Provision

Wer zahlt die Maklerprovision, Käufer oder Verkäufer?

Beide. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision, üblicherweise je 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Der Käufer muss seinen Anteil erst zahlen, wenn du deinen nachweislich gezahlt hast. Dein Anteil darf dabei nie kleiner sein als seiner.

Hier steht, wer wann zahlt. Wie hoch der Satz üblicherweise ist, steht unter Höhe der Maklerprovision. Alle Nebenkosten im Überblick findest du unter Kosten und Provision.

Die Regel in einem Satz

Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte. Eine Vereinbarung, nach der allein der Käufer zahlt, ist bei Wohnung und Einfamilienhaus an Verbraucher unwirksam.

Damit ist die frühere Praxis der reinen Käuferprovision beendet. Was sie ersetzt hat, ist die geteilte Provision, meist als Doppelauftrag ausgestaltet. Der Begriff dazu steht im Lexikon unter Provisionsteilung.

Für welche Objekte die Teilung gilt

Objekt und KäuferTeilung Pflicht?
Eigentumswohnung an Privatpersonja
Einfamilienhaus an Privatpersonja
Doppelhaushälfte an Privatpersonja
Mehrfamilienhausnein
Grundstücknein
Gewerbeobjekt oder Käufer ist Unternehmernein

Einordnung nach den Regelungen zur Maklerprovision im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Bewertung des Einzelfalls gehört zu einem Anwalt.

Warum die Reihenfolge der Zahlung wichtig ist

Das Gesetz schützt den Käufer doppelt. Erstens darf sein Anteil nicht größer sein als deiner. Zweitens wird sein Anteil erst fällig, wenn du deinen gezahlt und das nachgewiesen hast.

Praktisch heißt das: Nach dem Notartermin kommt die Rechnung zu dir, du zahlst, der Nachweis geht an den Käufer, und erst dann zahlt er. Diese Reihenfolge steht nicht zur Disposition.

Gut zu wissenDie Regeln gelten für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit einem Verbraucher als Käufer. Bei anderen Objekten sind abweichende Vereinbarungen zulässig. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Bei der Vermietung gilt etwas ganz anderes

Dort greift das Bestellerprinzip: Wer den Makler bestellt, zahlt ihn allein. Beauftragst du einen Makler für die Vermietung, zahlst du maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, der Mieter zahlt nichts. Das ist ein völlig eigener Mechanismus und hat mit dem Verkauf nichts zu tun.

Verwechselt wird das trotzdem ständig, gerade von Eigentümern, die erst vermietet und später verkauft haben. Merke dir die kurze Fassung: Beim Vermieten zahlt einer, beim Verkaufen zahlen beide. Wie eine Vermietung in Bochum abläuft, steht unter Wohnung vermieten in Bochum.

Was das für deinen Erlös bedeutet

Bei einem Haus zum Bochumer Median von 455.000 Euro sind 3,57 Prozent rund 16.200 Euro, die von deinem Erlös abgehen. Rechne diesen Posten von Anfang an ein, zusammen mit Energieausweis, Unterlagen und Löschung der Grundschuld.

Die vollständige Gegenüberstellung steht unter Wer zahlt beim Hausverkauf was und Kosten des Verkaufs.

Häufige Fragen zur Provisionsteilung

Kann ich vereinbaren, dass der Käufer alles zahlt?
Bei einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus mit einem Verbraucher als Käufer geht das nicht. Eine solche Abrede wäre unwirksam, und im Zweifel entfällt der Provisionsanspruch insgesamt. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und gewerblichen Käufern sind abweichende Vereinbarungen dagegen weiterhin zulässig, weil der Verbraucherschutz dort nicht greift.
Zahle ich auch, wenn der Käufer aus meinem Umfeld kommt?
Das hängt von der Art des Maklervertrags ab. Beim einfachen Auftrag darfst du parallel selbst verkaufen und zahlst dann nichts. Beim Makleralleinauftrag in der qualifizierten Form verpflichtest du dich dagegen, alle Interessenten an den Makler weiterzuleiten, auch den Nachbarn. Lies diese Klausel genau, bevor du unterschreibst.
Welcher Maklervertrag passt zu mir?
In der Praxis führt der befristete Alleinauftrag zum besten Ergebnis, weil sich dann jemand wirklich verantwortlich fühlt und in Vermarktung investiert. Achte auf eine überschaubare Laufzeit statt auf eine offene Bindung. Die Arten im Vergleich stehen unter Arten von Maklerverträgen.
Lohnt sich ein Makler überhaupt?
Das hängt von deinem Objekt, deiner Zeit und deiner Sicherheit bei Preis und Vertrag ab. Bei einfachen Objekten mit festem Käufer sparst du die Provision. Bei vermieteten, geerbten oder sanierungsbedürftigen Objekten holt eine gute Vermarktung sie meist wieder herein. Die Abwägung steht unter Makler oder Alleingang.

Kurz zusammengefasst

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Üblich sind 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, also je 3,57 Prozent.

Dein Anteil darf nie kleiner sein als der des Käufers, und er zahlt erst nach deinem Nachweis.

Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und gewerblichen Käufern gilt die Teilungspflicht nicht. Bei Vermietung greift stattdessen das Bestellerprinzip.

Erst rechnen, dann beauftragen

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Christian Gottschling mit verschränkten Armen vor einem modernen Bürogebäude
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