Handwerkerleistungen (Paragraf 35a EStG)
Wer im eigenen Haushalt Handwerker beauftragt, darf 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Einkommensteuer abziehen.
Die Rechnung für den neuen Heizkessel liegt auf dem Tisch, und darunter steht in kleiner Schrift eine Aufteilung: Material, Lohn, Anfahrt. Genau diese Aufteilung ist bares Geld wert. Vom Lohnanteil holst du dir ein Fünftel über die Steuererklärung zurück — vorausgesetzt, du hast überwiesen und nicht bar bezahlt.
Was das für dich bedeutet
Der Abzug ist eine Steuerermäßigung, kein Werbungskostenabzug. Er wird also direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen, nicht vom Einkommen. Damit wirkt er unabhängig von deinem Steuersatz für alle gleich stark.
Begünstigt sind nur Arbeitskosten, dazu Fahrtkosten und Maschinenkosten, jeweils mit der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Material ist außen vor. Bei einem neuen Bad mit 18.000 Euro Rechnungssumme, davon 12.000 Euro Material, bleiben 6.000 Euro als Grundlage — und damit genau der Höchstbetrag.
Nutzen können den Abzug alle, die den Haushalt führen: Eigentümer, Mieter und auch Wohnungseigentümer über ihre Jahresabrechnung. Vermieter dagegen setzen ihre Handwerkerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung an — das ist der andere und meist deutlich größere Hebel. Beides gleichzeitig geht für dieselbe Rechnung nicht.
Beispiel: was am Ende zurückkommt
Drei typische Fälle, jeweils mit der Rechnung des Finanzamts dahinter.
| Fall | Lohnanteil | 20 Prozent | Abzug |
|---|---|---|---|
| Heizungswartung und kleine Reparaturen | 800 € | 160 € | 160 € |
| Badsanierung | 6.000 € | 1.200 € | 1.200 € |
| Dachsanierung | 9.000 € | 1.800 € | 1.200 € (gedeckelt) |
Quelle: eigene Beispielrechnung nach § 35a Absatz 3 EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt ein eigener Höchstbetrag.
Die dritte Zeile zeigt die wichtigste Stellschraube. Große Maßnahmen lohnt es sich zu strecken: Wird ein Teil der Arbeiten im Folgejahr abgerechnet und bezahlt, nutzt du den Höchstbetrag zweimal. Maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt, nicht das Datum der Leistung.
Denk auch an die kleinen Posten, die im Jahr zusammenkommen: Schornsteinfeger, Heizungswartung, Rauchmelderprüfung, Gartenarbeiten, Reparatur der Waschmaschine im Haushalt. Jede dieser Rechnungen zählt mit, solange die Arbeit in deinem Haushalt stattgefunden hat und du überwiesen hast. Als Mieter nutzt du dafür die Bescheinigung, die deiner Nebenkostenabrechnung beiliegt.
Worauf du achten solltest
Barzahlung ist der sichere Weg in die Ablehnung. Das Gesetz verlangt eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Handwerkers. Eine Quittung über Bargeld hilft dir nicht, auch wenn sie echt ist.
Bitte deinen Handwerker um eine getrennte Ausweisung von Material und Lohn. Viele Betriebe machen das von sich aus, andere schreiben nur eine Summe. Eine Nachforderung ist möglich, aber lästig — sprich es vor der Auftragsvergabe an. Eine pauschale Schätzung des Lohnanteils erkennt das Finanzamt nicht an.
Nicht begünstigt sind Arbeiten außerhalb des Haushalts, etwa die Anfertigung einer Tür in der Werkstatt, und Neubaumaßnahmen, die erstmals Wohnfläche schaffen. Öffentlich geförderte Maßnahmen sind ebenfalls ausgeschlossen: Wer für den Heizungstausch einen Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen bekommt, kann für dieselben Kosten nicht zusätzlich den Steuerabzug nutzen. Welcher Weg im Einzelfall mehr bringt, rechnet ein Steuerberater durch.
Verwandte Begriffe
- Modernisierung — die Abgrenzung zur reinen Instandhaltung.
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — der Weg für Vermieter.
- Abschreibung (AfA) — wenn Kosten über Jahre verteilt werden.
- Betriebskosten — hier tauchen umlagefähige Leistungen auf.
- Jahresabrechnung — die Bescheinigung für Wohnungseigentümer.
Alle übrigen Begriffe stehen alphabetisch im Lexikon der Immobilienbegriffe.
Für vermietete Wohnungen bringt eine saubere Trennung von Erhaltungsaufwand und Modernisierung meist mehr als jeder Steuerbonus im Privathaushalt — vorausgesetzt, die Belege stimmen. Wie das laufend organisiert wird, steht auf der Seite zur Mietverwaltung.
Kurz zusammengefasst
Zwanzig Prozent der Arbeitskosten gehen direkt von deiner Steuerschuld ab — Material zählt nicht mit, und der Höchstbetrag je Jahr ist gedeckelt. Zwei Dinge kosten diesen Abzug regelmäßig: Barzahlung, die das Finanzamt nicht anerkennt, und eine Rechnung, die Lohn und Material nicht trennt. Große Maßnahmen lassen sich über zwei Jahre strecken; für vermietete Wohnungen zählt dagegen die saubere Trennung von Erhaltung und Modernisierung, wie sie die Seite zur Mietverwaltung in Bochum beschreibt.
Steckst du gerade mitten drin?
Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.
Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum