Maklerprovision beim Verkauf: Höhe und Teilung
Was in Bochum üblich ist, wer welchen Anteil zahlt und wann das Teilungsgebot nicht gilt.
7,14 Prozent. Diese Zahl steht hinter fast jedem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in Bochum.
Die Maklerprovision beim Verkauf beträgt in Bochum und im übrigen Nordrhein-Westfalen üblicherweise 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Verkäufer und Käufer teilen sich diesen Betrag hälftig, jede Seite zahlt also 3,57 Prozent. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit einem Käufer, der Verbraucher ist, schreibt das Gesetz diese Teilung sogar zwingend vor.
Was die Maklerprovision beim Verkauf konkret kostet
Prozente sagen wenig, solange keine Zahl darunter steht. Hier drei Rechnungen mit den Bochumer Medianwerten:
| Objekt | Kaufpreis | Provision gesamt 7,14 % | Dein Anteil 3,57 % |
|---|---|---|---|
| Eigentumswohnung, 70 m² zum Median 2.318 €/m² | 162.260 € | 11.585,36 € | 5.792,68 € |
| Eigenheim zum Bochumer Median | 455.000 € | 32.487,00 € | 16.243,50 € |
| Freistehendes Einfamilienhaus zum Median | 569.000 € | 40.626,60 € | 20.313,30 € |
Quelle Preise: Stadt Bochum, Wohnungsmarktbarometer, Median-Angebotspreise, Beobachtungszeitraum 1.7.2024–30.6.2025. Provisionssatz: ortsüblicher Satz in NRW, 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer.
Die Provision ist in der Mehrwertsteuer bereits enthalten. 7,14 Prozent brutto entsprechen 6,0 Prozent netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Wenn dir jemand „6 Prozent plus Mehrwertsteuer“ nennt, ist das dieselbe Zahl. Deinen konkreten Betrag rechnest du am schnellsten mit dem Maklerprovisions-Rechner aus.
Das Teilungsgebot: wann es gilt und wann nicht
Seit der Reform des Maklerrechts gelten für Wohnimmobilien klare Regeln. Wird der Makler für beide Seiten tätig, muss die Provision hälftig geteilt werden. Wird er nur für eine Seite tätig, darf der Käufer höchstens die Hälfte der Gesamtprovision übernehmen — und er muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat.
Wichtig ist der Anwendungsbereich. Die zwingende Teilung gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, und nur wenn der Käufer Verbraucher ist.
| Objektart | Teilung gesetzlich vorgeschrieben? | Was in der Praxis passiert |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus, Käufer ist Verbraucher | ja | 3,57 % je Seite |
| Eigentumswohnung, Käufer ist Verbraucher | ja | 3,57 % je Seite |
| Mehrfamilienhaus | nein | frei verhandelbar, oft Käuferprovision |
| Grundstück | nein | frei verhandelbar |
| Gewerbeobjekt | nein | frei verhandelbar |
| Käufer kauft als Unternehmer | nein | frei verhandelbar |
Rechtsgrundlage: §§ 656a bis 656d BGB. Die Einordnung eines konkreten Falls sollte im Zweifel ein Anwalt prüfen.
Für Bochum ist der zweite Teil dieser Tabelle besonders relevant. Der Bestand ist stark von Mehrfamilienhäusern geprägt — in Hamme etwa stehen 1.190 Mehrfamilienhäuser nur 490 Ein- und Zweifamilienhäusern gegenüber. Wer ein Anlageobjekt verkauft, verhandelt die Provision also frei, und die Aufteilung ist Verhandlungssache. Details dazu stehen auf der Seite Mehrfamilienhaus verkaufen in Bochum.
Wann die Provision fällig wird
Die Provision entsteht erst, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein wirksamer Maklervertrag, eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung des Maklers und ein zustande gekommener Kaufvertrag. Platzt der Verkauf vor der Beurkundung, gibt es keine Provision. Auch für Fotos, Exposé, Inserate und Besichtigungen fällt bei einem Scheitern nichts an, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus braucht Textform. Eine Mail reicht, ein Handschlag nicht. Welche Vertragsarten es gibt und warum der qualifizierte Alleinauftrag meist das beste Ergebnis bringt, steht unter Maklervertrag: die drei Arten.
Ist die Provision verhandelbar?
Der Satz ist kein Gesetz, sondern Marktüblichkeit. Verhandeln kannst du also. Ob es sich lohnt, ist die zweite Frage.
Rechne einmal gegen: Bei einem Eigenheim zum Bochumer Median von 455.000 € bringt ein Nachlass von einem halben Prozentpunkt auf deinen Anteil rund 2.275 €. Ein Verkaufspreis, der 3 Prozent höher liegt, bringt 13.650 €. Die deutlich größere Summe liegt also im Preis, nicht in der Provision.
Genau hier entscheidet sich, ob sich der Auftrag rechnet. Aus über 400 Verkäufen wissen wir, ab welcher Schwelle die Anfragen in einem Bochumer Stadtteil abreißen und an welcher Stelle ein Preis kippt. Für dich heißt das: Dein Startpreis ist kein Versuch, sondern eine hergeleitete Zahl. Wie sie entsteht, liest du bei der Immobilienbewertung in Bochum.
Woran du eine faire Provisionsvereinbarung erkennst
Drei Punkte gehören schriftlich geklärt, bevor du unterschreibst. Erstens der Satz und die Aufteilung. In der Vereinbarung sollte stehen, wie hoch die Gesamtprovision ist, welcher Anteil auf dich entfällt und dass die Mehrwertsteuer enthalten ist. Getrennte Angaben wie „6 Prozent zuzüglich“ führen sonst zu Missverständnissen.
Zweitens der Zeitpunkt der Fälligkeit. Üblich und fair ist: Die Provision entsteht mit der notariellen Beurkundung. Vereinbarungen, nach denen schon vorher etwas fällig wird — etwa eine Aufwandspauschale bei Abbruch der Vermarktung —, solltest du dir genau ansehen und im Zweifel streichen lassen.
Drittens die Laufzeit. Ein Alleinauftrag über sechs Monate mit klarer Kündigungsregel ist verbreitet. Automatische Verlängerungen ohne Hinweis gehören nicht dazu. Was die einzelnen Vertragsarten unterscheiden und wie du wieder herauskommst, steht unter Maklervertrag kündigen.
Was du für deinen Anteil bekommen solltest
Provision ist kein Eintrittsgeld für ein Inserat. Was dahinterstehen sollte, lässt sich kurz aufzählen: eine belastbare Preisherleitung aus tatsächlichen Abschlüssen, vollständige Unterlagen inklusive Energieausweis, professionelle Fotos und Grundriss, gebündelte Besichtigungen, eine Bonitätsprüfung der Interessenten, die Verhandlung, die Abstimmung mit dem Notar und die Begleitung bis zur Übergabe.
Wenn zwischendurch etwas gemacht werden muss — Wände streichen, Keller leerräumen, ein Fenster tauschen — steht der passende Handwerker aus unserem Netzwerk meist innerhalb weniger Tage bei dir. Du musst niemanden suchen und keine drei Angebote einholen. Was zum vollständigen Ablauf gehört, steht unter Immobilie verkaufen in Bochum. Und welche Kosten neben der Provision noch auf dich zukommen, findest du unter Welche Kosten trägt der Verkäufer.
Alle anderen Fragen zum Verkauf beantwortet der Verkaufsratgeber für Bochum.
Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Verkauf
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bochum?
Muss die Provision immer geteilt werden?
Wann muss ich die Provision zahlen?
Kann ich die Provision steuerlich absetzen?
Kurz zusammengefasst
Die Maklerprovision beim Verkauf liegt in Bochum üblicherweise bei 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer und wird hälftig geteilt. Auf dich entfallen 3,57 Prozent, bei einem Eigenheim zum Median also gut 16.000 €.
Die Teilung ist bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit Verbraucher-Käufer gesetzlich vorgeschrieben. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbe wird frei verhandelt. Fällig wird die Provision erst mit der Beurkundung.
Der größere Hebel liegt beim Preis, nicht beim Prozentsatz. Rechne deinen Fall im Maklerprovisions-Rechner durch und lass dir vorher sagen, was realistisch drin ist — der Weg dahin steht unter Immobilie verkaufen in Bochum.
Was bleibt bei dir übrig?
Rechne Provision und Nebenkosten für dein Objekt durch — und lass dir sagen, welcher Preis in deinem Stadtteil trägt.
Christian Gottschling
Der häufigste teure Fehler beim Verkauf ist ein zu hoher Startpreis. Über den reden wir am besten, bevor die Immobilie online geht.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in BochumLieber telefonisch? 0201 20 20 01 — Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.