Unterlagen

Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Als Eigentümer bekommst du den Auszug beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk dein Grundstück liegt — für Bochum ist das das Amtsgericht Bochum. Der Antrag geht schriftlich oder persönlich vor Ort mit Ausweis. Für einen Verkauf sollte der Auszug nicht älter als drei Monate sein.

Formulierungshilfen, Sonderfälle und den kompletten Ablauf findest du in der Anleitung zum Beantragen eines Grundbuchauszugs. Welche Papiere sonst noch fehlen, zeigt Unterlagen für den Hausverkauf.

Was der Antrag kostet

FormGebührWofür
Einsicht vor Ortkostenfreischneller Blick, keine Kopie
Unbeglaubigter Auszug10 €Makler, eigene Unterlagen
Beglaubigter Auszug20 €Bank, Gericht, Behörden

Gebühren des Amtsgerichts Bochum nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Sätze gelten bundesweit einheitlich. Stand: 09/2026.

Wer überhaupt hineinschauen darf

Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Als Eigentümer hast du das automatisch, dein Ausweis genügt.

Auch Notare, Banken im Finanzierungsverfahren und Erben mit Erbschein kommen hinein. Ein Kaufinteressent dagegen nicht — er bekommt den Auszug von dir oder vom Makler. Was in den Abteilungen steht, erklärt der Eintrag zum Aufbau des Grundbuchs.

Drei Wege zum Auszug

  1. Persönlich beim Amtsgericht

    Ausweis mitnehmen, Antrag ausfüllen, meist direkt mitnehmen. Der schnellste Weg, wenn es eilig ist.

  2. Schriftlich per Post

    Formloses Schreiben mit Adresse des Grundstücks, deinem Namen und der Angabe, wofür du den Auszug brauchst. Rechne mit ein bis zwei Wochen.

  3. Über den Notar

    Steht ohnehin ein Verkauf an, holt der Notar den Auszug selbst. Das spart dir den Gang, kostet aber Gebühren im Rahmen der Beurkundung.

Gut zu wissenPrivate Portale bieten Auszüge gegen deutlich höhere Gebühren an. Ohne deine Vollmacht darf dort niemand etwas beantragen. Das Amtsgericht warnt ausdrücklich vor solchen Angeboten.

Ohne Grundbuchblatt geht es auch

Viele Eigentümer kennen ihre Grundbuchblattnummer nicht. Das ist kein Problem: Adresse und Flurstück reichen, das Amt findet den Rest. Steht die Flurstücknummer nicht griffbereit, hilft der Grundsteuerbescheid oder der alte Kaufvertrag.

Schwieriger wird es bei geerbten Immobilien, wenn noch der Verstorbene eingetragen ist. Dann brauchst du einen Erbschein oder ein notarielles Testament als Nachweis. Ob ein Verkauf auch ohne geht, klärt Verkauf ohne Erbschein.

Wie aktuell der Auszug sein muss

Banken verlangen fast immer einen Auszug, der höchstens drei Monate alt ist. Käufer und Notare arbeiten mit derselben Faustregel, weil sich in Abteilung II und III jederzeit etwas ändern kann.

Zieht sich deine Vermarktung länger, besorg dir vor dem Notartermin einen frischen. Was dort an alten Lasten auftauchen kann, zeigt Löschung der Grundschuld. Wie lange die spätere Umschreibung dauert, steht unter Dauer der Grundbuchumschreibung.

Häufige Fragen zum Grundbuchauszug

Brauche ich den beglaubigten oder den unbeglaubigten?
Für den Verkauf genügt in fast allen Fällen der unbeglaubigte Auszug. Makler, Kaufinteressenten und die eigene Unterlagenmappe brauchen keine Beglaubigung. Verlangt eine Bank oder ein Gericht ausdrücklich die beglaubigte Fassung, kostet sie zehn Euro mehr. Im Zweifel lohnt eine kurze Nachfrage, bevor du zweimal beantragst.
Kann ich den Auszug online bekommen?
Über das elektronische Grundbuch geht das, allerdings ist der Zugang für Notare, Behörden, Banken und andere abrufberechtigte Stellen eingerichtet. Als Privatperson führt der Weg in der Regel weiterhin über das Amtsgericht, persönlich oder schriftlich. Angebote im Netz, die ohne Vollmacht arbeiten, solltest du meiden.
Was steht eigentlich drin?
Das Bestandsverzeichnis nennt Lage, Flurstück und Größe des Grundstücks. Abteilung I führt die Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Wohnrechte oder eine Zwangsversteigerungsvermerkung, Abteilung III die Grundschulden und Hypotheken. Für Käufer sind die Abteilungen II und III die spannendsten Seiten.
Was, wenn mehrere Eigentümer eingetragen sind?
Jeder Miteigentümer darf allein Einsicht nehmen und einen Auszug beantragen, denn das berechtigte Interesse hat jeder für sich. Für den Verkauf müssen dann allerdings alle mitziehen. Bei einer Erbengemeinschaft oder nach einer Trennung ist das oft der eigentliche Knackpunkt, nicht das Papier selbst.

Kurz zusammengefasst

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bochum. Als Eigentümer reicht dein Ausweis als Nachweis.

Der unbeglaubigte Auszug kostet zehn Euro, der beglaubigte zwanzig. Die Einsicht vor Ort ist kostenfrei.

Für Verkauf und Finanzierung sollte das Dokument höchstens drei Monate alt sein. Besorg es früh — fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund, warum ein Verkauf ins Stocken gerät.

Unterlagen sortieren, bevor es losgeht

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Christian Gottschling erklärt mit beiden Händen etwas auf einer Bühne mit blauem Licht
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