Steuern

Wann muss ich Spekulationssteuer zahlen?

Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und du die Immobilie nicht selbst bewohnt hast. Hast du im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor selbst darin gewohnt, bleibt der Gewinn steuerfrei, unabhängig von der Zehnjahresfrist.

Diese Seite beantwortet das Ob. Die vollständige Darstellung mit Rechenbeispiel steht im Beitrag zur Spekulationssteuer bei Immobilien. Alle Kostenpunkte stehen unter Kosten und Provision.

Die Prüfung in drei Fragen

  1. Wie lange ist der Kauf her?

    Zähle vom Datum des notariellen Kaufvertrags. Mehr als zehn Jahre bedeutet: erledigt.

  2. Hast du selbst darin gewohnt?

    Im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor reicht bereits aus.

  3. Gibt es überhaupt einen Gewinn?

    Ohne Gewinn keine Steuer. Ein Verlust aus dem Verkauf lässt sich nur mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnen.

Wen es typischerweise trifft

Kapitalanleger, die früher verkaufen als geplant. Erben, bei denen der Erblasser erst vor wenigen Jahren gekauft hat. Getrennt lebende Partner, die ausgezogen sind und danach vermietet haben. Und alle, die eine Zweitwohnung oder Ferienwohnung abgeben.

Nicht betroffen sind die meisten Eigenheimverkäufer, weil sie entweder lange genug besitzen oder selbst darin wohnen. In Bochum mit rund 65 Prozent Wohngebäuden aus der Zeit vor Baujahr 1970 sind viele Objekte ohnehin seit Jahrzehnten in Familienhand.

Sonderfälle, die oft übersehen werden

Erbschaft und Schenkung. Beides ist kein Kauf. Du übernimmst die Frist des Voreigentümers mitsamt seinem Anschaffungsdatum.

Der Verkauf an den Ex-Partner. Auch der Verkauf eines Miteigentumsanteils ist ein Veräußerungsgeschäft. Wer bereits ausgezogen war, verliert oft die Eigennutzung. Der Zusammenhang steht unter Zugewinnausgleich und Immobilie.

Grundstücksteile. Wird ein Teil des Gartens abgetrennt und verkauft, gilt für diese Fläche die Eigennutzung in der Regel nicht.

Gut zu wissenDiese Seite gibt eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Lass deinen Fall vor der Beurkundung prüfen. Danach lässt sich nichts mehr gestalten.

Was der Gewinn ist, den das Finanzamt meint

Nicht der Kaufpreis, sondern die Differenz. Vom Verkaufspreis ziehst du den ursprünglichen Kaufpreis, die damaligen Anschaffungsnebenkosten und deine Verkaufskosten ab. Bei vermieteten Objekten wird die bereits abgeschriebene AfA wieder hinzugerechnet und erhöht damit den Gewinn.

Wie hoch die Steuer daraus wird, steht unter Höhe der Spekulationssteuer.

Was du tun kannst, wenn die Frist knapp ist

Den Beurkundungstermin verschieben. Der Stichtag ist die Unterschrift beim Notar, nicht die Zahlung oder die Übergabe. Wer noch acht Wochen bis zum Fristende hat, legt den Termin einfach dahinter und spart unter Umständen einen fünfstelligen Betrag. Der Käufer wartet dafür in aller Regel gern.

Häufige Fragen

Gibt es einen Freibetrag?
Für private Veräußerungsgeschäfte gibt es eine Freigrenze, die aber niedrig liegt und bei Immobiliengewinnen praktisch nie greift. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Auf einen Freibetrag solltest du bei einem Hausverkauf deshalb nicht bauen.
Wann ist der Verkauf steuerfrei?
Nach mehr als zehn Jahren Besitz oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor. Beide Wege sind gleichwertig, der zweite geht nur deutlich schneller, weil angebrochene Kalenderjahre mitzählen. Ebenfalls steuerfrei ist der Verkauf, wenn du seit der Anschaffung durchgehend selbst dort gewohnt hast. Die Einzelheiten und die typischen Fallen stehen unter Steuerfrei verkaufen.
Was kann ich gegenrechnen?
Abziehen darfst du alles, was mit Anschaffung und Veräußerung zusammenhängt: die Grunderwerbsteuer von damals, Notar- und Grundbuchkosten beim Kauf, eine damals gezahlte Maklerprovision, deine heutige Provision, den Energieausweis und eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank. Sammle alle Belege, auch die alten. Mehr unter Absetzbare Verkaufskosten.
Erfährt das Finanzamt überhaupt davon?
Ja. Jeder Notar meldet die Beurkundung eines Kaufvertrags an die zuständige Stelle der Finanzverwaltung, unabhängig davon, ob ein Gewinn entstanden ist. Darauf zu hoffen, dass ein steuerpflichtiger Gewinn unbemerkt bleibt, ist deshalb keine Strategie, sondern ein Risiko. Mehr unter Meldung an das Finanzamt.

Kurz zusammengefasst

Die Steuer greift nur innerhalb von zehn Jahren ab Kauf und nur ohne ausreichende Eigennutzung. Für die meisten Eigenheimverkäufer ist das Thema damit erledigt.

Bei Erbschaft und Schenkung läuft die Frist des Voreigentümers weiter, ein Erbfall startet keine neue Frist.

Prüf dein Kaufdatum, bevor der Notartermin steht. Ein Verkauf wenige Wochen zu früh kann fünfstellig kosten. Bei einer Trennung lohnt der Blick auf Scheidung und Haus.

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Christian Gottschling steht vor einem Einfamilienhaus mit Verkaufsschild im Vorgarten
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