eine Photovoltaikanlage auf dem Mietshaus kannst du auf vier Arten nutzen: einspeisen, Allgemeinstrom decken, Strom an die Mieter verkaufen oder das Dach verpachten. Wichtig ist die Kostenseite: Die Anlage selbst ist keine umlagefähige Betriebskostenposition, du zahlst sie allein und trägst das Risiko. Prüf vor der Montage das Alter des Dachs und den Eigenverbrauch im Haus, sonst rechnet sich der aufwendigste Weg am schlechtesten.
Steckst du gerade mitten drin?
Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.
Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum