Mieterwechsel

Nachmieter akzeptieren: was Vermieter müssen und was nicht

In den meisten Fällen nein – und trotzdem ist ein Ja oft die klügere Entscheidung.

„Ich habe schon jemanden gefunden, der sofort einziehen würde“ – dieser Satz kommt fast immer, wenn ein Mieter schneller raus will, als der Vertrag es erlaubt. Die rechtliche Antwort ist klar: Du musst einen vorgeschlagenen Nachmieter grundsätzlich nicht akzeptieren. Dein Mieter kann nur zu den vereinbarten Fristen kündigen, und wen du danach als Nachfolger nimmst, entscheidest du.

Es gibt zwei Ausnahmen von diesem Grundsatz, und es gibt gute wirtschaftliche Gründe, freiwillig zuzustimmen. Beides sehen wir uns an.

Der Grundsatz: Vermieter müssen keinen Nachmieter akzeptieren

Ein Mietvertrag verpflichtet zwei Parteien. Dein Mieter kann sich daraus nicht einseitig lösen, indem er jemand anderen präsentiert. Auch ein sehr solventer, sehr sympathischer Vorschlag ändert daran nichts. Bleibt der Mieter bis zum regulären Vertragsende zahlungspflichtig, ist das schlicht die Erfüllung des Vertrags, den er unterschrieben hat.

Das gilt auch dann, wenn dein Mieter einen guten Grund für den schnellen Auszug hat. Ein Jobwechsel in eine andere Stadt, ein Hauskauf, eine neue Beziehung – all das sind Gründe im Lebensbereich des Mieters, für die du nicht einstehen musst. Der Mieter trägt das sogenannte Verwendungsrisiko für die Wohnung.

Was du trotzdem nicht darfst

Verlangt dein Mieter die vorzeitige Entlassung nicht, sondern kündigt regulär, musst du dich um eine Neuvermietung bemühen. Lässt du die Wohnung nach Ablauf der Kündigungsfrist absichtlich leer stehen, um dann Mietausfall geltend zu machen, kommst du damit nicht durch. Nach Vertragsende schuldet dir dein früherer Mieter ohnehin nichts mehr.

Ausnahme 1: eine Nachmieterklausel im Vertrag

Steht im Mietvertrag, dass der Mieter bei Stellung eines geeigneten Nachfolgers vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wird, bist du daran gebunden. Solche Klauseln sind häufiger, als viele Eigentümer denken – sie stehen in älteren Formularverträgen und in Verträgen, die im Zuge einer Verhandlung angepasst wurden.

Unterscheide zwei Varianten. Bei der echten Nachmieterklausel musst du einen zumutbaren Vorschlag annehmen. Bei der unechten behältst du dir die Entscheidung vor, sagst aber Wohlwollen zu – dann kannst du weiterhin ablehnen, brauchst aber einen sachlichen Grund. Lies deinen Vertrag genau, bevor du antwortest.

Ausnahme 2: berechtigtes Interesse bei langer Bindung

Ist eine ordentliche Kündigung für längere Zeit ausgeschlossen – etwa bei einem Zeitmietvertrag oder einem vereinbarten Kündigungsverzicht – kann dein Mieter aus Treu und Glauben verlangen, vorzeitig entlassen zu werden. Dafür müssen zwei Dinge zusammenkommen: ein gewichtiger Grund in seiner Person und ein zumutbarer Ersatzmieter.

Als gewichtige Gründe akzeptieren Gerichte typischerweise einen berufsbedingten Ortswechsel, eine schwere Erkrankung, Pflegebedürftigkeit, den Umzug in ein Heim oder eine deutlich veränderte Familiensituation. Eine bloße Verbesserung der Wohnsituation reicht nicht.

Zumutbar ist ein Nachmieter, wenn er in den bestehenden Vertrag eintritt, solvent ist, die Wohnung nicht überbelegt und keine besonderen Risiken mitbringt. Du darfst dieselben Unterlagen verlangen wie von jedem anderen Bewerber: Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft. Was du dabei fragen darfst und was nicht, steht in den Beiträgen zur Mieterselbstauskunft und zur Bonitätsprüfung.

Rechenbeispiel: Zustimmung oder Beharren

Ein Mieter zahlt 640 Euro netto kalt und will vier Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist raus. Er schlägt einen Nachmieter vor. Du hast zwei Wege.

PositionVorschlag annehmenAuf dem Vertrag beharren
Mieteinnahmen in den vier Monaten2.560 €2.560 €
Anpassung auf die aktuelle Marktmiete (+70 €)+ 280 €0 €
Aufwand für Vermarktung und Besichtigungengeringvoll
Risiko Zahlungsausfall des alten Mietersentfälltbesteht
Risiko Leerstand nach Vertragsendeentfällt1 bis 2 Monate möglich
Ergebnis2.840 €1.280 – 2.560 €

Beispielrechnung, gerundet. Die Beträge und der angenommene Leerstand sind frei gewählt und dienen der Veranschaulichung.

Ein Mieter, der ausziehen will, ist selten ein guter Mieter für die verbleibende Zeit. Die Wohnung wird nachlässiger behandelt, Zahlungen kommen später, und am Ende steht sie doch leer. Wenn der vorgeschlagene Nachfolger die Prüfung besteht, ist ein Ja meistens die profitablere Antwort.

Wenn du zustimmst: Aufhebung und Neuvertrag statt Eintritt

Es gibt zwei Wege, den Wechsel abzubilden. Der erste ist die dreiseitige Vertragsübernahme: Der neue Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten, alle drei unterschreiben. Der zweite ist die Aufhebung des alten Vertrags und der Abschluss eines neuen mit dem Nachfolger.

Der zweite Weg ist fast immer besser für dich. Du bekommst einen aktuellen Vertragstext ohne veraltete Klauseln, eine neue Kaution auf einem sauberen Konto, ein frisches Übergabeprotokoll und die Möglichkeit, die Miete am aktuellen Markt auszurichten statt eine über Jahre gewachsene Altmiete fortzuschreiben. Bei einer Vertragsübernahme läuft dagegen alles weiter wie bisher, inklusive einer Kaution, die längst zu niedrig ist.

Halte in jedem Fall schriftlich fest, wer die Wohnung in welchem Zustand übergibt und wann die Kaution des alten Mieters abgerechnet wird. Ein Wohnungsübergabeprotokoll mit Fotos macht später den Unterschied zwischen einer Abrechnung und einem Streit. Und wenn du den Nachfolger lieber selbst suchst, statt den Vorschlag zu prüfen: Wie eine strukturierte Suche abläuft, zeigt die Seite zum Finden eines geprüften Nachmieters.

Gut zu wissenOb eine Nachmieterklausel in deinem Vertrag echt oder unecht ist und ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, hängt am Wortlaut und am Einzelfall. Bei Streit lohnt sich der Blick eines Anwalts für Mietrecht, bevor du schriftlich ablehnst.

Weitere Antworten zu Mietrecht und Verwaltung findest du im Ratgeber Vermieten und Verwalten.

Häufige Fragen zum Nachmieter

Muss mein Mieter mir drei Nachmieter vorschlagen?
Diese Zahl steht in keinem Gesetz. Sie stammt aus älteren Formularverträgen und hat sich als Faustregel gehalten. Besteht ein Anspruch auf vorzeitige Entlassung, genügt ein einziger geeigneter und zumutbarer Vorschlag. Besteht kein Anspruch, helfen auch zehn Vorschläge nicht – dann entscheidest du frei.
Darf ich einen Nachmieter ablehnen, weil er mir unsympathisch ist?
Wenn keine Nachmieterklausel greift und kein Anspruch auf vorzeitige Entlassung besteht, brauchst du überhaupt keinen Grund. Besteht ein Anspruch, muss deine Ablehnung sachlich sein: mangelnde Bonität, Überbelegung, geplante gewerbliche Nutzung. Nicht zulässig sind Ablehnungen wegen Herkunft, Geschlecht, Religion oder Behinderung – das verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Was ist mit Ablösezahlungen für Möbel und Einbauküche?
Das ist eine Sache zwischen altem und neuem Mieter, an der du nicht beteiligt bist. Eine Grenze gibt es trotzdem: Steht die Ablöse in einem auffälligen Missverhältnis zum Zeitwert – in der Rechtsprechung wird das bei mehr als 50 Prozent Aufschlag angenommen – ist die Vereinbarung insoweit nichtig, und der Nachmieter kann zurückfordern. Halte dich aus der Verhandlung heraus.
Haftet mein alter Mieter weiter, wenn der neue nicht zahlt?
Nein, wenn du den alten Vertrag sauber aufhebst. Genau deshalb gehört in die Aufhebungsvereinbarung ein Satz, dass mit dem Wechsel alle beiderseitigen Ansprüche aus dem alten Mietverhältnis erledigt sind – abgesehen von der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung. Ohne diese Klarheit ziehen sich Streitigkeiten über Kaution und Nebenkosten oft noch ein Jahr hin.

Kurz zusammengefasst

Ohne Nachmieterklausel und ohne langfristigen Kündigungsausschluss musst du keinen vorgeschlagenen Nachfolger annehmen. Greift eine der beiden Ausnahmen, prüfst du den Vorschlag wie jeden anderen Bewerber und darfst nur aus sachlichen Gründen ablehnen.

Wirtschaftlich spricht meist mehr für ein Ja: kein Leerstand, kein Ausfallrisiko, ein aktueller Vertrag und eine Miete auf Marktniveau. Wähle dafür die Aufhebung mit Neuvertrag statt der Vertragsübernahme – dann startest du sauber statt in einem Vertrag von vor zwölf Jahren.

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Christian Gottschling sitzt in blauem Sakko auf einer Treppe und blickt in die Kamera
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