Kündigungsfrist (Mietvertrag)
Die Kündigungsfrist im Mietvertrag legt fest, wie lange zwischen der Kündigung und dem Auszug liegen muss.
Drei Monate — das ist die Frist, die für Mieter fast immer gilt, egal wie lange sie schon in der Wohnung leben. Für Vermieter wird sie mit den Jahren länger. Geregelt ist das in § 573c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und die Regel ist zugunsten des Mieters zwingend: Ein Mietvertrag darf für ihn keine längere Frist vorsehen.
Was die Kündigungsfrist beim Mietvertrag für dich bedeutet
Wichtig ist der Stichtag im Monat. Eine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, dann zählt dieser Monat mit. Kommt sie einen Tag später an, verschiebt sich alles um einen ganzen Monat. Der Samstag zählt dabei als Werktag, der Sonntag nicht.
Als Mieter brauchst du keinen Grund für deine Kündigung. Als Vermieter schon: Ohne berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder eine erhebliche Pflichtverletzung, ist die Kündigung unwirksam — selbst wenn du die Frist perfekt einhältst.
Beide Seiten müssen schriftlich kündigen, mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. Eine E-Mail, eine Nachricht im Messenger oder ein Anruf reichen nicht. Diese Formvorschrift wird häufig unterschätzt und bringt jedes Jahr Kündigungen zu Fall.
Beispiel: Die Fristen nach Wohndauer
Für den Vermieter verlängert sich die Frist mit der Dauer des Mietverhältnisses.
| Dauer des Mietverhältnisses | Vermieter | Mieter |
|---|---|---|
| bis 5 Jahre | 3 Monate | 3 Monate |
| über 5 Jahre | 6 Monate | 3 Monate |
| über 8 Jahre | 9 Monate | 3 Monate |
Quelle: § 573c Absatz 1 BGB. Für Wohnraum in einem vom Vermieter selbst bewohnten Zweifamilienhaus gilt eine um drei Monate verlängerte Frist.
Ein Beispiel: Geht die Kündigung des Mieters am zweiten Werktag im März zu, endet das Mietverhältnis Ende Mai. Kommt sie am fünften Werktag an, wird daraus Ende Juni — zwei Werktage kosten eine volle Monatsmiete.
Worauf du achten solltest
Sichere den Zugang der Kündigung. Ein Einwurf-Einschreiben oder ein Bote, der den Einwurf bezeugen kann, ist der sichere Weg; das normale Einschreiben mit Rückschein ist es nicht, weil niemand da sein muss. Im Streit zählt nicht das Datum auf dem Brief, sondern der Tag, an dem er im Briefkasten lag.
Achte zweitens darauf, dass alle Vertragsparteien beteiligt sind. Haben zwei Personen den Mietvertrag unterschrieben, müssen auch beide kündigen — und eine Kündigung des Vermieters muss an beide gerichtet sein. Fehlt ein Name, ist die Kündigung unwirksam.
Denk drittens an die Sonderfälle. Ein Zeitmietvertrag lässt sich ordentlich gar nicht kündigen, ein vereinbarter Kündigungsverzicht sperrt die Kündigung für eine bestimmte Zeit, und bei erheblichen Vertragsverletzungen greift die fristlose Kündigung mit eigenen Regeln. Wenn es um Eigenbedarf oder Zahlungsverzug geht, hol dir vorher den Rat eines Anwalts für Mietrecht — eine unwirksame Kündigung kostet Monate.
Verwandte Begriffe
- Ordentliche Kündigung — die Kündigung mit Frist.
- Außerordentliche Kündigung — der fristlose Ausnahmefall.
- Kündigungsschutz — warum der Vermieter einen Grund braucht.
- Zeitmietvertrag — befristet und ohne ordentliche Kündigung.
- Schriftform — die Formvorschrift, an der viele scheitern.
Den Fall mit allen Schritten findest du im Ratgeber Kündigungsfristen für Vermieter. Alle übrigen Begriffe stehen alphabetisch im Lexikon der Immobilienbegriffe.
Kurz zusammengefasst
Drei Monate für den Mieter, bis zu neun für den Vermieter, und immer der dritte Werktag als Stichtag: Damit ist der Rahmen abgesteckt. Entscheidend sind Schriftform, Zugang und die richtigen Namen auf dem Brief. Wer diese Abläufe nicht selbst im Blick behalten will, findet auf der Seite zur Mietverwaltung, wie sich das dauerhaft organisieren lässt.
Steckst du gerade mitten drin?
Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.
Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum