Ratgeber Verkaufen

Maklervertrag kündigen: Fristen und Fallen

Raus aus dem Vertrag, ohne am Ende zweimal Provision zu zahlen.

Vier Monate sind vergangen. Das Exposé enthält immer noch den Tippfehler aus dem ersten Entwurf, Besichtigungen gab es zwei, und auf deine letzte Mail kam keine Antwort. Die Frage ist nur noch, wie du hier wieder herauskommst.

Die Antwort in drei Sätzen: Ein Maklervertrag ohne Laufzeitangabe ist jederzeit kündbar, meist sogar formlos. Ein befristeter Alleinauftrag endet regulär mit Ablauf der Frist — vorzeitig kommst du nur mit einem wichtigen Grund heraus. Und die wichtigste Warnung gleich mit: Die Kündigung beendet nicht automatisch jeden Provisionsanspruch. Wer einen Interessenten nachweislich gebracht hat, kann später trotzdem kassieren.

Ordentlich, außerordentlich oder Widerruf: welcher Weg dir offensteht

Es gibt drei Ausstiege, und sie schließen sich nicht aus. Prüfe sie in dieser Reihenfolge, weil der erste der billigste ist.

WegVoraussetzungFrist
WiderrufDu bist Verbraucher und hast außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernabsatz abgeschlossen14 Tage ab Belehrung; ohne korrekte Belehrung bis zu 12 Monate und 14 Tage
Ordentliche KündigungVertrag ohne Laufzeit oder Laufzeit abgelaufenjederzeit, ohne Grund
Außerordentliche KündigungWichtiger Grund, Vertrauensverhältnis zerstörtsofort, zeitnah nach Kenntnis des Grundes

Quelle: §§ 355, 356 Abs. 3, 626, 627 BGB sowie ständige Rechtsprechung zum Maklervertrag. Rechtsstand 09/2026.

Der Widerruf wird am häufigsten übersehen. Hast du den Vertrag am Küchentisch unterschrieben oder per Mail zurückgeschickt, ohne je im Maklerbüro gewesen zu sein, gilt Fernabsatz- oder Haustürwiderrufsrecht. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist erheblich. Der Lexikoneintrag zum Widerrufsrecht zeigt, wie die Fristen genau laufen.

Wichtiger Grund: was Gerichte akzeptieren

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dir die Fortsetzung nicht zuzumuten ist. Bloße Unzufriedenheit mit dem Tempo reicht dafür nicht. Diese Fälle tragen dagegen regelmäßig:

  • Der Makler wird über Wochen gar nicht tätig, obwohl er sich zur Tätigkeit verpflichtet hat.
  • Er inseriert falsche Angaben zu Fläche, Baujahr oder Zustand, obwohl du korrekt informiert hast.
  • Er arbeitet verdeckt für die Gegenseite oder verschweigt eine eigene Beteiligung am Kauf.
  • Er gibt deine Adresse oder deine persönliche Situation ohne Absprache weiter.
  • Er drängt dich mit unrichtigen Behauptungen zu einem Preis weit unter dem Marktniveau.

Schreibe die Kündigung mit Grund, Datum und Nachweis. Und schicke sie so, dass du den Zugang belegen kannst. Bei einem Streit über die Provision ist die Frage, wann welche Erklärung angekommen ist, oft die entscheidende. Solche Auseinandersetzungen gehören vor einen Anwalt, nicht in ein Telefonat.

Die teuerste Falle: der Anspruch nach dem Vertragsende

Der Provisionsanspruch entsteht nicht mit der Vermarktung, sondern mit dem Kaufvertrag. Er hängt aber an der Ursache: War der Makler für den Abschluss ursächlich, weil er den Käufer nachgewiesen oder vermittelt hat, bleibt sein Anspruch bestehen — auch wenn der Maklervertrag zum Zeitpunkt des Notartermins längst gekündigt war. Genau daran scheitern die meisten Wechsel.

Deshalb gilt: Fordere bei jeder Kündigung schriftlich eine Liste aller Personen an, denen dein Objekt nachgewiesen wurde. Ohne diese Liste weiß dein neuer Makler nicht, wen er meiden muss, und du erfährst es erst mit der zweiten Rechnung. Wie der Anspruch entsteht, steht im Lexikoneintrag zum Provisionsanspruch.

Rechenbeispiel: wenn zweimal Provision fällig wird

Ein Reihenhaus, angeboten zum örtlichen Median von 390.000 €. Der erste Makler hatte Familie K. zur Besichtigung. Vier Monate später verkauft der zweite Makler an dieselbe Familie.

PositionBetrag
Kaufpreis Reihenhaus390.000 €
Provision Verkäuferseite an Makler 2, 3,57 %13.923,00 €
Provision an Makler 1 wegen Nachweis, 3,57 %13.923,00 €
Gesamtbelastung Verkäuferseite27.846,00 €
Effektive Belastung statt 3,57 %7,14 %

Median-Angebotspreis Reihenhaus: Stadt Bochum, Wohnungsmarktbarometer, Beobachtungszeitraum 01.07.2024–30.06.2025. Provisionssatz nach § 656c BGB. Stand: 09/2026.

Fast 14.000 € für eine Leistung, die du längst gekündigt hattest. Vermeiden lässt sich das mit einem einzigen Schritt: der Nachweisliste. Wer sie hat, führt den neuen Interessenten sauber und weiß, wann er die Finger von einem Kontakt lassen muss.

Wechseln oder aushalten: die ehrliche Zwischenfrage

Bevor du kündigst, lohnt eine unbequeme Prüfung. In vielen Fällen liegt es nicht am Makler, sondern am Preis. Ein Objekt, das nach acht Wochen keine ernsthafte Anfrage bringt, ist fast immer zu teuer eingestiegen — und ein neuer Makler ändert daran nichts, solange die Zahl im Inserat gleich bleibt.

Prüfe deshalb drei Kennzahlen, bevor du dich entscheidest. Wie viele Aufrufe hatte das Inserat, wie viele Anfragen wurden daraus, und wie viele Besichtigungen fanden statt? Viele Aufrufe ohne Anfragen sprechen für den Preis oder für schlechte Fotos. Anfragen ohne Besichtigungen sprechen für schwache Erreichbarkeit. Besichtigungen ohne Angebote sprechen für den Zustand des Objekts oder für Erwartungen, die das Exposé geweckt hat. Erst wenn keine dieser Zahlen vorliegt, weil niemand sie erhebt, ist der Wechsel wirklich die Antwort. Der Beitrag zur zu teuer angebotenen Immobilie zeigt, wie sich ein Startpreis korrigieren lässt, ohne dass der Markt es als Notverkauf liest.

So kündigst du sauber — in fünf Schritten

  1. Vertrag lesen

    Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist, Widerrufsbelehrung. Alles vier steht meist auf der letzten Seite.

  2. Weg wählen

    Widerruf schlägt ordentliche Kündigung, ordentliche schlägt außerordentliche. Hilfsweise alle drei erklären.

  3. Textform nutzen

    Mail mit Lesebestätigung oder Brief mit Einwurfeinschreiben. Datum, Objekt, klare Erklärung.

  4. Nachweisliste fordern

    Alle Interessenten mit Datum des Nachweises. Setze dafür eine Frist von zwei Wochen.

  5. Unterlagen zurückholen

    Grundriss, Energieausweis, Fotos, Grundbuchauszug. Was du bezahlt hast, gehört dir. Welche Papiere dazugehören, zeigt die Übersicht der Unterlagen für den Hausverkauf.

Gut zu wissenKündige nie ohne Plan für den nächsten Schritt. Eine Immobilie, die zwischen zwei Maklern drei Monate stillsteht und danach neu inseriert wird, trägt in den Portalen ein sichtbares Alter. Der Wechsel gelingt am besten nahtlos.

Bevor du wechselst, lohnt der Blick auf die Vertragsart selbst. Viele Konflikte entstehen gar nicht durch schlechte Arbeit, sondern durch die falsche Vertragsform — der Beitrag zu den Arten des Maklervertrags ordnet das ein. Und wenn du den Verkauf danach mit jemandem angehen willst, der den lokalen Markt täglich sieht, findest du den Einstieg auf der Seite zur Maklerleistung.

Was vorher und nachher zu tun ist, steht gesammelt im Ratgeber zum Immobilienverkauf.

Häufige Fragen zur Kündigung des Maklervertrags

Kostet die Kündigung eines Maklervertrags Geld?
Die Kündigung selbst kostet nichts. Ein Makler darf für die reine Vermarktung keinen Aufwendungsersatz verlangen, wenn das nicht ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde. Steht eine solche Klausel im Vertrag, prüfe sie genau: Pauschalen für Fotos oder Anzeigen sind in vorformulierten Verträgen häufig unwirksam. Teuer wird nicht die Kündigung, sondern ein später entstehender Provisionsanspruch aus einem früheren Nachweis.
Wie kündige ich einen unbefristeten Maklervertrag?
Ohne vereinbarte Laufzeit kannst du jederzeit kündigen, einen Grund brauchst du nicht. Schreibe trotzdem, statt anzurufen: eine kurze Erklärung mit Datum, Objektadresse und dem Satz, dass du den Vertrag mit sofortiger Wirkung beendest. Verschicke sie per Einwurfeinschreiben oder Mail mit Nachweis. Fordere im selben Schreiben die Liste der nachgewiesenen Interessenten und deine Unterlagen zurück.
Kann ich einen Alleinauftrag vorzeitig beenden?
Nur mit wichtigem Grund oder im Einvernehmen. Der einfachste Weg führt oft über das Gespräch: Viele Makler lassen einen Vertrag einvernehmlich auflaufen, wenn klar ist, dass die Zusammenarbeit nicht trägt. Lass dir die Aufhebung schriftlich bestätigen und regle darin ausdrücklich, welche Interessenten nachgewiesen wurden und ob daraus noch Ansprüche entstehen können.
Muss ich Provision zahlen, wenn ich nach der Kündigung an einen alten Interessenten verkaufe?
In der Regel ja. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit des Maklers für den Abschluss ursächlich war. Hat er dir den Käufer nachgewiesen und kaufst du später an genau diese Person, bleibt der Anspruch bestehen. Je größer der zeitliche Abstand und je stärker andere Ursachen dazwischentreten, desto eher entfällt er. Diese Frage ist einzelfallabhängig und gehört bei größeren Beträgen zu einem Anwalt.

Kurz zusammengefasst

Prüfe zuerst den Widerruf, dann die Laufzeit, dann den wichtigen Grund. Kündige in Textform, mit belegbarem Zugang, und fordere im selben Schreiben die Liste aller nachgewiesenen Interessenten an.

Die Kündigung ist der einfache Teil. Teuer wird nur, wer sie ohne diese Liste ausspricht und später an jemanden verkauft, den der alte Makler gebracht hat. Zwei Absätze im Kündigungsschreiben verhindern eine fünfstellige Doppelzahlung.

Unzufrieden mit der Vermarktung?

Wir sehen uns deinen Vertrag und den bisherigen Verlauf an und sagen dir ehrlich, ob ein Wechsel etwas bringt oder ob es am Preis liegt.

Christian Gottschling steht vor einem Einfamilienhaus mit Verkaufsschild im Vorgarten
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Christian Gottschling

Der häufigste teure Fehler beim Verkauf ist ein zu hoher Startpreis. Über den reden wir am besten, bevor die Immobilie online geht.

Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum

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