Mietminderung: Gründe, Höhe und die richtige Reaktion
Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein. Deine einzige echte Antwort ist: den Mangel schnell beseitigen.
Am Zehnten fehlen 238 € auf dem Konto, und in der Mail steht ein Wort: Heizung. Darf der Mieter das? Ja – eine Mietminderung tritt automatisch ein, sobald ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung spürbar herabsetzt, und zwar ohne dass der Mieter sie ankündigen oder beantragen müsste. Das steht in § 536 BGB und ist zwingendes Recht; eine Klausel, die es ausschließt, ist unwirksam. Streiten kannst du also nicht über das Ob, sondern nur über zwei Dinge: ob wirklich ein Mangel vorliegt und wie hoch die Quote ausfällt.
Wann ein Mangel wirklich ein Mangel ist
Ein Mangel ist jede Abweichung des Ist-Zustands vom vertraglich geschuldeten Zustand, die die Nutzung mehr als unerheblich einschränkt. Drei Wörter tragen die ganze Last. „Vertraglich geschuldet“ heißt: Was bei Vertragsschluss sichtbar war, ist kein Mangel – eine Wohnung an einer Hauptstraße ist eine Wohnung an einer Hauptstraße. „Mehr als unerheblich“ heißt: Ein tropfender Wasserhahn oder ein Haarriss im Putz reichen nicht.
Wichtig ist auch, was nicht zählt. Kennt der Mieter den Mangel bei Vertragsschluss und mietet trotzdem, ist die Minderung ausgeschlossen. Hat der Mieter den Mangel selbst verursacht – der Klassiker ist falsches Lüften – gibt es keine Minderung. Und wer den Mangel nicht anzeigt, kann für die Zeit vor der Anzeige nicht mindern und haftet sogar für Folgeschäden.
Wovon gemindert wird: immer von der Bruttomiete
Gerechnet wird von der Bruttowarmmiete, also der Miete einschließlich aller Vorauszahlungen. Das überrascht viele Eigentümer, ist aber gefestigte Rechtsprechung: Der Mieter zahlt für die Nutzung der Wohnung insgesamt, nicht nur für die Kaltmiete. Bei 660 € kalt und 190 € Vorauszahlung sind zehn Prozent Minderung also 85 € und nicht 66 €.
Die Quote richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung, nicht nach den Reparaturkosten. Ein Ausfall der Heizung im Winter wiegt schwer und kostet dich wenig; ein Riss in der Fassade kostet dich viel und mindert kaum. Feste Tabellen gibt es nicht – nur Orientierungswerte aus veröffentlichten Urteilen, die immer den konkreten Einzelfall betreffen.
Rechenbeispiel: Heizungsausfall im Winter
Eine Wohnung mit 850 € Bruttowarmmiete. Die Therme fällt an einem Freitag aus, der Notdienst kommt am selben Abend, das Ersatzteil braucht zwölf Tage. In dieser Zeit sind zwei Räume beheizbar, der Rest nicht. Eine Quote von 70 Prozent ist in solchen Fällen ein realistischer Ansatz.
| Mangel | Orientierungsquote | Bei 850 € Warmmiete |
|---|---|---|
| Heizung im Winter vollständig ausgefallen | bis 100 % | bis 850 € im Monat |
| Heizung teilweise ausgefallen, Wohnung kühl | 50–70 % | 425–595 € |
| Warmwasser fällt aus | 10–15 % | 85–128 € |
| Schimmel in einem Schlafraum | 10–20 % | 85–170 € |
| Baulärm am Nachbargrundstück tagsüber | 10–25 % | 85–213 € |
| Aufzug im Mehrgeschosser ausgefallen | 5–10 % | 43–85 € |
| Beispiel: 12 Tage zu 70 Prozent | – | 238,00 € |
Orientierungswerte aus der veröffentlichten Rechtsprechung zu Mietminderungen; sie binden kein Gericht und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Beispielrechnung: 850 € ÷ 30 Tage × 12 Tage × 70 Prozent. Stand: 09/2026.
238 € für zwölf Tage – das ist mehr, als das Ersatzteil gekostet hat. Genau hier liegt der wirtschaftliche Hebel: Jeder Tag Verzögerung kostet dich in diesem Beispiel rund 20 €. Ein Handwerker, der übermorgen kommt, ist billiger als einer, der in drei Wochen kommt und dafür 80 € weniger auf der Rechnung hat. Wenn dein Bad, deine Heizung oder dein Dach dringend jemanden braucht, steht bei uns der passende Betrieb aus dem eigenen Netzwerk meist innerhalb von zwei Tagen bei dir. Du musst niemanden suchen.
Die Mängel, die am häufigsten gemeldet werden
In älteren Gebäuden wiederholen sich die Fälle. An erster Stelle stehen Feuchtigkeit und Schimmel, meist an Außenwänden hinter Möbeln und in Bädern ohne Fenster. An zweiter Stelle steht die Heizung: Thermen am Ende ihrer Nutzungsdauer fallen bevorzugt beim ersten Frost aus. An dritter Stelle folgen undichte Fenster, klemmende Rollläden und tropfende Anschlüsse unter der Spüle.
Diese Reihenfolge ist kein Zufall, sondern Bausubstanz. In einem Bestand, dessen Mehrheit aus den Jahrzehnten vor der ersten Wärmeschutzverordnung stammt, sind einfach verglaste Fenster, ungedämmte Außenwände und Heizungen der letzten Generation der Normalfall. Für dich heißt das: Die meisten Minderungen lassen sich vorhersehen. Eine Therme mit fünfundzwanzig Jahren auf dem Buckel ist keine Überraschung, sondern ein Termin, den du selbst legen kannst – im Sommer, ohne Minderung, mit ruhiger Handwerkerplanung.
Deine drei Reaktionen – in dieser Reihenfolge
Prüfen und dokumentieren
Termin binnen weniger Tage, Fotos, Datum, Uhrzeit, Zeugen. Ohne eigene Feststellung streitest du später über Behauptungen.
Beseitigen lassen
Auftrag sofort erteilen und den Mieter über den Termin informieren. Jeder Tag Verzug verlängert die Minderung.
Quote klären
Ist der Mangel weg, rechne die Minderungszeit sauber ab. Zahlt der Mieter zu wenig, fordere die Differenz unter Vorbehalt zurück.
Was du nicht tun solltest: die Zahlung einfach anmahnen, ohne den Mangel zu prüfen. Wenn die Minderung berechtigt war, ist deine Mahnung gegenstandslos, und eine darauf gestützte Kündigung fällt in sich zusammen. Ob es sich um einen Mangel handelt, den du beseitigen musst, oder um eine Modernisierung, die du planen darfst, klärt der Beitrag zu Instandhaltung und Instandsetzung.
Wenn zu viel gemindert wird
Mindert der Mieter mehr, als ihm zusteht, entsteht in Höhe der Differenz ein Rückstand. Erreicht dieser Rückstand zwei Monatsmieten, kommt eine fristlose Kündigung in Betracht. Vorsicht: Wer sich hier verrechnet, kündigt unwirksam und steht am Ende schlechter da als vorher. Der sichere Weg führt über eine schriftliche Aufforderung mit Frist, die Rückforderung der zu viel geminderten Beträge und – wenn nötig – eine Zahlungsklage. Wie du einen Rückstand sauber aufbaust, steht unter Mietrückstand.
Der häufigste Streitfall ist Schimmel, weil dort die Ursache und damit die Verantwortung strittig ist. Beweislast und Vorgehen erklärt der Beitrag zu Schimmel in der Mietwohnung. Wer Meldungen, Handwerker und Abrechnung nicht selbst koordinieren will, gibt das an die Mietverwaltung ab. Sobald es um Quoten und Kündigungen geht, ist ein Fachanwalt für Mietrecht die richtige Adresse – die Zahlen aus einer Minderungstabelle sind ein Anhaltspunkt, kein Urteil.
Alle anderen Fragen rund um deine Mieter beantwortet der Vermieter-Ratgeber für Bochum.
Häufige Fragen zur Mietminderung
Muss der Mieter die Minderung vorher ankündigen?
Darf ich eine Mietminderung im Vertrag ausschließen?
Wie lange darf gemindert werden?
Was gilt bei Baulärm von einer fremden Baustelle?
Kurz zusammengefasst
Eine Mietminderung tritt automatisch ein, sobald ein spürbarer Mangel vorliegt und angezeigt wurde – ausschließen kannst du sie nicht. Gerechnet wird von der Bruttowarmmiete, die Quote richtet sich nach der Beeinträchtigung und nicht nach den Reparaturkosten. Im Beispiel oben kosten zwölf Tage ohne Heizung 238 €, während das Ersatzteil deutlich weniger kostet. Deshalb ist Tempo die beste Reaktion: prüfen, beseitigen, abrechnen – und bei Streit über die Quote den Fachanwalt fragen.
Mängel melden, ohne dass es dich Zeit kostet
Eine Stelle nimmt die Meldung an, beauftragt den Handwerker und dokumentiert den Verlauf. Du siehst am Ende, was passiert ist und was es gekostet hat.
Christian Gottschling
Beim Vermieten entscheidet die Auswahl des Mieters über dein Ergebnis. Ruf einfach an, wenn du wissen willst, was deine Wohnung bringt und wie die Prüfung abläuft.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in BochumLieber telefonisch? 0201 20 20 01 — Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.