Was muss ich nach dem Verkauf noch erledigen?
Zählerstände ins Übergabeprotokoll, Strom, Gas und Wasser ummelden. Die Wohngebäudeversicherung geht per Gesetz auf den Käufer über und wird von dir nicht gekündigt. Den Verkauf gibst du in der Steuererklärung für das Jahr der Beurkundung an, falls der Gewinn steuerpflichtig war.
Die ausführliche Fassung mit allen Sonderfällen steht in der Checkliste nach dem Verkauf. Was unmittelbar davor passiert, zeigt Ablauf nach dem Notartermin, den ganzen Weg Immobilie verkaufen in Bochum.
Wer was erledigt
| Aufgabe | Wer | Wann |
|---|---|---|
| Zähler ablesen und protokollieren | beide gemeinsam | am Übergabetag |
| Strom und Gas abmelden | du | innerhalb weniger Tage |
| Wasser und Abwasser ummelden | du | innerhalb weniger Tage |
| Wohngebäudeversicherung | läuft automatisch über | mit der Umschreibung |
| Hausrat- und Haftpflichtversicherung | du, neue Adresse melden | nach dem Umzug |
| Meldung an das Finanzamt | Notar | automatisch |
| Gewinn in der Steuererklärung | du, wenn steuerpflichtig | im Folgejahr |
Übliche Aufgabenverteilung nach einem Immobilienverkauf in Nordrhein-Westfalen.
Die Zähler zuerst
Strom, Gas, Wasser, gegebenenfalls Wärmemenge: Alle Stände gehören mit Datum und Zählernummer ins Protokoll, unterschrieben von beiden Seiten. Ein Foto vom Display dazu.
Ohne diese Zahlen zahlst du später Verbrauch, den ein anderer verursacht hat. Das ist der häufigste Ärger nach einer Übergabe. Wie der Termin sonst abläuft, steht unter Ablauf der Hausübergabe.
Verträge sortieren
Strom und Gas kündigst du zum Übergabetag oder meldest sie an die neue Adresse um. Beim Wasser läuft es über die Stadtwerke, hier reicht meist die Meldung der Zählerstände.
Bei einer Eigentumswohnung kommt die Hausverwaltung dazu. Ohne Mitteilung über den Eigentümerwechsel gehen Abrechnungen und Einladungen weiterhin an dich. Warum das Protokoll dabei so wichtig ist, erklärt das Übergabeprotokoll.
Die Versicherung nicht kündigen
Das ist der häufigste Fehler. Die Wohngebäudeversicherung geht kraft Gesetzes auf den Käufer über, damit das Haus in keiner Sekunde ungeschützt ist. Kündigst du sie selbst, entsteht genau diese Lücke — und bei einem Brand vor der Übergabe wird es sehr teuer.
Der Käufer darf den Vertrag innerhalb eines Monats nach seiner Eintragung im Grundbuch kündigen. Bis dahin läuft alles weiter. Deine Hausrat- und Haftpflichtversicherung dagegen nimmst du mit und meldest nur die neue Adresse. Die Grundlagen stehen unter Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel.
Steuern und Behörden
Den Verkauf selbst meldet der Notar. Du musst nichts anzeigen. Ist der Gewinn steuerpflichtig, gehört er in die Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr des Notartermins.
Ob überhaupt Steuer anfällt, hängt an Haltedauer und Eigennutzung. Die Meldepflichten stehen unter Meldung an das Finanzamt. Wer den Grundsteuerbescheid für das laufende Jahr bekommt, klärt Grundsteuer nach dem Verkauf.
Häufige Fragen zur Zeit danach
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
Was ist mit laufenden Wartungsverträgen?
Wer bekommt die Nebenkostenabrechnung, wenn vermietet war?
Muss ich mich ummelden?
Kurz zusammengefasst
Zählerstände gehören ins unterschriebene Protokoll, sonst zahlst du fremden Verbrauch.
Strom, Gas, Wasser und Wartungsverträge regelst du selbst. Die Wohngebäudeversicherung dagegen läuft automatisch auf den Käufer über.
Der Notar meldet den Verkauf ans Finanzamt. Deine Aufgabe ist nur die Angabe eines steuerpflichtigen Gewinns in der Erklärung für das Jahr der Beurkundung. Wann genau der Verkauf endet, klärt Ende des Immobilienverkaufs.
Nichts vergessen beim Abschluss
Wir gehen die Liste mit dir durch, vom Zählerstand bis zur letzten Ummeldung.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum