Ratgeber · Vermieten

Energieausweis bei Vermietung: Pflichtangaben im Inserat

Fünf Angaben müssen in jede Anzeige, sonst drohen bis zu 10.000 €. Welche das sind und welchen Ausweis du brauchst.

Die Anzeige ist fertig, die Fotos sitzen, und dann kommt das Feld mit den Energiedaten. Ohne diese Angaben darf das Inserat nicht online: Sobald du eine Wohnung oder ein Haus zur Vermietung über ein Portal, eine Zeitung oder eine Website anbietest, müssen fünf Pflichtangaben aus dem Energieausweis darin stehen. Wer sie weglässt oder falsch angibt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 € je Verstoß. Und spätestens bei der Besichtigung musst du den Ausweis unaufgefordert vorlegen — nicht auf Nachfrage, sondern von selbst.

Das klingt streng, ist aber schnell erledigt, wenn du weißt, welche Angaben gemeint sind und welche Ausweisart zu deinem Gebäude passt.

Die fünf Pflichtangaben in der Anzeige

  • Art des Ausweises: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr.
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung, also Gas, Öl, Fernwärme, Strom oder Holz.
  • Baujahr des Gebäudes nach dem Ausweis.
  • Energieeffizienzklasse von A plus bis H.

Alle fünf Angaben stehen im Ausweis selbst. Schreib sie ab, statt sie zu schätzen. Ein häufiger Fehler: Der Ausweis nennt Endenergie und Primärenergie nebeneinander, und in der Anzeige landet die falsche Zahl. Gefragt ist die Endenergie.

Gut zu wissenDie Pflicht trifft dich als Vermieter, auch wenn ein Portal die Felder anders benennt. Wenn ein Feld fehlt, gehört die Angabe in den Beschreibungstext. Ein Inserat ohne diese Daten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis — was du brauchst

Der Verbrauchsausweis wertet aus, was tatsächlich verbraucht wurde: die Abrechnungen der letzten drei Jahre, witterungsbereinigt. Er ist günstiger und schneller, hängt aber am Verhalten der Bewohner. Ein sparsamer Rentnerhaushalt liefert einen schönen Wert, der für eine vierköpfige Familie nichts aussagt.

Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude durch: Hülle, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Er ist teurer, aber unabhängig vom Nutzer und die bessere Grundlage, wenn du ohnehin über Sanierung nachdenkst — denn er benennt die Schwachstellen.

Frei wählen darfst du nicht immer. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet und seither nicht entsprechend nachgerüstet wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. In allen anderen Fällen hast du die Wahl.

Was der Ausweis kostet und was er im Jahr wert ist

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Rechne die Kosten deshalb nicht als einmalige Ausgabe, sondern auf die Laufzeit.

PositionVerbrauchsausweisBedarfsausweis
Einmalige Kosten, Spannerund 200–250 €rund 500–700 €
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre
Kosten je Jahr20–25 €50–70 €
Bußgeldrahmen bei Verstoßbis 10.000 €bis 10.000 €

Rechtsgrundlage: §§ 79, 80, 87, 108 GEG. Preisangaben sind übliche Spannen aus der eigenen Praxis, keine amtlichen Zahlen. Stand: 09/2026.

Selbst der teure Bedarfsausweis kostet dich rund 50 bis 70 € im Jahr. Das Bußgeldrisiko liegt beim Hundertfachen und mehr. Diese Rechnung geht in nur eine Richtung aus.

Wann du keinen Ausweis brauchst

Es gibt Ausnahmen, und einige davon sind praktisch relevant. Kein Ausweis nötig ist bei Gebäuden ohne Heiz- oder Kühlenergiebedarf, bei Behelfsbauten mit einer Nutzungsdauer unter zwei Jahren, bei Nutzflächen unter 50 Quadratmetern und bei bestimmten Baudenkmälern.

Der Denkmalfall wird oft missverstanden: Die Ausnahme gilt nur für geschützte Baudenkmäler, nicht für jedes alte Haus und nicht für Gebäude in einem Erhaltungsgebiet. Klär den Status, bevor du dich darauf verlässt. Und die 50-Quadratmeter-Grenze meint die Nutzfläche des Gebäudes, nicht die der einzelnen Wohnung.

Bei einer Verlängerung des bestehenden Mietvertrags mit demselben Mieter brauchst du keinen neuen Ausweis. Pflicht wird er erst bei einer Neuvermietung, beim Verkauf, bei Verpachtung und Leasing.

Ausweis, Mietspiegel und Miethöhe hängen zusammen

Der Energieausweis ist längst nicht mehr nur ein Formblatt für die Behörde. Er wirkt auf drei Ebenen auf deine Einnahmen.

Erstens auf die Nachfrage. Interessenten rechnen die Heizkosten mit. Eine Wohnung mit hohem Endenergieverbrauch verliert bei sonst gleichen Daten Bewerber, weil die Warmmiete am Ende höher ausfällt.

Zweitens auf die Vergleichsmiete. Die Energieeffizienz ist in modernen Mietspiegeln ein eigenes Merkmal. Ein guter Wert hebt die ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich eine spätere Mieterhöhung orientiert.

Drittens auf die Sanierungsplanung. Der Bedarfsausweis zeigt, wo die größten Verluste sitzen. Daraus wird eine Reihenfolge für Maßnahmen, und daraus wiederum eine Modernisierungsumlage, die sich rechnet. Welche Fördermittel dabei helfen, steht unter Fördermittel für Modernisierung.

Wenn dir die Kette aus Ausweis, Inserat, Auswahl und Vertrag zu viel wird, kannst du die Vermietung komplett abgeben — die Pflichtangaben gehören dann zum Standard jedes Inserats.

Wer den Ausweis wann sehen muss

Die Vorlagepflicht ist strenger, als viele annehmen, und sie hängt an drei Zeitpunkten.

Bei der Anzeige: Die fünf Pflichtangaben müssen darin stehen. Ein Ausweis muss zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen, sonst kannst du die Angaben gar nicht machen.

Bei der Besichtigung: Du legst den Ausweis unaufgefordert vor. Findet keine Besichtigung statt, genügt die Vorlage unverzüglich nach Aufforderung. In der Praxis nimmst du einfach eine Kopie zum Termin mit und händigst sie jedem Interessenten aus.

Bei Vertragsschluss: Der Mieter bekommt den Ausweis oder eine Kopie davon. Lass dir den Erhalt quittieren, am besten direkt im Übergabeprotokoll oder als Anlage zum Vertrag.

Die vier Fehler, die am teuersten werden

  1. Anzeige ohne Angaben schalten

    Auch ein kurzes Inserat in einer Facebook-Gruppe ist eine Immobilienanzeige. Die Pflicht hängt nicht am Medium.

  2. Primärenergie statt Endenergie angeben

    Zwei Zahlen stehen nebeneinander im Ausweis. Gefragt ist die Endenergie.

  3. Ausweis erst nach Vertragsschluss übergeben

    Vorlegen musst du spätestens bei der Besichtigung, und zwar unaufgefordert. Übergeben spätestens bei Vertragsschluss.

  4. Abgelaufenen Ausweis weiterverwenden

    Nach zehn Jahren ist er wertlos. Das Ausstellungsdatum steht auf dem Deckblatt.

Die übrigen Pflichten und Rechte stehen gesammelt im Ratgeber für Vermieter.

Häufige Fragen zum Energieausweis bei Vermietung

Brauche ich für jede Wohnung einen eigenen Ausweis?
Nein. Der Energieausweis wird für das Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung. In einem Mehrfamilienhaus gilt derselbe Ausweis für alle Einheiten. Bist du Eigentümer nur einer Wohnung, fordere die Kopie bei der Verwaltung an — sie ist verpflichtet, dir die Angaben zugänglich zu machen.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nur berechtigte Aussteller, etwa Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister der einschlägigen Gewerke oder Schornsteinfeger mit entsprechender Qualifikation. Reine Online-Angebote ohne Objektbezug sind riskant: Ist der Ausweis fehlerhaft, haftest du gegenüber der Behörde, nicht der Anbieter. Lass dir die Berechtigung nachweisen. Prüf beim Angebot auch, welche Ausweisart du bekommst. Ein Bedarfsausweis kostet mehr als ein Verbrauchsausweis, ist bei kleinen älteren Wohngebäuden aber teilweise vorgeschrieben.
Was ist, wenn der Ausweis noch nicht fertig ist?
Dann darfst du noch nicht inserieren. Die Pflichtangaben müssen ab der ersten Anzeige vorliegen. Plan den Ausweis deshalb ein, sobald der Auszug des bisherigen Mieters feststeht — die Erstellung dauert je nach Ausweisart und Auslastung ein bis drei Wochen. Wenn es doch eng wird, ist Warten billiger als Inserieren. Ein Bußgeld und eine Anzeige, die du wieder offline nehmen musst, kosten mehr als zwei Wochen Leerstand.
Kann ein Mieter die Miete mindern, wenn die Angaben falsch waren?
Eine Mietminderung setzt einen Mangel der Mietsache voraus, nicht eine falsche Anzeigenangabe. Denkbar sind aber Schadensersatzansprüche, wenn der Mieter im Vertrauen auf die Angaben disponiert hat und die Heizkosten deutlich höher ausfallen. Bei einer konkreten Forderung gehört der Fall zu einem Anwalt für Mietrecht.

Kurz zusammengefasst

Fünf Angaben müssen in jede Anzeige: Ausweisart, Endenergiewert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse. Vorlegen musst du den Ausweis unaufgefordert bei der Besichtigung, übergeben spätestens bei Vertragsschluss, und er gilt zehn Jahre. Der Bußgeldrahmen von bis zu 10.000 € steht in keinem Verhältnis zu Kosten von 20 bis 70 € im Jahr. Wer ohnehin saniert, nimmt den Bedarfsausweis — er kostet mehr und sagt dafür, wo dein Geld am besten arbeitet.

Inserat, das keine Pflichtangabe vergisst

Aus über 1.000 vermieteten Wohnungen und Häusern sitzt die Reihenfolge: Ausweis, Anzeige, Besichtigung, Vertrag. Du bekommst ein Inserat, das rechtlich sauber ist und trotzdem gelesen wird.

Christian Gottschling in der Hocke vor einem modernen Gebäude, ein Smartphone in der Hand
Dein Ansprechpartner

Christian Gottschling

Beim Vermieten entscheidet die Auswahl des Mieters über dein Ergebnis. Ruf einfach an, wenn du wissen willst, was deine Wohnung bringt und wie die Prüfung abläuft.

Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum

Was bringt deine Immobilie an Miete?

Du bekommst eine realistische Einschätzung für deine Straße und einen Vorschlag, wie die Vermietung ablaufen kann. Kostenlos und unverbindlich.

Vermietungsanfrage Bochum

Lieber telefonisch? 0201 20 20 01 — Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

Rückruf

Lieber kurz sprechen?

Sag uns, wann es dir passt. Wir rufen zurück und klären in zehn Minuten, was deine Wohnung an Miete bringt und wie die Mieterprüfung abläuft.

Es eilt? Dann ruf einfach direkt an: 0201 20 20 01