Lexikon

Erbschein

Der Erbschein ist der amtliche Zettel, mit dem du überall beweisen kannst, dass du geerbt hast.

Die Bank will ihn sehen, das Grundbuchamt auch, und die Versicherung sowieso. Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts. Darin steht, wer Erbe geworden ist und mit welcher Quote. Wer den Erbschein vorlegt, gilt als berechtigt — Banken und Behörden dürfen sich darauf verlassen. In Bochum stellt ihn das Nachlassgericht beim Amtsgericht Bochum aus, zuständig ist immer das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

Was das für dich bedeutet

Ohne Nachweis der Erbfolge kommst du an die Immobilie nicht heran. Das Grundbuchamt schreibt dich erst um, wenn es weiß, wer erben darf. Verkaufen kannst du zwar auch schon vorher beurkunden lassen, aber der Notar wird die Kaufpreiszahlung an den Nachweis knüpfen.

Du brauchst den Erbschein allerdings nicht immer. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, reicht in aller Regel diese Urkunde zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Grundbuchamt und Banken müssen das akzeptieren. Nur bei einem handschriftlichen Testament oder ganz ohne Testament führt der Weg über den Erbschein.

Den Antrag stellst du beim Nachlassgericht oder bei einem Notar. Du gibst dabei eine eidesstattliche Versicherung ab: eine förmliche Erklärung, dass deine Angaben stimmen. Diese Erklärung kostet noch einmal so viel wie der Erbschein selbst.

Im Erbschein steht nur, wer Erbe ist und mit welchem Anteil. Was zum Nachlass gehört, steht nicht darin. Welche Konten, Grundstücke, Verträge und Schulden es gibt, musst du selbst zusammentragen — über Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen, Steuerbescheide und einen Grundbuchauszug.

Beispiel: was der Erbschein kostet

Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses, also nach dem Vermögen abzüglich der Schulden. Für die Erteilung fällt eine volle Gebühr an, für die eidesstattliche Versicherung noch eine. Bei einem Haus mit 320.000 Euro Wert und 40.000 Euro Restdarlehen zählt der Nachlasswert 280.000 Euro.

NachlasswertEinfache GebührErbschein gesamt
50.000 €165 €330 €
110.000 €273 €546 €
200.000 €435 €870 €
290.000 €585 €1.170 €
500.000 €935 €1.870 €

Gebührentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), zwei volle Gebühren für Erteilung und eidesstattliche Versicherung. Hinzu kommen Auslagen, bei Beurkundung durch einen Notar zusätzlich die Umsatzsteuer. Stand: 09/2026.

Worauf du achten solltest

Beantrage den Erbschein nicht aus Reflex. Prüfe zuerst, ob ein notarielles Testament vorliegt — dann sparst du dir die Gebühr komplett. Und prüfe, ob du überhaupt annehmen willst: Wer den Erbschein beantragt, nimmt die Erbschaft damit an. Die Frist zur Ausschlagung von sechs Wochen ist dann verstrichen.

Bei mehreren Erben lohnt der gemeinschaftliche Erbschein. Er weist alle Erben mit ihren Quoten in einer Urkunde aus und kostet nur einmal. Für den Verkauf einer Immobilie ist er das übliche Papier.

Stellt sich später heraus, dass der Erbschein falsch ist, zieht das Gericht ihn wieder ein. Wer im Vertrauen darauf gekauft hat, bleibt geschützt. Für dich als Erbe wird eine Einziehung trotzdem unangenehm, wenn du das Geld schon verteilt hast.

Plane Zeit ein. Zwischen Antrag und Ausstellung liegen je nach Auslastung des Gerichts oft mehrere Wochen, bei unklarer Verwandtschaft auch Monate. Fang deshalb früh an, wenn ein Verkauf ansteht. Ob im Einzelfall ein Erbschein nötig ist und wie der Antrag formuliert wird, klärst du mit einem Anwalt für Erbrecht oder direkt beim Notar.

Verwandte Begriffe

Den Fall mit allen Schritten findest du im Ratgeber Immobilie verkaufen mit Erbschein. Alle übrigen Begriffe stehen alphabetisch im Lexikon der Immobilienbegriffe.

Sobald der Nachweis vorliegt, geht es um die eigentliche Frage: Was ist die geerbte Immobilie wert, und wann verkaufst du sie am besten? Antworten und den kompletten Ablauf findest du auf der Seite Erbimmobilie verkaufen in Bochum.

Kurz zusammengefasst

Der Erbschein ist der Nachweis, ohne den dich das Grundbuchamt nicht umschreibt und die Bank nicht ans Konto lässt. Geld sparst du, indem du ihn nicht reflexhaft beantragst: Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, brauchst du ihn meist gar nicht, und bei mehreren Erben genügt ein gemeinschaftlicher Erbschein für alle. Plane trotzdem mehrere Wochen ein; was danach mit der geerbten Immobilie sinnvoll ist, zeigt die Seite Erbimmobilie verkaufen in Bochum.

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