Wie zahle ich meinen Ex-Partner beim Haus aus?
Die Formel lautet: Verkehrswert minus Restschuld, davon der Anteil des anderen. Steht ihr beide zur Hälfte im Grundbuch und ist das Haus 400.000 Euro wert bei 100.000 Euro Restschuld, sind das 150.000 Euro. Grundlage ist immer ein Verkehrswert, den beide Seiten akzeptieren.
Die Kinder sollen in der Schule bleiben, also bleibt einer im Haus. Bis hierhin ist es eine Familienentscheidung. Ab jetzt ist es eine Rechenaufgabe.
Wie die Auszahlung vertraglich abgesichert wird und welche Rolle der Zugewinnausgleich spielt, steht im Ratgeber Haus auszahlen bei Scheidung. Hier steht die Rechnung.
Das Rechenbeispiel Schritt für Schritt
| Position | Betrag |
|---|---|
| Verkehrswert des Hauses | 400.000 € |
| abzüglich Restschuld bei der Bank | − 100.000 € |
| Nettowert der Immobilie | 300.000 € |
| Anteil des Ex-Partners (50 Prozent) | 150.000 € |
| Auszahlungsbetrag | 150.000 € |
Beispielrechnung bei hälftigem Miteigentum. Der tatsächliche Betrag hängt von den Quoten im Grundbuch und vom Güterstand ab. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was die Rechnung verschiebt
Drei Dinge ändern den Betrag. Erstens die Quote im Grundbuch: Steht einer mit zwei Dritteln drin, gilt diese Quote und nicht die Hälfte. Zweitens Eigenmittel, die einer eingebracht hat, etwa ein Grundstück aus der Familie. Drittens der Zugewinnausgleich, der neben der Immobilie das gesamte Vermögen betrachtet.
Deshalb ist die einfache Formel ein Einstieg, kein Endergebnis. Hintergrund im Ratgeber Zugewinnausgleich und Immobilie und im Lexikon zum Verkehrswert.
Die Bank ist der eigentliche Prüfstein
Der Betrag steht schnell, die Finanzierung selten. Wer im Haus bleibt, muss das bestehende Darlehen allein tragen und zusätzlich die Auszahlung finanzieren. Die Bank rechnet dann mit einem Einkommen, oft abzüglich Unterhalt.
Klär das früh, bevor Erwartungen entstehen. Wenn die Bank Nein sagt, bleibt meist nur der gemeinsame Verkauf. Ob der Kredit mitgeht, steht unter Verkauf bei laufendem Kredit. Was passiert, wenn niemand kaufen kann, klärt muss bei einer Scheidung verkauft werden.
Wie ihr die Auszahlung absichert
Die Übertragung des Miteigentumsanteils muss notariell beurkundet werden. Im selben Vertrag gehört geregelt, wann gezahlt wird, wann der Ausziehende aus dem Grundbuch gelöscht wird und wann die Bank ihn aus der Haftung entlässt. Ohne diese Entlassung bleibt er im Risiko.
Und eine Warnung aus der Praxis: Verlass dich nicht auf eine mündliche Zusage, die Rate künftig allein zu zahlen. Gegenüber der Bank gilt weiter der Vertrag. Wer eine belastbare Zahl als Grundlage braucht, findet sie unter Wert deines Hauses in Bochum, wer eine unabhängige Stelle sucht, unter wer bewerten darf, und den Gesamtüberblick unter Scheidung und gemeinsames Haus.
Häufige Fragen zur Auszahlung
Welcher Wert gilt, der von heute oder der vom Kauf?
Fällt beim Auszahlen Grunderwerbsteuer an?
Kann ich die Auszahlung in Raten zahlen?
Was ist mit Renovierungen, die einer bezahlt hat?
Kurz zusammengefasst
Die Grundformel ist Verkehrswert minus Restschuld, davon der Anteil des anderen.
Quoten im Grundbuch, eingebrachte Eigenmittel und der Zugewinnausgleich verschieben das Ergebnis.
Der schwierigste Teil ist nicht die Rechnung, sondern die Finanzierung durch die Bank.
Ohne schriftliche Entlassung aus dem Darlehen bleibt der Ausziehende weiter in der Haftung.
Was ist meine Immobilie wert?
Eine neutrale Zahl als Grundlage für die Auszahlung, für beide Seiten nachvollziehbar.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum