Ratgeber · Besichtigung

Die 20 häufigsten Fragen von Kaufinteressenten

Käufer fragen erstaunlich gleichförmig. Wer die zwanzig Standardfragen vorbereitet hat, spart sich eine ganze Besichtigungsrunde — und wirkt dabei souverän statt überrascht.

Fünf Parteien laufen nacheinander durch dasselbe Haus, und alle fünf stellen im Flur dieselbe Frage: Wie alt ist die Heizung? Die häufigsten Fragen von Kaufinteressenten lassen sich in fünf Gruppen sortieren, und für jede einzelne gibt es eine gute und eine schlechte Antwort. Die gute ist konkret, mit Zahl und Jahresangabe. Die schlechte fängt mit „ich glaube“ an.

Bereite die Antworten schriftlich vor und leg die Belege bereit. Wer beim Termin die Heizungsrechnung, die letzte Nebenkostenabrechnung und den Energieausweis auf dem Küchentisch liegen hat, verhandelt anschließend anders.

Geld: die sechs Fragen zu Preis und laufenden Kosten

Diese Gruppe kommt fast immer zuerst, meist schon am Telefon. Warum verkaufst du? Wie lange steht das Objekt schon am Markt? Wie viel Verhandlungsspielraum gibt es? Wie hoch sind Grundsteuer und Nebenkosten? Was kostet das Heizen im Jahr? Was bleibt beim Verkauf im Haus?

Auf die erste Frage brauchst du eine kurze, wahre Antwort in einem Satz. „Meine Mutter ist ins Pflegeheim gezogen“ oder „wir brauchen ein Zimmer mehr“ beendet das Thema. Ein langes Ausweichen erzeugt genau den Verdacht, den du vermeiden willst. Zur Verhandlungsfrage sagst du nicht „gar keiner“ und nicht „lass uns reden“, sondern nennst deine Preisbegründung. Wie viel Luft üblicherweise einzuplanen ist, steht im Ratgeber zum Verhandlungsspielraum beim Kaufpreis.

Technik: acht Fragen zu Substanz und Anlagen

Heizung: Art, Baujahr, letzte Wartung. Dach: Eindeckung, Zustand, wann zuletzt gearbeitet wurde. Fenster: Verglasung und Einbaujahr. Elektrik: Sicherungskasten, Anzahl der Stromkreise, ob noch Stoffleitungen liegen. Wasserleitungen: Material, ob noch Blei verbaut ist. Keller: feucht oder trocken, mit welcher Abdichtung. Dämmung: Dach, Fassade, oberste Geschossdecke. Und der Punkt, der bei Bochumer Beständen aus den Fünfzigern und Sechzigern regelmäßig kommt: Asbest in Dachplatten, Fensterbänken oder Bodenkleber.

Diese acht Fragen sind der Grund, warum Verkäufer in eine Rechtfertigungsschleife geraten. Der Ausweg ist eine Liste: Was wurde in den letzten fünfzehn Jahren gemacht, mit Jahr und Gewerk. Was steht als Nächstes an, mit einer ehrlichen Größenordnung. Diese Liste macht aus einem Verdacht eine Planungsgrundlage — und sie schützt dich zugleich, weil sie deine Aufklärungspflicht dokumentiert.

Die Bochumer Dauerfragen: Bergbau, Erbpacht, Fernwärme, Grundsteuer

Vier Fragen kommen in Bochum häufiger als anderswo. Die erste betrifft den Bergbau. Fast das gesamte Stadtgebiet ist über Jahrzehnte unterhöhlt worden, und Käufer fragen nach Bergschäden und nach einem Bergschadensverzicht im Kaufvertrag. Auskunft über den Bergbau unter einem Grundstück erteilt die zuständige Bergbehörde des Landes, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Arnsberg. Was der Begriff genau umfasst, steht im Lexikoneintrag zum Bergschaden.

Die zweite betrifft das Erbbaurecht. Steht dein Haus auf fremdem Grund, will der Käufer Erbbauzins, Restlaufzeit und Anpassungsklausel wissen, bevor er über den Preis spricht — seine Bank ebenso. Die dritte ist die Heizung: Fernwärmeanschluss beantwortet die Frage nach dem Heizungstausch, wirft aber die nach der Preisbindung auf. Die vierte ist die Grundsteuer. Berechnet wird sie nach dem Bundesmodell, den Hebesatz setzt die Stadt Bochum. Nenn den Betrag aus deinem aktuellen Bescheid, nicht aus dem Gedächtnis.

Recht und Unterlagen: die vier Fragen vor dem Notar

Was steht in Abteilung II und III des Grundbuchs? Gibt es Baulasten? Bei einer Eigentumswohnung: Wie hoch ist das Hausgeld, wie viel davon geht in die Erhaltungsrücklage, wie hoch ist die Rücklage insgesamt? Und: Gibt es Beschlüsse über anstehende Maßnahmen?

Die letzte Frage entscheidet bei Wohnungen oft über den Verkauf. Ein beschlossener Fassadenanstrich mit einer Sonderumlage von 6.000 € je Einheit ist kein Geheimnis, das sich halten lässt — der Käufer erfährt es spätestens beim Verwalter. Leg die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung von Anfang an bereit.

Die Frage nach den Kaufnebenkosten — mit Zahlen beantwortet

Käufer fragen fast nie nach dem Kaufpreis allein, sondern danach, was der Kauf insgesamt kostet. Bei einer Eigentumswohnung mit 75 Quadratmetern zum Bochumer Median von 2.318 € je Quadratmeter sieht die Rechnung so aus:

PositionSatzBetrag
Kaufpreis, 75 m² zu 2.318 €/m²–173.850 €
Grunderwerbsteuer6,5 %11.300 €
Notar und Grundbuchrund 1,5 %2.608 €
Maklerprovision Käuferanteil3,57 %6.206 €
Gesamtaufwand–193.964 €

Kaufpreisbasis: Median-Angebotspreis Eigentumswohnung Bochum 2.318 €/m², Stadt Bochum, Wohnungsmarktbarometer, Beobachtungszeitraum 1.7.2024–30.6.2025. Grunderwerbsteuer NRW 6,5 % nach § 11 GrEStG, Provisionsteilung nach § 656c BGB. Gerundet.

Wer diese Rechnung selbst aufmacht, wirkt nicht wie jemand, der etwas verkaufen will, sondern wie jemand, der weiß, wovon er redet. Und er verhindert die späte Überraschung, an der Finanzierungen platzen.

Die zwei Antworten, mit denen sich Verkäufer schaden

Die erste ist das Verschweigen. Wer einen bekannten Mangel kennt und auf eine direkte Frage ausweicht, riskiert eine arglistige Täuschung — und die hebelt jeden Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag aus. Der Käufer kann dann noch Jahre später Minderung oder Rückabwicklung verlangen. Der Preisabschlag, den du dir sparen wolltest, kommt dann mit Zinsen zurück.

Die zweite ist die Zahl aus dem Bauch. „Die Heizung ist glaube ich aus den Neunzigern“ wird vom Käufer notiert und später gegen dich verwendet, wenn auf dem Typenschild ein anderes Jahr steht. Sag lieber „das schaue ich nach und melde mich heute Abend“. Wie der Verkauf insgesamt aufgebaut wird, steht auf der Seite Immobilie verkaufen in Bochum. Wie du den Termin insgesamt aufbaust, steht im Ratgeber Besichtigung vorbereiten, und für die Preisrunde danach hilft der Beitrag zur Kaufpreisverhandlung.

Was vorher und nachher zu tun ist, steht gesammelt im Ratgeber zum Immobilienverkauf.

Häufige Fragen zum Umgang mit Kaufinteressenten

Muss ich wirklich jede Frage beantworten?
Nein. Antworten musst du auf alles, was für die Kaufentscheidung erheblich ist und was der Käufer nicht selbst sehen kann — also auf Mängel, Belastungen, laufende Verfahren und bekannte Schäden. Fragen nach deiner persönlichen Lage, deinen finanziellen Verhältnissen oder deinen Verkaufsgründen darfst du kurz halten. Ein knapper, wahrer Satz ist dabei besser als eine ausweichende Erklärung.
Darf ich sagen, dass schon ein anderes Angebot vorliegt?
Ja, wenn es stimmt. Ein erfundenes Konkurrenzangebot ist riskant: Verlangt der Interessent Belege oder springt ab und kommt später zurück, ist das Vertrauen weg. Sachlich formuliert wirkt es ohnehin stärker — nenn die Zahl der Besichtigungen statt eines angeblichen Gebots. Wer Druck aufbaut, den er nicht halten kann, verliert am Ende genau die Käufer, die zahlungsfähig sind.
Was sage ich, wenn ich etwas nicht weiß?
Dass du es nicht weißt und wann du es nachlieferst. Das ist die einzige Antwort, die dich nicht angreifbar macht. Bei geerbten Objekten ist Nichtwissen der Normalfall, und Käufer akzeptieren das ohne Weiteres, solange du es offen sagst. Gefährlich wird es nur, wenn du rätst: Eine falsche Angabe zum Baujahr der Heizung oder zur Wohnfläche wiegt später schwerer als eine offene Wissenslücke.
Wie gehe ich mit Interessenten um, die nur drücken wollen?
Ruhig und mit Zahlen. Wer pauschal zwanzig Prozent unter dem Angebotspreis bietet, prüft, ob du unsicher bist. Frag zurück, worauf sich das Gebot stützt, und rechne die genannten Punkte konkret durch: Was kostet die neue Heizung wirklich, was das Bad? Bleibt der Interessent bei der pauschalen Zahl, ist er kein Käufer, sondern ein Testgeher. Deine Zeit gehört den anderen.

Kurz zusammengefasst

Die zwanzig Fragen wiederholen sich, also lassen sie sich vorbereiten. Halte für Technik und Sanierung eine Liste mit Jahren bereit, für die laufenden Kosten die letzten Abrechnungen und für die Bochumer Themen Bergbau, Erbbaurecht, Fernwärme und Grundsteuer belastbare Auskünfte. Rechne die Nebenkosten von rund 11,6 Prozent selbst vor. Und wenn du etwas nicht weißt, sag genau das — geraten wird nur einmal.

Besichtigungen, die zu Angeboten führen

Aus über 400 Verkäufen kennen wir die Frage, an der ein Termin kippt. Du bekommst die Unterlagen vorher zusammengestellt und musst dich im Wohnzimmer nicht erklären.

Christian Gottschling im Beratungsgespräch am Fenster, gegenüber ein Gesprächspartner mit Kaffeetasse
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Christian Gottschling

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Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum

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