Wer zahlt die Maklerprovision, Käufer oder Verkäufer?
Beide. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision, üblicherweise je 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Der Käufer muss seinen Anteil erst zahlen, wenn du deinen nachweislich gezahlt hast. Dein Anteil darf dabei nie kleiner sein als seiner.
Hier steht, wer wann zahlt. Wie hoch der Satz üblicherweise ist, steht unter Höhe der Maklerprovision. Alle Nebenkosten im Überblick findest du unter Kosten und Provision.
Die Regel in einem Satz
Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte. Eine Vereinbarung, nach der allein der Käufer zahlt, ist bei Wohnung und Einfamilienhaus an Verbraucher unwirksam.
Damit ist die frühere Praxis der reinen Käuferprovision beendet. Was sie ersetzt hat, ist die geteilte Provision, meist als Doppelauftrag ausgestaltet. Der Begriff dazu steht im Lexikon unter Provisionsteilung.
Für welche Objekte die Teilung gilt
| Objekt und Käufer | Teilung Pflicht? |
|---|---|
| Eigentumswohnung an Privatperson | ja |
| Einfamilienhaus an Privatperson | ja |
| Doppelhaushälfte an Privatperson | ja |
| Mehrfamilienhaus | nein |
| Grundstück | nein |
| Gewerbeobjekt oder Käufer ist Unternehmer | nein |
Einordnung nach den Regelungen zur Maklerprovision im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Bewertung des Einzelfalls gehört zu einem Anwalt.
Warum die Reihenfolge der Zahlung wichtig ist
Das Gesetz schützt den Käufer doppelt. Erstens darf sein Anteil nicht größer sein als deiner. Zweitens wird sein Anteil erst fällig, wenn du deinen gezahlt und das nachgewiesen hast.
Praktisch heißt das: Nach dem Notartermin kommt die Rechnung zu dir, du zahlst, der Nachweis geht an den Käufer, und erst dann zahlt er. Diese Reihenfolge steht nicht zur Disposition.
Bei der Vermietung gilt etwas ganz anderes
Dort greift das Bestellerprinzip: Wer den Makler bestellt, zahlt ihn allein. Beauftragst du einen Makler für die Vermietung, zahlst du maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, der Mieter zahlt nichts. Das ist ein völlig eigener Mechanismus und hat mit dem Verkauf nichts zu tun.
Verwechselt wird das trotzdem ständig, gerade von Eigentümern, die erst vermietet und später verkauft haben. Merke dir die kurze Fassung: Beim Vermieten zahlt einer, beim Verkaufen zahlen beide. Wie eine Vermietung in Bochum abläuft, steht unter Wohnung vermieten in Bochum.
Was das für deinen Erlös bedeutet
Bei einem Haus zum Bochumer Median von 455.000 Euro sind 3,57 Prozent rund 16.200 Euro, die von deinem Erlös abgehen. Rechne diesen Posten von Anfang an ein, zusammen mit Energieausweis, Unterlagen und Löschung der Grundschuld.
Die vollständige Gegenüberstellung steht unter Wer zahlt beim Hausverkauf was und Kosten des Verkaufs.
Häufige Fragen zur Provisionsteilung
Kann ich vereinbaren, dass der Käufer alles zahlt?
Zahle ich auch, wenn der Käufer aus meinem Umfeld kommt?
Welcher Maklervertrag passt zu mir?
Lohnt sich ein Makler überhaupt?
Kurz zusammengefasst
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Üblich sind 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, also je 3,57 Prozent.
Dein Anteil darf nie kleiner sein als der des Käufers, und er zahlt erst nach deinem Nachweis.
Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und gewerblichen Käufern gilt die Teilungspflicht nicht. Bei Vermietung greift stattdessen das Bestellerprinzip.
Erst rechnen, dann beauftragen
Was dein Objekt bringt, sagen wir dir vorher. Kostenlos und mit Begründung.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum