Muss ich beim Notartermin persönlich erscheinen?
Nein. Du kannst dich mit einer notariell beglaubigten Vollmacht vertreten lassen. Alternativ tritt ein Mitarbeiter des Notariats als vollmachtloser Vertreter auf, und du genehmigst den Vertrag danach in beglaubigter Form. Beides ist Alltag, gerade bei Erbfällen, Auslandsaufenthalten und mehreren Eigentümern.
Eine Miterbin lebt in Hamburg, ein Verkäufer liegt im Krankenhaus, ein Ehepaar ist im Urlaub. Der Notartermin steht trotzdem. Für all diese Fälle gibt es seit langem eine saubere Lösung.
Wie ein Verkauf in Bochum von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe abläuft, steht unter Immobilie verkaufen in Bochum. Was im Termin selbst passiert, erklärt der Ratgeber Ablauf des Notartermins.
Die drei Wege der Vertretung
| Weg | Was du brauchst | Wann er passt |
|---|---|---|
| Beglaubigte Vollmacht | Unterschrift vor einem Notar | geplante Abwesenheit, Ausland |
| Vollmachtloser Vertreter | spätere beglaubigte Genehmigung | kurzfristiger Ausfall |
| Vorsorgevollmacht | Vollmacht in beglaubigter Form | Krankheit, Pflegefall |
| Betreuer | Bestellung und Gerichtsgenehmigung | fehlende Geschäftsfähigkeit |
Für die Eintragung im Grundbuch verlangt das Grundbuchamt öffentlich beglaubigte Erklärungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum eine einfache Unterschrift nicht reicht
Eine privat geschriebene Vollmacht genügt beim Immobilienkauf nicht. Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer nur ein, wenn die Erklärungen öffentlich beglaubigt sind. Deshalb musst du zum Notar, auch wenn du nur eine Vollmacht unterschreibst.
Der Vorteil: Das geht bei jedem Notar, auch in einer anderen Stadt. Wenn du in Hamburg wohnst und dein Haus in Bochum verkaufst, lässt du die Vollmacht dort beglaubigen und schickst sie ans Bochumer Notariat.
Wie der vollmachtlose Vertreter funktioniert
Fällt jemand kurzfristig aus, kann ein Mitarbeiter des Notariats in seinem Namen auftreten, ohne bevollmächtigt zu sein. Der Vertrag wird beurkundet und ist zunächst schwebend unwirksam. Sobald der Fehlende die Erklärung beglaubigt genehmigt, wird der Vertrag wirksam.
Wichtig für dich: Bis zur Genehmigung läuft nichts weiter, weder die Auflassungsvormerkung noch die Fälligkeit. Je später du genehmigst, desto später kommt dein Geld. Wann das Geld fließt, steht unter Geldeingang nach dem Notartermin.
Was du trotzdem einplanen solltest
Eine Beglaubigung ist selbst ein Termin und kostet Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Wer sie drei Tage vorher organisiert, gerät in Stress. Plane zwei Wochen Vorlauf ein, bei Vollmachten aus dem Ausland mehr, weil dort oft eine Apostille dazukommt.
Bei einer Erbengemeinschaft lohnt sich eine Vollmacht für alle auf eine Person. Details unter Verkauf durch eine Erbengemeinschaft und geerbtes Haus verkaufen. Was im Termin passiert, klärt der Notartermin im Detail, und wer den Notar bestimmt, steht unter Auswahl des Notars.
Häufige Fragen zur Vertretung beim Notar
Kann mein Ehepartner mich einfach mitvertreten?
Geht die Beurkundung per Video?
Was kostet eine Vollmacht?
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Kurz zusammengefasst
Persönlich erscheinen musst du nicht, unterschreiben oder genehmigen aber schon.
Eine private Vollmacht reicht nicht. Das Grundbuchamt verlangt eine öffentlich beglaubigte Erklärung.
Fällt jemand kurzfristig aus, hilft der vollmachtlose Vertreter mit späterer Genehmigung.
Plane zwei Wochen Vorlauf ein, bei Vollmachten aus dem Ausland deutlich mehr.
Soll jemand den Termin für dich vorbereiten?
Wir stimmen Vollmachten und Unterlagen mit dem Notariat ab, damit am Terminmorgen nichts fehlt.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum