Verkauf in der Familie

Immobilie an die Kinder verkaufen: Preis und Finanzamt

Innerhalb der Familie darfst du günstig verkaufen. Wie günstig, entscheidet das Finanzamt mit.

„Wir schreiben einfach 100.000 rein, dann ist gut.“ Wer eine Immobilie an die Kinder verkaufen will, hört diesen Satz oft am Küchentisch. Er stimmt nur halb. Du darfst den Preis frei vereinbaren, auch weit unter dem Verkehrswert. Aber das Finanzamt rechnet die Differenz zum Verkehrswert als Schenkung, und ab einer bestimmten Höhe wird darauf Steuer fällig.

Die gute Nachricht: Die Freibeträge sind hoch. Jedes Kind darf von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erhalten, alle zehn Jahre neu. Bei einem Ehepaar mit einem Kind sind das 800.000 Euro. Damit liegt der größte Teil aller Familienübertragungen im steuerfreien Bereich, wenn er richtig aufgesetzt ist.

Verkauf, Schenkung oder beides: die gemischte Schenkung

Rechtlich gibt es drei Wege, eine Immobilie an ein Kind zu übertragen.

  • Verkauf zum Verkehrswert. Ganz normaler Kaufvertrag. Das Kind zahlt den vollen Preis, meist über eine Bank. Steuerlich unauffällig.
  • Reine Schenkung. Kein Geld fließt. Der volle Verkehrswert zählt gegen den Freibetrag. Details dazu unter Schenken statt verkaufen.
  • Gemischte Schenkung. Der häufigste Fall. Das Kind zahlt einen Teil, den Rest schenkst du. Nur der geschenkte Teil zählt gegen den Freibetrag.

Die gemischte Schenkung ist attraktiv, weil sie zwei Dinge verbindet: Du bekommst Geld für den Lebensabend, und dein Kind erhält Vermögen, ohne dass Steuer anfällt. Der Notar beurkundet das in einem Vertrag. Er muss darin klar benennen, dass ein Teil unentgeltlich übertragen wird.

Wie das Finanzamt den Wert bestimmt

Der Kaufpreis, den ihr in den Vertrag schreibt, interessiert das Finanzamt nur als eine von zwei Zahlen. Die andere ist der Verkehrswert. Die Differenz ist die Schenkung.

Den Verkehrswert ermittelt das Finanzamt zunächst pauschal nach dem Bewertungsgesetz. Diese Pauschalwerte liegen häufig über dem echten Marktwert, besonders bei älteren Häusern mit Sanierungsbedarf. Du darfst dagegen einen niedrigeren Wert nachweisen. Dafür brauchst du ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen. Wann sich das lohnt, steht unter Was kostet ein Wertgutachten.

Gut zu wissenEin Verkauf an Kinder, Enkel, Eltern oder Ehepartner ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Das sind 6,5 Prozent des Kaufpreises, die in Nordrhein-Westfalen sonst sofort fällig wären. Bei 300.000 Euro sind das 19.500 Euro, die in der Familie bleiben. Für Geschwister gilt die Befreiung nicht.

Rechenbeispiel: Haus für 300.000 Euro, Verkauf für 150.000 Euro

Vater und Mutter besitzen je zur Hälfte ein Reihenhaus. Der Verkehrswert liegt bei 300.000 Euro. Die Tochter zahlt 150.000 Euro, den Rest schenken die Eltern.

PositionBetrag
Verkehrswert der Immobilie300.000 €
Vereinbarter Kaufpreis150.000 €
Schenkungsanteil gesamt150.000 €
Anteil je Elternteil75.000 €
Freibetrag je Elternteil und Kind400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb0 €
Grunderwerbsteuer (in gerader Linie befreit)0 €
Notar und Grundbuch (Größenordnung 1,5 bis 2 % vom Wert)rund 4.500 bis 6.000 €

Beispielrechnung. Freibeträge nach Paragraf 16 ErbStG, Grunderwerbsteuerbefreiung nach Paragraf 3 Nr. 6 GrEStG, Notargebühren nach GNotKG. Stand: September 2026. Keine Steuerberatung.

Unter dem Strich zahlt die Familie in diesem Beispiel nur die Notar- und Grundbuchkosten. Der Freibetrag ist zu keinem Zeitpunkt ausgeschöpft. Nach zehn Jahren steht er in voller Höhe wieder zur Verfügung, was gestufte Übertragungen möglich macht.

Die drei Fallen, die richtig teuer werden

Die Spekulationsfrist

Wenn du die Immobilie selbst vor weniger als zehn Jahren gekauft hast und sie nicht selbst bewohnt hast, ist der Gewinn steuerpflichtig. Das gilt auch beim Verkauf an das eigene Kind. Der Gewinn bemisst sich dabei nicht am vereinbarten Kaufpreis, sondern kann vom Finanzamt am Verkehrswert gemessen werden. Die Regeln stehen unter Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf.

Der zu niedrige Preis bei mehreren Kindern

Wer ein Kind stark begünstigt, schafft Streit im Erbfall. Die anderen Kinder können Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Diese Ansprüche schmelzen pro Jahr nach der Schenkung um zehn Prozent ab, aber nur, wenn du dir kein Wohnrecht und keinen Nießbrauch vorbehalten hast. Genau das machen aber die meisten Eltern.

Der Rückweg ist versperrt

Nach der Übertragung gehört das Haus dem Kind. Wenn es in eine Scheidung gerät, in eine Privatinsolvenz oder wenn das Verhältnis zerbricht, ist das Vermögen weg. Ein Rückforderungsrecht lässt sich im Vertrag verankern, muss aber ausdrücklich formuliert und beim Notar mitbeurkundet werden.

Wohnrecht behalten oder nicht

Viele Eltern wollen im Haus wohnen bleiben. Dafür gibt es zwei Werkzeuge: das Wohnrecht und den Nießbrauch. Beide werden ins Grundbuch eingetragen und mindern den Wert der Immobilie erheblich. Das senkt zwar den Schenkungswert und schont den Freibetrag, macht das Objekt aber für eine Bankfinanzierung praktisch unbrauchbar. Wenn dein Kind Kredit für den Kaufpreisanteil aufnehmen will, wird die Bank ein eingetragenes Wohnrecht kaum akzeptieren. Wie stark der Abschlag ausfällt, steht im Ratgeber zum Verkauf mit Wohnrecht oder Nießbrauch.

Rechnen lässt sich das alles erst, wenn der Verkehrswert feststeht. Deshalb ist der erste Schritt keine Vertragsklausel, sondern eine belastbare Zahl. Wie eine Übertragung im Vergleich zu einem normalen Verkauf am Markt abschneidet, siehst du in der Übersicht zum Immobilienverkauf.

WichtigDie Übertragung in der Familie berührt Erbrecht, Schenkungsteuer und Einkommensteuer gleichzeitig. Lass die Konstruktion vor dem Notartermin von einem Steuerberater und, wenn mehrere Kinder beteiligt sind, von einem Fachanwalt für Erbrecht prüfen. Dieser Text ersetzt diese Beratung nicht.

Was vorher und nachher zu tun ist, steht gesammelt im Ratgeber zum Immobilienverkauf.

Häufige Fragen zum Verkauf an die Kinder

Darf ich mein Haus für einen Euro an mein Kind verkaufen?
Zivilrechtlich ja, der Kaufpreis ist frei vereinbar. Steuerlich behandelt das Finanzamt den gesamten Verkehrswert dann als Schenkung. Solange der Wert unter dem Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil liegt, fällt keine Schenkungsteuer an. Ein symbolischer Preis hat allerdings einen Nachteil: Er sieht nach Gestaltung aus und führt eher zu Rückfragen. Ein nachvollziehbarer Teilkaufpreis ist meist der ruhigere Weg.
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich an mein Kind verkaufe?
Nein. Der Erwerb durch Verwandte in gerader Linie, also Kinder, Enkel und Eltern, ist nach Paragraf 3 Nr. 6 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Das gilt auch für Stiefkinder und für Ehegatten. Bei Geschwistern, Nichten und Neffen greift die Befreiung nicht, dort werden in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent des Kaufpreises fällig. Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro sind das 16.250 Euro.
Muss mein Kind den Kaufpreis wirklich zahlen?
Wenn ihr einen Kaufpreis vereinbart, sollte er auch fließen und nachweisbar sein. Ein Kaufpreis, der im Vertrag steht und nie gezahlt wird, ist eine verdeckte Schenkung in voller Höhe. Möglich ist eine Ratenzahlung oder eine Stundung, das gehört dann aber ausdrücklich in den notariellen Vertrag. Auch die Übernahme eines laufenden Darlehens zählt als Gegenleistung und mindert den Schenkungsanteil.
Was ist besser: jetzt übertragen oder vererben?
Das hängt vom Wert und vom Alter ab. Der Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil und Kind steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer früh und in Schritten überträgt, kann ihn mehrfach nutzen. Bei einem Vermögen deutlich unterhalb der Freibeträge bringt eine frühe Übertragung steuerlich dagegen wenig und nimmt dir Handlungsspielraum. Lass beide Varianten von einem Steuerberater durchrechnen, bevor du dich festlegst.

Kurz zusammengefasst

Du darfst an dein Kind verkaufen, zu welchem Preis du willst. Die Differenz zum Verkehrswert behandelt das Finanzamt als Schenkung.

Mit 400.000 Euro Freibetrag je Elternteil und Kind bleibt der Großteil der Übertragungen steuerfrei. Die Grunderwerbsteuer entfällt in gerader Linie komplett, was allein 6,5 Prozent spart.

Teuer wird es an anderer Stelle: bei laufender Spekulationsfrist, bei Pflichtteilsansprüchen der Geschwister und bei einem Wohnrecht, das die Finanzierung des Kindes blockiert. Kläre den Verkehrswert zuerst, dann die Konstruktion, dann den Notartermin.

Wie viel ist die Immobilie wirklich wert?

Ohne belastbaren Verkehrswert lässt sich keine Übertragung rechnen. Wir ermitteln ihn, kostenlos und ohne Verpflichtung.

Christian Gottschling steht vor einem Einfamilienhaus mit Verkaufsschild im Vorgarten
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Christian Gottschling

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Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum

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