Lexikon

Testament

Ein Testament ist ein Schriftstück, in dem du selbst festlegst, wer nach deinem Tod dein Haus, dein Geld und deine Sachen bekommt.

Ohne Testament entscheidet das Gesetz. Und das Gesetz kennt deine Familie nicht. Es teilt nach Quoten: Ehepartner und Kinder werden gemeinsam Eigentümer, meist als Erbengemeinschaft. Ein Haus gehört dann nicht einer Person, sondern vier Personen zu Bruchteilen, und keine davon kann allein etwas entscheiden.

Ein Testament gibt es in zwei Formen. Die erste schreibst du komplett mit der Hand, mit Ort, Datum und Unterschrift. Ein am Computer getippter Text ist unwirksam, auch wenn du ihn unterschreibst. Die zweite Form beurkundet ein Notar.

Was das für dich bedeutet

Steckt eine Immobilie im Nachlass, entscheidet das Testament darüber, ob eine Person handeln kann oder ob mehrere zustimmen müssen. Das ist der praktische Unterschied zwischen einem Verkauf in vier Monaten und einem Streit über vier Jahre.

Ein notarielles Testament hat beim Grundbuch einen handfesten Vorteil: Zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts ersetzt es in aller Regel den Erbschein. Du sparst dir ein zusätzliches Verfahren. Und die Berichtigung des Grundbuchs auf die Erben ist gebührenfrei, solange sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird.

Ein Testament kann mehr als nur einen Namen nennen. Du kannst bestimmen, dass eine Person das Haus bekommt und die anderen dafür Geld aus dem Nachlass erhalten. Du kannst einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der den Verkauf abwickelt, ohne dass sich vier Erben einigen müssen. Und du kannst einer Person ein Wohnrecht einräumen, während das Eigentum an eine andere geht. Jede dieser Regelungen erspart der Familie später eine Auseinandersetzung, die sonst über Anwälte läuft.

Was ein Testament nicht kann: den Pflichtteil abschaffen. Enterbte Kinder und Ehepartner behalten einen Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, und zwar in Geld. Das trifft Immobilienerben hart, weil im Haus kein Bargeld liegt.

Beispiel: ein Haus, zwei Kinder, ein Konto

Der Nachlass besteht aus einem Haus im Wert von 400.000 Euro und einem Konto mit 40.000 Euro. Der Vater setzt die Tochter als Alleinerbin ein, der Sohn wird enterbt. Sein gesetzlicher Erbteil wäre die Hälfte gewesen, also 220.000 Euro. Der Pflichtteil ist die Hälfte davon: 110.000 Euro, sofort in Geld fällig. Auf dem Konto liegen 40.000. Der Tochter fehlen 70.000 Euro, und sie hat sie nur im Mauerwerk.

Steuerlich zählt der Verwandtschaftsgrad. Diese Freibeträge stehen im Gesetz:

Wer erbtFreibetrag
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kind, Stiefkind400.000 €
Enkel200.000 €
Eltern und Großeltern im Erbfall100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, Freunde20.000 €

Quelle: Paragraf 16 Erbschaftsteuergesetz.

Dasselbe Haus für 400.000 Euro bleibt bei einem Kind komplett steuerfrei. Geht es an einen Neffen, sind 380.000 Euro steuerpflichtig. Die Formulierung im Testament entscheidet also über eine fünfstellige Steuer.

Worauf du achten solltest

Schreib das eigenhändige Testament vollständig mit der Hand und unterschreibe mit vollem Namen. Bezeichne die Immobilie eindeutig, am besten mit Grundbuchblatt und Flurstück, nicht mit dem Wort mein Haus. Gib das Testament beim Amtsgericht in Verwahrung, dann taucht es im Zentralen Testamentsregister auf und verschwindet nicht in einer Schublade.

Beim beliebten Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Das ist bequem und kostet oft Steuer, weil der Freibetrag der Kinder im ersten Erbfall ungenutzt verfällt. Wer eine Immobilie vererbt, sollte den Text nicht aus dem Internet abschreiben: Der Entwurf gehört zu einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht, die steuerliche Seite zu einem Steuerberater.

Verwandte Begriffe

Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge mit ihren festen Quoten. Wer enterbt wird, behält den Pflichtteil. Für den Nachweis beim Grundbuchamt brauchst du oft einen Erbschein. Einzelne Gegenstände lassen sich über ein Vermächtnis zuwenden, und erben mehrere gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft.

Ausführlicher geht es im Ratgeber Immobilie verkaufen mit Erbschein weiter. Einen anderen Begriff findest du im Immobilien-Lexikon für Bochum.

Wenn im Nachlass ein Haus oder eine Wohnung steckt, ist die erste Frage fast immer dieselbe: Was ist das Objekt heute wert, und was muss zuerst passieren? Der Ablauf mit Unterlagen, Fristen und Bewertung steht Schritt für Schritt auf der Seite zum Verkauf einer geerbten Immobilie.

Kurz zusammengefasst

Ein Testament entscheidet vor allem darüber, ob nach deinem Tod eine Person handeln kann oder vier zustimmen müssen. Ohne Testament entsteht eine Erbengemeinschaft, und aus einem Verkauf in vier Monaten wird schnell ein Streit über vier Jahre. Das notarielle Testament spart zusätzlich meist den Erbschein — den Pflichtteil abschaffen kann allerdings kein Testament.

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Christian Gottschling im dunkelblauen Anzug in einem Büro mit Glaswänden
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