Steuern

Muss ich den Immobilienverkauf dem Finanzamt melden?

Der Notar meldet jeden beurkundeten Verkauf automatisch ans Finanzamt. Melden musst du selbst nichts. Angeben schon: Ist der Gewinn steuerpflichtig, gehört er in die Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem der Kaufvertrag beurkundet wurde — nicht für das Jahr der Übergabe.

Welche Posten am Ende zusammenkommen, steht in der Übersicht zu Kosten und Provision beim Verkauf. Ob dein Gewinn überhaupt steuerpflichtig ist, klärt Spekulationssteuer beim Verkauf.

Wer was meldet

MeldungWerWann
Anzeige des KaufvertragsNotarunmittelbar nach der Beurkundung
GrunderwerbsteuerbescheidFinanzamt an den KäuferWochen danach
Mitteilung an die GemeindeNotarnach der Beurkundung
Gewinn in der Steuererklärungduim Folgejahr, Anlage SO
Vermietung, letztes Jahrduim Folgejahr, Anlage V

Üblicher Ablauf beim notariellen Immobilienverkauf. Fristen und Formulare können sich ändern.

Warum der Notar meldet

Jeder Kaufvertrag über ein Grundstück wird beurkundet, und jede Beurkundung geht an die Grunderwerbsteuerstelle. Das ist der Grund, warum das Finanzamt von deinem Verkauf ohnehin erfährt, auch wenn du schweigst.

Die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen zahlt der Käufer. Für dich löst die Anzeige nur eine Prüfung aus, ob ein steuerpflichtiger Gewinn vorliegt.

Wann überhaupt Steuer anfällt

Zwei Regeln entscheiden. Erstens die Haltedauer: Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerfrei. Zweitens die Eigennutzung: Hast du im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt, ist er ebenfalls steuerfrei.

Trifft keine der beiden Regeln zu, wird der Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Rechnung dazu steht unter Höhe der Spekulationssteuer und die Bedingungen unter steuerfrei verkaufen.

Was du in die Erklärung schreibst

In die Anlage SO kommen Verkaufspreis, ursprünglicher Kaufpreis, Anschaffungsnebenkosten und die Kosten des Verkaufs. Abziehbar sind unter anderem Makler- und Notarkosten, der Energieausweis und die Vorfälligkeitsentschädigung.

Dazu kommen Abschreibungen, die du bei einer Vermietung genutzt hast — sie erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn wieder. Welche Posten dabei zählen, steht unter absetzbare Kosten beim Verkauf, die Übersicht dazu unter Spekulationssteuer bei Immobilien und im Eintrag zur Anlage V für Vermietung.

Gut zu wissenDiese Seite gibt eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und wie viel du zahlst, hängt an deinem Einzelfall — das gehört in die Hand eines Steuerberaters.

Was passiert, wenn du nichts angibst

Das Finanzamt gleicht die Notarmitteilung mit deiner Erklärung ab. Fehlt ein steuerpflichtiger Gewinn, kommt eine Nachfrage — und im ungünstigen Fall der Vorwurf der Steuerverkürzung.

Umgekehrt gilt: Ist der Gewinn steuerfrei, brauchst du gar nichts einzutragen. Im Zweifel ist die Angabe mit Hinweis auf die Eigennutzung der sichere Weg. Was sonst nach dem Verkauf ansteht, zeigt Aufgaben nach dem Verkauf.

Häufige Fragen zur Meldung

Zählt das Datum der Beurkundung oder der Übergabe?
Für die Steuer zählt das Datum des notariellen Kaufvertrags, also der Tag der Beurkundung. Das ist wichtig, wenn ein Verkauf über den Jahreswechsel läuft: Unterschrieben im Dezember, übergeben im März — versteuert wird im Jahr der Unterschrift. Auch die Zehnjahresfrist wird von Kaufvertrag zu Kaufvertrag gerechnet.
Muss ich einen Verkauf an Familienmitglieder angeben?
Ja, genauso wie jeden anderen. Zusätzlich prüft das Finanzamt bei auffällig niedrigen Preisen, ob ein Teil des Werts verschenkt wurde. Die Differenz zum Verkehrswert kann dann Schenkungsteuer auslösen, abhängig vom Freibetrag des Empfängers. Eine belastbare Wertermittlung vorab erspart hier viel Diskussion.
Was ist bei einer geerbten Immobilie?
Für die Zehnjahresfrist zählt der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers, nicht der Erbfall. Hat er das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, verkaufst du steuerfrei. Getrennt davon ist die Erbschaftsteuer zu betrachten, die nach dem Erbfall auf den Nachlass entfällt und eigene Freibeträge kennt.
Wie erfährt das Finanzamt vom Verkaufspreis?
Direkt aus der Anzeige des Notars, die den vollständigen Vertragsinhalt umfasst. Der Preis ist damit bekannt, bevor du deine Erklärung abgibst. Das ist auch der Grund, warum ein niedrig beurkundeter Preis bei gleichzeitiger Barzahlung nebenher nicht nur riskant, sondern strafbar ist.

Kurz zusammengefasst

Melden musst du den Verkauf nicht — das erledigt der Notar automatisch mit der Anzeige.

Angeben musst du einen steuerpflichtigen Gewinn, und zwar in der Anlage SO für das Jahr der Beurkundung.

Ob Steuer anfällt, entscheiden Haltedauer und Eigennutzung. Bleibt der Verkauf steuerfrei, gibt es nichts einzutragen. Im Zweifel lohnt eine kurze Rücksprache mit einem Steuerberater.

Was bleibt nach Steuern übrig?

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Christian Gottschling spricht mit Mikrofon auf einer dunklen Bühne und erklärt etwas mit offener Handbewegung
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