Verwaltungskostenpauschale
Die Verwaltungskostenpauschale ist der feste Betrag, den eine Verwaltung Monat für Monat je Wohnung bekommt, damit sie sich um Buchhaltung, Post und Organisation kümmert.
Was das für dich bedeutet
Der Begriff taucht in zwei Welten auf. In einer Eigentümergemeinschaft ist es die Vergütung der WEG-Verwaltung, gerechnet je Einheit und Monat. Sie steckt im Hausgeld und im Wirtschaftsplan.
In der Mietverwaltung ist es der Betrag, den du als Eigentümer für die Betreuung deiner vermieteten Wohnung zahlst. Abgerechnet wird entweder pauschal je Einheit oder als Prozentsatz der Nettomiete.
Der wichtigste Satz für Vermieter: Diese Kosten darfst du nicht auf den Mieter umlegen. Die Betriebskostenverordnung zählt Verwaltungskosten nicht zu den umlagefähigen Positionen. Wer sie trotzdem in die Nebenkostenabrechnung schreibt, muss zurückzahlen.
Bei Gewerbeflächen sieht es anders aus. Dort kann eine Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart werden, wenn sie klar beziffert oder auf einen Prozentsatz begrenzt ist. Ohne ausdrückliche Regelung trägt auch dort der Eigentümer die Kosten.
Beispiel: was von der Miete übrig bleibt
Eine Eigentumswohnung mit 68 Quadratmetern bringt 640 Euro Kaltmiete im Monat. Der Eigentümer beauftragt eine Mietverwaltung und zahlt zusätzlich sein Hausgeld, in dem die WEG-Verwaltung steckt.
| Position | monatlich | im Jahr |
|---|---|---|
| Kaltmiete | 640,00 € | 7.680,00 € |
| Mietverwaltung | − 28,00 € | − 336,00 € |
| WEG-Verwaltung im Hausgeld | − 25,00 € | − 300,00 € |
| Rest vor Rücklage und Steuer | 587,00 € | 7.044,00 € |
Quelle: eigene Beispielrechnung, Werte frei gewählt.
Gut acht Prozent der Kaltmiete gehen für Verwaltung weg. Das klingt viel, deckt aber die Buchhaltung, das Mahnwesen, die Nebenkostenabrechnung und die Erreichbarkeit bei einem Rohrbruch am Sonntag ab.
In der Steuererklärung entlastet dich der Betrag wieder. Verwaltungskosten für eine vermietete Wohnung zählen zu den Werbungskosten. Wie das in deinem Fall wirkt, klärst du mit einem Steuerberater.
Worauf du achten solltest
Prüfe, ob die Pauschale wirklich pauschal ist. Manche Verträge nennen einen niedrigen Grundbetrag und rechnen Wohnungsübergabe, Mieterwechsel, Mahnung und Abrechnung einzeln ab. Rechne solche Angebote auf ein volles Jahr hoch, bevor du vergleichst.
Bei einer prozentualen Vergütung steigt das Honorar mit jeder Mieterhöhung mit. Bei einer festen Pauschale nicht. Welche Variante besser ist, hängt davon ab, wie sich deine Miete entwickelt.
Achte auf die Umsatzsteuer. Angebote werden mal netto, mal brutto genannt. Bei 19 Prozent Unterschied vergleichst du sonst Äpfel mit Birnen.
Der Fehler, der Vermieter Geld kostet
Die Verwaltungskosten in die Nebenkostenabrechnung zu schmuggeln, fällt fast immer auf. Mieter prüfen die Abrechnung genauer als früher, und der Posten steht nicht im Katalog der Betriebskostenverordnung.
Die Folge: Der Mieter kann den Betrag zurückfordern, oft für mehrere Jahre. Dazu kommt der Vertrauensverlust, der spätestens bei der nächsten Mieterhöhung zurückkommt. Rechne die Verwaltung von Anfang an in deine eigene Kalkulation ein.
Verwandte Begriffe
- Betriebskostenverordnung — was du umlegen darfst und was nicht.
- Hausgeld — dort steckt die WEG-Verwaltung drin.
- Verwaltervertrag — wo die Vergütung geregelt wird.
- Bewirtschaftungskosten — der Gesamtblick auf laufende Kosten.
- Anfangsrendite — was nach Abzug wirklich übrig bleibt.
Einen anderen Begriff findest du im Immobilien-Lexikon für Bochum.
Kurz zusammengefasst
Die Pauschale ist Teil deiner Kosten, nicht der des Mieters, und sie gehört in jede Renditerechnung. Vergleiche Angebote immer auf Jahresbasis und mit allen Sonderposten. Was eine Betreuung im Alltag konkret abnimmt, liest du auf der Seite zur Hausverwaltung.
Steckst du gerade mitten drin?
Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.
Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum