Lexikon · Verwalten

Schornsteinfegerpflicht

Die Schornsteinfegerpflicht bedeutet: Wer eine Heizung oder einen Kamin im Haus hat, muss die Anlage regelmäßig kontrollieren lassen, damit niemand vergiftet wird und nichts brennt.

Warum steht der Schornsteinfeger vor der Tür, obwohl du ihn nie bestellt hast? Weil ein Teil seiner Arbeit hoheitlich ist. Für jeden Kehrbezirk gibt es einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, und der prüft für den Staat. Diese Pflicht trifft dich als Eigentümer, nicht deinen Mieter.

Der andere Teil der Arbeit ist frei. Kehren, Messen und Warten darf jeder zugelassene Betrieb erledigen, auch einer aus dem Nachbarort. Wer das nicht weiß, zahlt jahrelang ohne je verglichen zu haben.

Was das für dich bedeutet

Der Bezirksschornsteinfeger kommt zur Feuerstättenschau und stellt dir danach einen Feuerstättenbescheid aus. Darin steht schwarz auf weiß, welche Arbeit an deiner Anlage in welchem Zeitraum fällig ist. Dieser Bescheid ist deine Arbeitsanweisung: Du beauftragst die aufgeführten Arbeiten selbst und lässt dir die Ausführung bescheinigen. Meldest du nichts, schreibt dich die Behörde an, und am Ende steht ein Zwangsgeld im Raum.

Zwei Dinge macht ausschließlich der Bezirksschornsteinfeger: die Feuerstättenschau und die Abnahme neu errichteter oder geänderter Anlagen. Alles andere ist Wettbewerb.

Zutritt musst du übrigens gewähren. Steht die Feuerstättenschau an, hat der Bezirksschornsteinfeger ein gesetzliches Betretungsrecht, und dein Mieter muss ihn hereinlassen. Bei vermieteten Wohnungen kündigst du den Termin rechtzeitig schriftlich an. Wer sich sperrt, bekommt Post von der Kreisverwaltung, und die Zweitanfahrt zahlt am Ende der Eigentümer.

Beispiel: was auf einen Eigentümer im Lauf der Jahre zukommt

Ein Zweifamilienhaus mit Gas-Brennwertkessel und einem Kaminofen im Wohnzimmer. Für die Gasanlage steht eine wiederkehrende Überprüfung der Abgaswege an, für den Ofen kommt das Kehren dazu, und dazwischen liegt die Feuerstättenschau. Die Zeitpunkte stehen im Bescheid, nicht im Kalender des Schornsteinfegers.

Wie oft gekehrt wird, hängt an der Nutzung: Ein Ofen, in dem jeden Winterabend Holz brennt, kommt häufiger dran als einer, der zweimal im Jahr angezündet wird. Genau deshalb lohnt es sich, eine stillgelegte Feuerstätte auch offiziell stilllegen zu lassen. Solange sie im Bescheid steht, wird sie berechnet.

AufgabeWer darf sie machenWie oft
Feuerstättenschau und Bescheidnur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerzweimal innerhalb von sieben Jahren
Kehren, Überprüfen, Abgasmessungjeder zugelassene Betrieb deiner Wahlwie im Feuerstättenbescheid festgelegt
Abnahme einer neuen Feuerstättenur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegereinmalig vor Inbetriebnahme

Quelle: Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), Fassung des Feuerstättenbescheids maßgeblich.

Worauf du achten solltest

  • Die Kosten für Schornsteinreinigung und Prüfung sind umlagefähige Betriebskosten und gehören damit in die Nebenkostenabrechnung deiner Mieter.
  • Beauftragst du einen freien Betrieb, musst du die Bescheinigung selbst beim Bezirksschornsteinfeger einreichen. Diese Meldung vergessen viele.
  • Beim Kauf eines Hauses lohnt der Blick in den letzten Feuerstättenbescheid. Steht dort eine Anlage, die stillgelegt werden soll, kommen Kosten auf dich zu.
  • Ein nicht abgenommener Kaminofen kann im Schadensfall die Gebäudeversicherung kosten.
  • Die Gebühren für die hoheitlichen Arbeiten sind gesetzlich festgelegt, die freien Arbeiten nicht. Genau dort lohnt der Vergleich.

Verwandte Begriffe

Einen anderen Begriff findest du im Immobilien-Lexikon für Bochum.

Termine, Bescheide, Nachweise und die Umlage in der Abrechnung: Bei einer Wohnung ist das eine Randnotiz, bei zwölf Einheiten ein eigener Vorgang. Was eine Mietverwaltung in dieser Rolle übernimmt und welche Nachweise sie dir am Jahresende liefert, liest du auf der Seite zur Mietverwaltung.

Kurz zusammengefasst

Ein Teil der Schornsteinfegerarbeit ist hoheitlich und bleibt beim Bezirksschornsteinfeger: Feuerstättenschau und Abnahme. Alles andere — Kehren, Messen, Warten — darf jeder zugelassene Betrieb machen, und wer das nicht weiß, zahlt jahrelang ohne je verglichen zu haben. Der Feuerstättenbescheid ist dabei deine Arbeitsanweisung; wer die Fristen verstreichen lässt, bekommt Post von der Behörde und im Zweifel ein Zwangsgeld.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Bochum, im dunkelblauen Sakko vor hellgrauem Hintergrund
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