Ratgeber · Grundbuch

Grundschuld löschen lassen: Ablauf und Kosten

Das Darlehen ist getilgt, im Grundbuch steht die Grundschuld trotzdem noch. Ob du sie löschen lässt, ist eine Rechenfrage — und beim Verkauf oft gar keine.

Die letzte Rate ist abgebucht, die Bank schreibt einen freundlichen Brief, und im Grundbuch steht weiter eine Grundschuld über 180.000 €. Wer eine Grundschuld löschen lassen will, geht dafür drei Schritte: Löschungsbewilligung bei der Bank anfordern, den Antrag vom Notar beglaubigen lassen, Eintragung beim Grundbuchamt. In Bochum ist das Grundbuchamt eine Abteilung des Amtsgerichts.

Beim Verkauf ist der Aufwand meist überflüssig. Dort löst der Notar die Grundschuld im Rahmen der Abwicklung aus dem Kaufpreis ab, und die Löschung läuft automatisch mit. Eigenständig löschen lassen musst du nur, wenn du die Immobilie behältst.

Löschen oder stehen lassen: die Entscheidung vorher

Eine eingetragene Grundschuld ist nicht nur Last, sondern auch Vorrat. Der Eintrag besteht unabhängig davon, ob das Darlehen noch läuft, und lässt sich später für ein neues Darlehen wiederverwenden — für die Heizung, den Dachausbau oder eine zweite Immobilie. Eine Neueintragung würde dagegen wieder Notar- und Grundbuchkosten auslösen, meist mehr als die Löschung selbst.

Gegen das Stehenlassen spricht der Fall, den du gerade planst: Ein Käufer will ein lastenfreies Grundbuch, und seine Bank will ihre eigene Grundschuld auf Rang eins. Wenn du in den nächsten Jahren verkaufen willst, ist der einfachste Weg trotzdem nicht die vorherige Löschung, sondern die Lastenfreistellung im Kaufvertrag.

SituationSinnvoller Weg
Immobilie bleibt, Darlehen getilgtGrundschuld stehen lassen, Löschungsbewilligung sicher verwahren
Immobilie bleibt, keine weitere Finanzierung geplantLöschen, wenn das saubere Grundbuch beruhigt
Verkauf steht an, Darlehen läuft nochAblösung und Löschung über den Notar aus dem Kaufpreis
Verkauf steht an, Darlehen ist getilgtLöschungsbewilligung bereithalten, Löschung mit der Umschreibung

Übersicht der üblichen Vorgehensweisen. Welcher Weg im Einzelfall günstiger ist, hängt von der Restlaufzeit deiner Darlehen ab.

Der Ablauf in fünf Schritten

Zuerst forderst du die Löschungsbewilligung bei deiner Bank an. Dabei handelt es sich um eine notariell beglaubigte Erklärung, dass die Bank der Löschung zustimmt. Banken brauchen dafür erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen — plane das ein, wenn ein Notartermin schon steht. Dann unterschreibst du beim Notar den Löschungsantrag, der Notar beglaubigt deine Unterschrift und reicht beides beim Grundbuchamt ein. Das Amt trägt die Löschung ein und schickt eine Nachricht.

  1. Bank anschreiben

    Löschungsbewilligung anfordern, mit Darlehensnummer und Grundbuchdaten.

  2. Termin beim Notar

    Löschungsantrag unterschreiben, Unterschrift wird beglaubigt.

  3. Einreichung

    Der Notar reicht Bewilligung und Antrag beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Bochum ein.

  4. Eintragung

    Das Amt löscht die Grundschuld in Abteilung III und bestätigt die Löschung schriftlich.

Was die Löschung kostet

Zwei Stellen rechnen ab: das Grundbuchamt mit einer halben Gebühr aus dem Betrag der Grundschuld und der Notar mit einer Beglaubigungsgebühr, die bei 70 € gedeckelt ist. Die Beträge stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und sind nicht verhandelbar.

GrundschuldGrundbuchamtNotar inkl. MwSt.Summe rund
100.000 €136,50 €83,30 €220 €
200.000 €217,50 €83,30 €301 €
300.000 €317,50 €83,30 €401 €
400.000 €392,50 €83,30 €476 €

Quelle: Gerichts- und Notarkostengesetz, Kostenverzeichnis Nr. 14140 (Löschung im Grundbuch, 0,5 Gebühr nach Tabelle B) und Nr. 25100 (Unterschriftsbeglaubigung, 0,2 Gebühr, höchstens 70 € zuzüglich Umsatzsteuer). Ohne Auslagen. Stand: September 2026.

Als Faustregel liegt die Löschung damit bei rund 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuld. Wer sie später neu eintragen lässt, zahlt für die Eintragung eine volle Gebühr — bei 200.000 € also 435 € statt 217,50 €, dazu die Notargebühr für die Bestellung. Diese Rechnung ist der eigentliche Grund, warum viele Eigentümer die Grundschuld stehen lassen. Was beim Verkauf sonst noch an Notarkosten anfällt, steht im Ratgeber zu Notar- und Grundbuchkosten.

Buchgrundschuld oder Briefgrundschuld: erst nachsehen

Bevor du irgendetwas anforderst, sieh in den Grundbuchauszug. Steht in Abteilung III hinter der Grundschuld ein Vermerk über die Erteilung eines Briefes, ist es eine Briefgrundschuld — dann brauchst du zusätzlich das Papier selbst. Fehlt der Vermerk, ist es eine Buchgrundschuld, und der Vorgang läuft deutlich einfacher.

Der zweite Blick gilt der Höhe. Eingetragen ist oft mehr, als jemals aufgenommen wurde, weil Banken bei der Bestellung großzügig gerundet haben. Für die Kosten zählt der eingetragene Betrag, nicht die Restschuld. Wer eine Grundschuld über 250.000 € löschen lässt, obwohl nur noch 20.000 € offen waren, zahlt trotzdem nach dem hohen Wert.

Der Normalfall beim Verkauf: Löschung über den Notar

Läuft dein Darlehen noch, wird die Grundschuld nicht vorher gelöscht, sondern im Zuge der Abwicklung abgelöst. Der Notar holt bei deiner Bank eine Ablösesumme und eine Freistellungserklärung ein. Darin sagt die Bank zu, die Grundschuld freizugeben, sobald der offene Betrag bei ihr eingegangen ist. Der Käufer zahlt dann direkt an die Bank, der Rest geht an dich.

Für dich bedeutet das: Du musst nichts vorstrecken und nichts vorher erledigen. Du brauchst nur früh die Ablösesumme, weil daraus hervorgeht, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und wie hoch sie ausfällt. Bei einem Darlehen mit langer Restzinsbindung kann dieser Posten fünfstellig werden — er gehört in die Kalkulation, bevor du einen Preis festlegst. Wie die Zahlung insgesamt abgesichert wird, steht im Beitrag zur Absicherung der Kaufpreiszahlung, und wie der Verkauf davor abläuft, auf der Seite Immobilie verkaufen in Bochum.

Wenn der Grundschuldbrief verschwunden ist

Grundschulden gibt es in zwei Formen. Die Buchgrundschuld steht nur im Grundbuch, die Briefgrundschuld zusätzlich auf einem Papier, dem Grundschuldbrief. Ohne diesen Brief kann eine Briefgrundschuld nicht gelöscht werden — und bei alten Darlehen aus den Siebzigern und Achtzigern liegt er oft in keinem Ordner mehr.

Dann hilft nur das Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht. Der Brief wird öffentlich aufgeboten, es läuft eine Ausschlussfrist, und erst danach wird er für kraftlos erklärt. Das dauert regelmäßig sechs Monate und länger und kostet zusätzliche Gebühren. Wer verkaufen will, sollte deshalb sehr früh nachsehen, ob ein Brief existiert und wo er liegt. Im Grundbuchauszug steht es: Fehlt der Vermerk über die Erteilung eines Briefes, ist es eine Buchgrundschuld. Wie du an den Auszug kommst, steht im Ratgeber Grundbuchauszug beantragen.

Weitere Antworten rund um den Verkauf findest du im Ratgeber Immobilie verkaufen.

Häufige Fragen zur Löschung der Grundschuld

Muss ich vor dem Verkauf löschen lassen?
In aller Regel nein. Der Notar wickelt die Lastenfreistellung als Teil des Kaufvertrags ab: Er holt die Ablösesumme und die Freistellungserklärung deiner Bank ein, der Kaufpreis wird aufgeteilt, und die Löschung erfolgt zusammen mit der Eigentumsumschreibung. Eine vorherige Löschung auf eigene Faust kostet dich Zeit und Gebühren, ohne den Verkauf zu beschleunigen.
Was mache ich, wenn der Grundschuldbrief nicht auffindbar ist?
Erst gründlich suchen: Der Brief liegt oft bei der Bank, im Bankschließfach oder in den Unterlagen des Verstorbenen. Taucht er nicht auf, muss er im Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht für kraftlos erklärt werden. Das dauert typischerweise ein halbes Jahr und kostet zusätzliche Gebühren. Kläre diesen Punkt, bevor du einen Notartermin vereinbarst, sonst platzt der Zeitplan des Käufers.
Wie lange dauert die Löschung insgesamt?
Die Bank braucht für die Löschungsbewilligung meist zwei bis vier Wochen. Der Notartermin selbst dauert Minuten. Das Grundbuchamt trägt je nach Auslastung innerhalb weniger Wochen ein. Rechne insgesamt mit vier bis acht Wochen für eine Buchgrundschuld. Bei einer Briefgrundschuld ohne auffindbaren Brief werden daraus schnell sechs Monate und mehr.
Wer zahlt die Löschung, Käufer oder Verkäufer?
Üblich und in Kaufverträgen meist so geregelt: Der Verkäufer trägt die Kosten der Lastenfreistellung, also der Löschung seiner eigenen Grundschulden. Der Käufer trägt die Kosten der Eigentumsumschreibung, der Auflassungsvormerkung und der Eintragung seiner neuen Grundschuld. Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern Vertragsinhalt — lies die entsprechende Klausel im Entwurf, bevor du unterschreibst.

Kurz zusammengefasst

Die Löschung kostet rund 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuld, bei 200.000 € also etwa 300 €. Beim Verkauf brauchst du sie meist gar nicht selbst zu betreiben — der Notar löst ab und lässt löschen. Wer die Immobilie behält, lässt die Grundschuld oft besser stehen, weil eine Neueintragung teurer wird als die Löschung. Und wenn eine Briefgrundschuld eingetragen ist, such den Brief, bevor du irgendetwas anderes tust.

Grundbuch klären, bevor der Käufer fragt

Aus über 400 Verkäufen wissen wir, an welcher Eintragung ein Zeitplan hängt und wie lange jede Bank für ihre Unterlagen braucht. Du bekommst eine Reihenfolge, die trägt, statt Überraschungen zwei Wochen vor dem Notartermin.

Christian Gottschling im dunkelblauen Anzug in einem Büro mit Glaswänden
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