Lexikon · Steuern

Schenkungsteuer

Die Schenkungsteuer ist die Steuer, die das Finanzamt verlangt, wenn dir jemand zu Lebzeiten etwas schenkt und das Geschenk mehr wert ist als dein persönlicher Freibetrag.

Das Haus soll schon zu Lebzeiten an die Tochter gehen. Der Gedanke dahinter ist meist derselbe: früh übergeben, Streit vermeiden, Steuern sparen. Das funktioniert auch, aber nur wenn du die Freibeträge kennst. Die Schenkungsteuer greift bei einer Immobilie schnell, weil ein Haus fast immer der größte Posten im Vermögen ist.

Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer stehen im selben Gesetz und arbeiten mit denselben Freibeträgen. Der entscheidende Unterschied: Der Freibetrag lebt bei einer Schenkung alle zehn Jahre neu auf. Wer früh anfängt, kann ihn also mehrfach nutzen.

Was das für dich bedeutet

Steuer fällt nur auf den Teil an, der über deinem Freibetrag liegt. Wie hoch der ist, hängt allein vom Verwandtschaftsgrad ab. Ein Ehepartner bekommt am meisten, ein Freund am wenigsten. Der Wert der Immobilie wird dabei nicht geschätzt, sondern nach festen Regeln des Bewertungsgesetzes ermittelt, meist über Vergleichspreise oder das Ertragswertverfahren.

Zwei Hebel senken die Steuer stark. Erstens: Wer sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehält, verringert damit den steuerlichen Wert des Geschenks, weil der Beschenkte die Immobilie ja nicht frei nutzen kann. Zweitens: Das selbst bewohnte Familienheim geht unter Ehepartnern steuerfrei über, ganz ohne Anrechnung auf den Freibetrag.

Beispiel: Schenkungsteuer für eine Immobilie im Wert von 600.000 Euro

Eine Mutter überträgt ihrer Tochter eine Eigentumswohnung. Das Finanzamt setzt den Wert mit 600.000 Euro an. Der Freibetrag für ein Kind beträgt 400.000 Euro. Steuerpflichtig sind also 200.000 Euro. In Steuerklasse I liegt der Satz für diesen Betrag bei 11 Prozent. Macht 22.000 Euro Steuer.

Hätte die Mutter zehn Jahre früher schon einen Teil übertragen, wäre der Freibetrag zweimal angefallen und die Rechnung hätte anders ausgesehen.

BeschenkterFreibetragSteuerklasse
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner500.000 €I
Kind, Stiefkind, Adoptivkind400.000 €I
Enkelkind200.000 €I
Eltern, Großeltern (bei Schenkung)20.000 €II
Geschwister, Nichte, Neffe, Freund20.000 €II oder III

Quelle: § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), Freibeträge bei Schenkungen unter Lebenden.

Worauf du achten solltest

  • Die Schenkung einer Immobilie muss ein Notar beurkunden. Ein Vertrag am Küchentisch ist unwirksam.
  • Die Zehnjahresfrist läuft ab dem Tag der Schenkung. Wer knapp vor Ablauf noch einmal überträgt, verschenkt den zweiten Freibetrag.
  • Pflichtteilsberechtigte Angehörige können eine Schenkung noch zehn Jahre lang angreifen. Der anrechenbare Wert sinkt dabei jedes Jahr um ein Zehntel.
  • Wer verschenkt, verliert die Kontrolle. Ohne Rückforderungsrecht im Vertrag bleibt dir nichts, wenn der Beschenkte in die Insolvenz gerät oder sich scheiden lässt.
  • Rechne vorher durch, ob ein Verkauf mit Teilung des Erlöses nicht der einfachere Weg ist.

Das hier ersetzt kein Gespräch mit einem Steuerberater. Die Bewertung der Immobilie, der richtige Zeitpunkt und die Frage nach Nießbrauch oder Wohnrecht entscheiden über fünfstellige Beträge. Den Vertrag selbst setzt ein Notar auf, die steuerliche Gestaltung gehört in die Hände eines Steuerberaters.

Verwandte Begriffe

  • Nießbrauch — behältst du dir das Nutzungsrecht vor, sinkt der steuerliche Wert der Schenkung.
  • Wohnrecht — die kleinere Schwester des Nießbrauchs, im Grundbuch abgesichert.
  • Pflichtteil — der Anspruch, der eine Schenkung noch Jahre später teuer machen kann.
  • Selbstnutzung — entscheidet mit darüber, ob das Familienheim steuerfrei übergeht.
  • Erbvertrag — die verbindliche Alternative zur Schenkung zu Lebzeiten.

Den Fall mit allen Schritten findest du im Ratgeber Schenken statt verkaufen. Alle übrigen Begriffe stehen alphabetisch im Lexikon der Immobilienbegriffe.

Manchmal ist die ehrlichste Antwort: Die Familie will die Immobilie gar nicht, sie will das Geld ohne Streit. Wenn ihr zu diesem Ergebnis kommt, findest du unter Immobilie verkaufen den Ablauf vom ersten Wertgespräch bis zur Übergabe — und eine Einschätzung, was deine Immobilie im heutigen Markt wirklich bringt.

Kurz zusammengefasst

Die Schenkungsteuer trifft nur den Teil einer Übertragung, der über deinem persönlichen Freibetrag liegt — und der lebt alle zehn Jahre neu auf. Wer zu spät anfängt, verschenkt genau diese Wiederholung: Bei 600.000 Euro und einem Kind bleiben 200.000 Euro steuerpflichtig, die sich mit einer früheren Teilübertragung hätten vermeiden lassen. Ein vorbehaltener Nießbrauch senkt den steuerlichen Wert zusätzlich, gehört aber vor den Notartermin.

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Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.

Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

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