Lexikon

Straßenausbaubeitrag

Der Straßenausbaubeitrag war eine Zahlung, die Anlieger leisten mussten, wenn ihre Stadt die Straße vor dem Haus erneuert hat.

Früher konnte ein Brief vom Rathaus fünfstellig werden, nur weil die Straße vor dem Haus neuen Asphalt, neue Gehwege und neue Laternen bekam. Für Eigentümer in Nordrhein-Westfalen ist dieser Brief Geschichte: Das Land hat die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Bochumer Eigentümer werden dafür nicht mehr herangezogen.

Was das für dich bedeutet

Der Straßenausbaubeitrag betraf die Erneuerung einer bereits fertigen Straße. Grundlage war das Kommunalabgabengesetz des Landes. Die Städte mussten die Kosten anteilig auf die Anlieger umlegen, gestaffelt danach, wie stark die Straße dem Verkehr der Anlieger diente. Bei einer Anliegerstraße lag der Anteil der Eigentümer besonders hoch.

Mit der Abschaffung fällt diese Position für dich weg. Neue Bescheide für den Ausbau bestehender Straßen gibt es nicht mehr, und das Land ersetzt den Kommunen die entgangenen Einnahmen. Für Kaufinteressenten heißt das: Die alte Sorge „Was kostet mich die Straße noch?“ ist bei Bestandsstraßen vom Tisch.

Der Erschließungsbeitrag ist damit aber nicht verschwunden. Er steht im Baugesetzbuch, gilt weiter und betrifft die erstmalige Herstellung einer Straße samt Gehweg, Beleuchtung und Entwässerung. Die Stadt trägt davon mindestens zehn Prozent, den Rest zahlen die Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Das trifft vor allem Baugrundstücke in neuen oder nie endgültig fertiggestellten Straßen.

Beispiel: die beiden Beiträge im Vergleich

MerkmalStraßenausbaubeitragErschließungsbeitrag
AnlassErneuerung einer vorhandenen Straßeerstmalige Herstellung
RechtsgrundlageKommunalabgabengesetz NRW§§ 127 ff. BauGB
Gilt in Bochum nochnein, abgeschafftja
Anteil der Stadtentfälltmindestens 10 Prozent
Typische Höheentfälltje nach Straße vierstellig bis fünfstellig

Rechtsstand: Kommunalabgabengesetz NRW nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge; Erschließungsbeitragsrecht nach §§ 127 ff. BauGB. Stand: 09/2026.

Worauf du achten solltest

Verkaufst du ein Grundstück, hol dir vorab eine Auskunft der Stadt über offene und absehbare Beiträge. Für den Erschließungsbeitrag zählt nicht, wer die Straße nutzt, sondern wem das Grundstück im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht gehört. Fällt dieser Zeitpunkt kurz nach dem Verkauf, trifft es den Käufer – oder dich, wenn der Vertrag es so regelt.

Genau deshalb gehört eine klare Klausel in den Kaufvertrag: Wer trägt Beiträge, die für Maßnahmen vor der Übergabe entstehen, und wer trägt spätere? Der Notar formuliert das, aber du musst wissen, was du willst. Ohne Regelung streiten sich beide Seiten hinterher über einen Bescheid, den niemand erwartet hat.

Achte außerdem auf Straßen, die seit Jahrzehnten benutzt, aber nie förmlich fertiggestellt wurden. Solche Fälle gibt es in vielen gewachsenen Vierteln. Dort kann ein Erschließungsbeitrag auch heute noch entstehen, obwohl die Straße alt aussieht.

Nicht mit dem Beitrag zu verwechseln sind die laufenden Grundbesitzabgaben. Straßenreinigung, Abfall und Niederschlagswasser rechnet die Stadt weiterhin jährlich ab, und diese Beträge sind bei vermieteten Objekten teils umlagefähig.

Liegt bereits ein Bescheid vor, prüf ihn genau. Maßgeblich sind die Fläche deines Grundstücks, der Nutzungsfaktor nach Geschosszahl und die Zuordnung der Straße. Rechenfehler und falsch angesetzte Grundstücksgrößen kommen vor. Gegen einen Bescheid läuft in der Regel eine Frist von einem Monat; ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht ordnet ein, ob ein Widerspruch Aussicht hat.

Vorausschauend hilft ein Blick in den Bebauungsplan und in die städtischen Ausbauplanungen. Wenn eine bisher unfertige Straße im nächsten Schritt endgültig hergestellt werden soll, kannst du das im Preis und im Vertrag berücksichtigen, statt später überrascht zu werden. Die Auskunft ist kostenlos oder kostet wenige Euro und dauert meist nur Tage.

Verwandte Begriffe

Einen anderen Begriff findest du im Immobilien-Lexikon für Bochum.

Offene Fragen zu Beiträgen bremsen einen Verkauf mehr als ein alter Teppich. Wer sie vorher klärt, verhandelt entspannter. Welche Unterlagen und Auskünfte sonst noch dazugehören, steht auf der Seite Immobilie verkaufen in Bochum.

Kurz zusammengefasst

Den Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung einer vorhandenen Straße gibt es in NRW nicht mehr — Bochumer Eigentümer werden dafür nicht mehr herangezogen. Verwechselt wird er ständig mit dem Erschließungsbeitrag, und der gilt weiter: Bei der erstmaligen Herstellung einer Straße tragen die Anlieger den Löwenanteil. Bei einem Baugrundstück in einer nie endgültig fertiggestellten Straße lohnt deshalb die Nachfrage bei der Stadt, bevor du kaufst.

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