Ratgeber Verkaufen

Schenken statt verkaufen: Steuern und Risiken

Freibetrag, Zehnjahresfrist, Rückforderung: Die Rechnung, die vor der Entscheidung steht.

Das Haus soll in der Familie bleiben. So weit sind sich alle einig. Uneinig wird die Runde erst bei der Frage, ob es überschrieben oder verkauft wird.

Kurz gesagt: Schenken lohnt sich, wenn der Wert unter den Freibeträgen bleibt, wenn du das Geld selbst nicht brauchst und wenn nur einer beschenkt wird. Verkaufen lohnt sich, wenn du Liquidität für dein eigenes Leben brauchst oder wenn mehrere Kinder gerecht bedacht werden sollen. Entscheidend sind drei Größen: der Freibetrag nach § 16 ErbStG, die Zehnjahresfrist und die Frage, was mit deinem Wohnrecht passiert. Wie es steuerlich für dich ausgeht, rechnet ein Steuerberater — die folgenden Zahlen zeigen die Größenordnung.

Immobilie schenken oder verkaufen: Freibeträge und Zehnjahresfrist

Schenkung und Erbschaft werden nach denselben Regeln besteuert. Jeder Empfänger hat einen persönlichen Freibetrag, und dieser Freibetrag lebt alle zehn Jahre neu auf. Wer früh anfängt, kann ihn also mehrfach nutzen.

EmpfängerFreibetragSteuerklasse
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner500.000 €I
Kind, Stief- und Adoptivkind400.000 €I
Enkel200.000 €I
Eltern und Großeltern bei Schenkung20.000 €II
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Alle Übrigen, auch nichteheliche Partner20.000 €III

Quelle: §§ 15, 16 ErbStG; Steuersätze nach § 19 ErbStG. Rechtsstand 09/2026.

Der Steuersatz hängt an Klasse und Betrag. In Klasse I sind es 7 Prozent auf steuerpflichtige Erwerbe bis 75.000 €, 11 Prozent bis 300.000 € und 15 Prozent bis 600.000 €. In Klasse III beginnt es bei 30 Prozent — deshalb ist eine Schenkung an einen nichtehelichen Partner steuerlich die teuerste Variante überhaupt. Die Grundzüge stehen im Lexikoneintrag zur Schenkungsteuer.

Die Grunderwerbsteuer spricht für die Familie

Ein Punkt wird oft übersehen: Grundstücksübertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie sind von der Grunderwerbsteuer befreit, § 3 Nr. 6 GrEStG. Das gilt für Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel — und zwar unabhängig davon, ob verschenkt oder verkauft wird. Bei einem Verkauf an ein fremdes Ehepaar fallen dagegen 6,5 Prozent des Kaufpreises an, in Nordrhein-Westfalen einer der höchsten Sätze bundesweit.

Zwischen Geschwistern gilt die Befreiung nicht. Wer sein Haus an die Schwester überträgt, zahlt Grunderwerbsteuer wie ein Fremder — ein häufiger und teurer Irrtum.

Rechenbeispiel: ein Eigenheim für 455.000 €

Ein Eigenheim mit einem Wert von 455.000 €, drei Wege innerhalb der Familie.

VarianteSteuerpflichtigSchenkungsteuerGrunderwerbsteuer
Schenkung an ein Kind55.000 €3.850 € (7 %)0 €
Schenkung an zwei Kinder, je 227.500 €0 €0 €0 €
Verkauf an das Kind zum vollen Preis0 €0 €0 €
Verkauf an fremde Käufer––29.575 € beim Käufer

Median-Kaufpreis Eigenheim Bochum: Stadt Bochum, Wohnungsmarktbarometer, Beobachtungszeitraum 01.07.2024–30.06.2025. Steuersätze nach §§ 16, 19 ErbStG, § 3 Nr. 6 GrEStG, Grunderwerbsteuer NRW 6,5 %. Beispielrechnung ohne Berücksichtigung von Vorschenkungen, Nießbrauch und Nebenkosten. Stand: 09/2026.

Zwei Erkenntnisse springen heraus. Erstens: Bei zwei Kindern und einem Objekt in dieser Größenordnung fällt gar keine Schenkungsteuer an. Zweitens: Auch der Verkauf an das eigene Kind ist grunderwerbsteuerfrei — er bringt dir aber Geld auf das Konto. Wie ein solcher Verkauf gestaltet wird, steht im Beitrag zum Verkauf an die eigenen Kinder.

Die Risiken, über die niemand gern spricht

Rückforderung wegen Verarmung. Kannst du deinen eigenen Unterhalt nicht mehr bestreiten, darfst du die Schenkung innerhalb von zehn Jahren zurückfordern, § 528 BGB. Praktisch bedeutet das: Braucht das Sozialamt Geld für dein Pflegeheim, greift es genau auf diesen Anspruch zu.

Pflichtteilsergänzung. Übergangene Angehörige können nach § 2325 BGB einen Ausgleich verlangen. Der Wert der Schenkung schmilzt dabei je Jahr um ein Zehntel ab. Wer also fünf Jahre vor dem Erbfall überträgt, hat die Hälfte des Werts immer noch im Topf.

Der Beschenkte gerät in Schwierigkeiten. Insolvenz, Scheidung, ein Unfall — das Haus gehört dann nicht mehr allein deinem Kind, sondern steht in dessen Vermögensmasse. Ein eingetragener Nießbrauch und eine Rückforderungsklausel im Übergabevertrag schützen dich, sind aber Gestaltungsfragen für Notar und Anwalt.

Streit unter Geschwistern. Wer ein Haus bekommt und die anderen Geld, ist selten gleich behandelt — weil sich der Wert der Immobilie über die Jahre verschiebt. Genau daraus entstehen die Konflikte, die später eine Erbengemeinschaft monatelang blockieren.

Gut zu wissenBehältst du dir ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor, senkt das den steuerlichen Wert der Schenkung. Wie stark, hängt vom Jahreswert und deiner statistischen Lebenserwartung ab. Diese Berechnung gehört in die Hände eines Steuerberaters, weil sie mit amtlichen Tabellen arbeitet, die jährlich neu gelten.

Wann der Verkauf die ehrlichere Lösung ist

Drei Situationen sprechen deutlich für den Verkauf. Erstens: Du brauchst das Geld selbst — für einen barrierefreien Umbau, für die Pflege, für ein kleineres Zuhause. Eine Schenkung, die dich später zum Bittsteller macht, ist keine gute Idee. Zweitens: Es gibt mehrere Kinder und nur eine Immobilie. Geld lässt sich teilen, ein Haus nicht. Drittens: Keines der Kinder will das Haus wirklich. Ein ungeliebtes Erbe wird zum Leerstand, und ein leeres Haus verliert schneller an Wert, als es Steuer spart.

Bevor du dich entscheidest, brauchst du einen belastbaren Wert. Ohne ihn lässt sich weder der Freibetrag prüfen noch ein fairer Ausgleich unter Geschwistern berechnen. Den Einstieg dazu findest du bei der Bewertung deiner Immobilie. Wenn du im Haus wohnen bleiben willst, lohnt zusätzlich der Blick auf den Verkauf mit Wohnrecht, und wer sich mit den steuerlichen Folgen im Erbfall beschäftigt, findet sie im Beitrag zur Erbschaftsteuer bei Immobilien. Alles Weitere klärst du mit deinem Steuerberater und dem Notar. Fällt die Entscheidung gegen die Schenkung, findest du den Ablauf in der Übersicht zum Immobilienverkauf.

Weitere Antworten rund um den Verkauf findest du im Ratgeber Immobilie verkaufen.

Häufige Fragen zu Schenkung und Verkauf

Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre neu. Der Zeitraum wird taggenau gerechnet, gezählt wird ab dem Tag der jeweiligen Schenkung. Wer also mit sechzig Jahren einen Anteil überträgt und mit siebzig den nächsten, nutzt den Freibetrag zweimal. Wichtig ist die Reihenfolge: Alle Schenkungen der letzten zehn Jahre an dieselbe Person werden zusammengerechnet. Eine Übertragung in Teilen braucht deshalb Planung und einen Notar für jeden Schritt.
Kann ich eine Schenkung zurückfordern?
In bestimmten Fällen ja. Das Gesetz erlaubt die Rückforderung wegen groben Undanks und wegen eigener Verarmung innerhalb von zehn Jahren. Deutlich sicherer sind ausdrückliche Rückforderungsklauseln im Übergabevertrag: für den Fall der Insolvenz des Beschenkten, seiner Scheidung, seines Vorversterbens oder eines Verkaufs ohne deine Zustimmung. Solche Klauseln kosten bei der Beurkundung fast nichts und entscheiden im Ernstfall alles.
Was ist besser: Schenkung zu Lebzeiten oder Vererben?
Steuerlich ist die Schenkung meist günstiger, weil sich der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert und weil der Wert für die Pflichtteilsergänzung mit jedem Jahr um zehn Prozent abschmilzt. Persönlich ist sie riskanter, weil du Eigentum aus der Hand gibst. Der übliche Kompromiss ist die Übertragung mit vorbehaltenem Nießbrauch oder Wohnrecht. Ob das für dich passt, hängt an Vermögen, Alter und Familienlage — das gehört zum Steuerberater.
Fällt bei einer Schenkung Spekulationssteuer an?
Nein, die Schenkung selbst ist kein Veräußerungsgeschäft. Der Beschenkte tritt aber in deine Anschaffungsdaten ein: Verkauft er die Immobilie später innerhalb von zehn Jahren ab deinem ursprünglichen Kauf und hat er nicht selbst darin gewohnt, wird der Gewinn steuerpflichtig. Wer eine Schenkung plant und einen späteren Verkauf nicht ausschließt, sollte diese Frist kennen. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zur Spekulationssteuer.

Kurz zusammengefasst

Bei einem Objekt im Bereich von 455.000 € bleibt eine Schenkung an zwei Kinder komplett steuerfrei, an ein Kind fallen im Beispiel 3.850 € an. Grunderwerbsteuer entsteht in gerader Linie weder beim Schenken noch beim Verkaufen.

Die Steuer ist trotzdem selten der entscheidende Punkt. Wichtiger sind Rückforderung, Pflichtteilsergänzung, das Risiko beim Beschenkten und die Frage, ob du das Geld selbst brauchst. Kläre zuerst den Wert, dann die Familienlage, dann die Steuer — und lass die Gestaltung von Notar und Steuerberater absichern.

Erst der Wert, dann die Entscheidung

Wir ermitteln, was deine Immobilie heute wert ist, damit Freibetrag und Ausgleich unter Geschwistern auf echten Zahlen stehen.

Christian Gottschling im Beratungsgespräch am Fenster, gegenüber ein Gesprächspartner mit Kaffeetasse
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Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum

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