Zertifizierter Verwalter
Ein zertifizierter Verwalter hat vor der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung bestanden und dabei gezeigt, dass er sich mit Recht, Technik und Geld rund um eine Wohnanlage auskennt.
Was das für dich bedeutet
Der Titel steht in § 26a WEG. Geprüft werden drei Felder: rechtliche Grundlagen, kaufmännische Grundlagen und technische Grundlagen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Jeder einzelne Eigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Der Anspruch gilt nicht in kleinen Gemeinschaften mit bis zu acht Einheiten, wenn ein Eigentümer selbst verwaltet und niemand eine andere Bestellung fordert.
Gleichgestellt sind Menschen mit passender Vorbildung: Immobilienkaufleute, geprüfte Immobilienfachwirte und Volljuristen. Auch sie dürfen sich zertifizierter Verwalter nennen, ohne die Prüfung abzulegen. Das ist kein Schlupfloch, sondern die Anerkennung einer Ausbildung, die inhaltlich dasselbe abdeckt.
Der Titel gilt für die Person, nicht für die Firma. Eine Verwaltung darf sich nur dann so nennen, wenn die Menschen, die dort tatsächlich verwalten, die Voraussetzung erfüllen. Wechselt diese Person, wechselt auch die Grundlage für den Werbehinweis auf der Internetseite.
Beispiel: zwei Bewerbungen auf demselben Tisch
Eine Gemeinschaft mit 30 Einheiten sucht neu. Bewerber eins ist lange im Geschäft, hat aber keine Prüfung abgelegt. Bewerber zwei ist geprüfter Immobilienfachwirt und damit gleichgestellt.
| Kriterium | Bewerber 1 | Bewerber 2 |
|---|---|---|
| Zertifizierung | nein | ja, über Gleichstellung |
| Betreute Einheiten je Mitarbeiter | rund 550 | rund 320 |
| Berufshaftpflicht | vorhanden | vorhanden |
| Anspruch der Eigentümer erfüllt | nein | ja |
Quelle: eigene Darstellung nach § 26a WEG und der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung.
Bestellt die Gemeinschaft trotzdem Bewerber eins, ist der Beschluss nicht automatisch unwirksam. Er kann aber angefochten werden, wenn ein Eigentümer innerhalb der Frist auf seinem Anspruch besteht.
Worauf du achten solltest
Das Zertifikat sagt etwas über Wissen aus, nichts über Fleiß. Es ersetzt keinen Blick auf die Zahl der betreuten Einheiten, die Erreichbarkeit und die Frage, wer die Anlage persönlich kennt und wie oft jemand vor Ort ist.
Lass dir die Urkunde zeigen, nicht nur ein Logo auf dem Angebot. Prüfe, ob die Zertifizierung auf die Person zutrifft, die deine Anlage betreut, und nicht nur auf die Geschäftsführung im Impressum.
Getrennt davon gilt die Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Dazu gehören eine Berufshaftpflicht und eine regelmäßige Weiterbildung. Beides solltest du dir ebenfalls belegen lassen.
Wenn du dich zwischen zwei Anbietern nicht entscheiden kannst, hilft eine einfache Probe: Stelle beiden dieselbe fachliche Frage per E-Mail und schau, wie schnell und wie verständlich die Antwort kommt.
Was die Prüfung abdeckt — und was nicht
Abgefragt werden unter anderem Grundzüge des Wohnungseigentumsrechts, Miet- und Werkvertragsrecht, Buchführung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Versicherungen sowie Grundlagen zu Bauteilen, Heizung und Verkehrssicherungspflichten.
Nicht geprüft wird, wie viele Objekte jemand betreut, wie gut die Software läuft und ob Anrufe zurückkommen. Genau das entscheidet im Alltag darüber, ob ein Wasserschaden am selben Tag bearbeitet wird oder drei Wochen liegen bleibt.
Der Titel ist damit eine sinnvolle Mindestschwelle, kein Gütesiegel für Service. Beides zusammen bekommst du nur, wenn du zusätzlich nach Referenzen und Ansprechpartnern fragst.
Verwandte Begriffe
- Verwalterbestellung — wann der Anspruch greift.
- Verwaltervertrag — was danach geregelt wird.
- Ordnungsgemäße Verwaltung — der rechtliche Maßstab.
- Verwaltungsbeirat — wer die Auswahl vorbereitet.
- Wohnungseigentumsgesetz — wo das alles geregelt ist.
Weitere Fachbegriffe erklärt das Immobilien-Lexikon von A bis Z.
Kurz zusammengefasst
Der Titel belegt geprüftes Wissen und lässt sich von jedem Eigentümer einfordern, ersetzt aber keine Prüfung der Arbeitsweise. Frage nach Urkunde, Betreuungsquote und festem Ansprechpartner, bevor du abstimmst. Woran du eine belastbare Betreuung sonst noch erkennst, steht auf der Seite zur Hausverwaltung.
Steckst du gerade mitten drin?
Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.
Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum