Modernisierung

Modernisierungsankündigung: Frist, Form, Duldung

Drei Monate vorher, in Textform, mit fünf Pflichtangaben – fehlt eine, verschiebt sich deine Mieterhöhung um ein halbes Jahr.

Das Gerüst ist bestellt, der Dämmstoff geliefert, und dann fragt jemand, ob die Mieter eigentlich Bescheid wissen. Die Antwort muss lauten: seit mindestens drei Monaten, schriftlich oder per E-Mail, mit Angaben zu Art, Umfang, Beginn, Dauer, künftiger Miete und künftigen Betriebskosten. Nur dann müssen deine Mieter die Arbeiten dulden – und nur dann kannst du die Kosten anschließend umlegen.

Die Ankündigung ist kein Formbrief, sondern das Fundament der ganzen Maßnahme. Wer sie schludrig schreibt, verliert nicht die Modernisierung, aber sechs Monate Mieterhöhung. Das ist bei einer Fassadendämmung schnell ein vierstelliger Betrag.

Was überhaupt eine Modernisierung ist

Das Gesetz zählt die Fälle auf: Maßnahmen, die Endenergie nachhaltig einsparen, die nicht erneuerbare Primärenergie oder das Klima schützen, den Wasserverbrauch senken, den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern oder neuen Wohnraum schaffen.

Reparaturen fallen nicht darunter. Eine kaputte Heizung durch eine neue kaputtfreie zu ersetzen ist Instandsetzung, auch wenn die neue effizienter ist. Nur der Mehraufwand gegenüber der reinen Reparatur zählt als Modernisierung – diese Abgrenzung entscheidet über die Höhe der späteren Umlage und ist in der Praxis der häufigste Streitpunkt. Wie die Trennlinie verläuft, steht im Beitrag zu Instandhaltung und Instandsetzung.

Kleine Maßnahmen, die nur unerheblich einwirken und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen, brauchst du nicht anzukündigen. Der Austausch eines Thermostatkopfs gegen ein programmierbares Modell fällt darunter, eine neue Wärmepumpe nicht.

Die fünf Pflichtangaben in der Ankündigung

  1. Art und Umfang in wesentlichen Zügen

    Was genau gemacht wird. „Energetische Sanierung“ reicht nicht. „Aufbringen eines 16 Zentimeter starken Wärmedämmverbundsystems auf die Straßenfassade, Erneuerung der Fensterbänke“ reicht.

  2. Voraussichtlicher Beginn

    Ein Datum oder zumindest ein enger Zeitraum. Ein Halbjahr ist zu vage.

  3. Voraussichtliche Dauer

    Wie lange die Arbeiten insgesamt laufen und wie lange die Wohnung selbst betroffen ist.

  4. Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung

    Als konkreter Euro-Betrag für diese Wohnung, nicht als Prozentsatz für das Haus.

  5. Voraussichtliche künftige Betriebskosten

    Was sich nach der Maßnahme bei Heizung und Wartung verändert. Bei einer Dämmung meist eine Ersparnis, die du auch nennen solltest.

Dazu gehört ein Hinweis auf Form und Frist des Härteeinwands. Fehlt dieser Hinweis, kann dein Mieter die Härte auch noch später geltend machen – die Ausschlussfrist läuft dann nicht.

Textform genügt: Brief, Fax oder E-Mail. Eine Unterschrift ist nicht nötig, ein Nachweis über den Zugang schon. Bei mehreren Mietern muss die Ankündigung jeden erreichen, es sei denn, der Vertrag enthält eine Empfangsvollmacht.

Verschick die Ankündigung früher als drei Monate vorher, wenn du kannst. Handwerkertermine verschieben sich, Gerüstbauer werden krank, und eine Ankündigung mit vier Monaten Vorlauf gibt dir Luft, ohne dass du neu schreiben musst. Weicht der tatsächliche Beginn deutlich vom angekündigten ab, brauchst du eine neue Ankündigung – und damit läuft die Frist von vorn. Wer mehrere Häuser hält, gibt diesen Ablauf besser an die Mietverwaltung ab, weil dort Zustellnachweise und Fristen ohnehin dokumentiert werden.

Rechenbeispiel: Fassadendämmung im Sechsparteienhaus

Ein Mehrfamilienhaus mit 600 Quadratmetern Wohnfläche bekommt ein Wärmedämmverbundsystem. Die Gesamtrechnung liegt bei 120.000 Euro. Ein Drittel davon entfällt auf die ohnehin fällige Fassadensanierung, ist also Instandsetzung und nicht umlagefähig.

PositionBetrag
Gesamtkosten der Maßnahme120.000 €
abzüglich Instandsetzungsanteil (ein Drittel)− 40.000 €
abzüglich Zuschuss aus einem Förderprogramm− 8.000 €
Umlagefähige Kosten72.000 €
8 % im Jahr5.760 €
je Monat für das ganze Haus480 €
je Quadratmeter und Monat0,80 €
Erhöhung für eine 75-m²-Wohnung60 € im Monat

Beispielrechnung, gerundet. Rechtsgrundlage: § 559 BGB, jährlich 8 Prozent der aufgewendeten Kosten. Die Beträge sind frei gewählt.

Diese 60 Euro gehören in die Ankündigung – als Betrag für genau diese Wohnung. Zu prüfen ist außerdem die Kappungsgrenze: Die Miete darf sich durch Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei Euro je Quadratmeter erhöhen, bei einer Ausgangsmiete unter sieben Euro je Quadratmeter nur um zwei Euro. Mit 0,80 Euro bleibst du hier klar darunter. Wie die Umlage im Detail berechnet wird, steht im Beitrag zur Modernisierungsumlage.

Duldung, Härtefall und was du deinem Mieter erstatten musst

Grundsätzlich muss dein Mieter die Maßnahme dulden. Er kann sich aber auf eine Härte berufen – bezogen auf die Bauarbeiten selbst, auf die bauliche Folge oder auf die künftige Miete. Diesen Einwand muss er bis zum Ende des Monats erklären, der auf den Zugang deiner Ankündigung folgt, und zwar in Textform.

Typische Härtegründe sind hohes Alter mit Pflegebedarf, eine schwere Erkrankung, Prüfungsphasen bei Schülern oder eine Mietbelastung, die nach der Erhöhung nicht mehr tragbar ist. Die wirtschaftliche Härte zählt bei energetischen Maßnahmen allerdings nicht, wenn die Wohnung nur in einen üblichen Zustand versetzt wird oder du die Maßnahme aufgrund gesetzlicher Vorgaben durchführen musst.

Aufwendungen, die deinem Mieter durch die Arbeiten entstehen, musst du in angemessenem Umfang erstatten: Schutzfolien, Reinigungskosten, in schweren Fällen eine Ersatzunterkunft. Auf Verlangen zahlst du einen Vorschuss. Während einer energetischen Modernisierung ist die Mietminderung für drei Monate ausgeschlossen – danach nicht mehr. Wie eine berechtigte Minderung zu behandeln ist, steht im Beitrag zur Mietminderung.

Gut zu wissenOb eine bestimmte Maßnahme als Modernisierung durchgeht und wie hoch der Instandsetzungsabzug ausfällt, ist häufig Streitstoff. Vor einer großen Maßnahme lohnt sich der Blick eines Anwalts für Mietrecht auf die Ankündigung.

Die übrigen Pflichten und Rechte stehen gesammelt im Ratgeber für Vermieter.

Häufige Fragen zur Modernisierungsankündigung

Was passiert, wenn ich gar nicht ankündige?
Dein Mieter muss die Arbeiten dann nicht dulden und kann sie sogar untersagen. Führst du sie trotzdem durch, verschiebt sich die spätere Mieterhöhung um sechs Monate nach hinten. Dasselbe gilt, wenn die tatsächliche Erhöhung mehr als zehn Prozent über dem Betrag liegt, den du angekündigt hast. Rechne den angekündigten Betrag deshalb eher vorsichtig hoch als knapp.
Muss ich die Ankündigung an jeden Mieter einzeln schicken?
Ja, jede Person, die im Mietvertrag steht, muss die Ankündigung erhalten. Bei einem Ehepaar oder einer Wohngemeinschaft mit gemeinsamem Vertrag reicht ein Schreiben nur dann, wenn der Vertrag eine Empfangsvollmacht enthält. Fehlt sie, adressiere das Schreiben an alle Namen und stelle es nachweisbar zu.
Kann mein Mieter wegen der Modernisierung kündigen?
Ja. Nach Zugang der Ankündigung hat er ein Sonderkündigungsrecht: Er kann bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang folgt, zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. In diesem Fall darfst du mit der Maßnahme in seiner Wohnung nicht vor dem Auszug beginnen. Bei größeren Sanierungen mit vielen betroffenen Wohnungen solltest du das in der Zeitplanung einkalkulieren.
Zählt eine neue Heizung als Modernisierung?
Wenn sie nachhaltig Energie einspart oder das Klima schützt, ja. Wenn sie eine defekte Anlage ersetzt, steckt darin zugleich eine Instandsetzung, deren Anteil du abziehen musst. In der Praxis wird der ersparte Reparaturaufwand geschätzt und in der Ankündigung offengelegt. Bei einem Austausch aufgrund gesetzlicher Pflicht ändert sich zusätzlich, welche Härteeinwände dein Mieter erheben kann.

Kurz zusammengefasst

Kündige spätestens drei Monate vor Beginn an, in Textform, mit Art und Umfang, Beginn, Dauer, erwarteter Mieterhöhung und künftigen Betriebskosten. Nenne den Erhöhungsbetrag für jede Wohnung einzeln und weise auf Form und Frist des Härteeinwands hin.

Zieh vor der Umlage den Instandsetzungsanteil und erhaltene Zuschüsse ab, sonst hält die Erhöhung nicht. Und plane das Sonderkündigungsrecht deiner Mieter mit ein – bei einer größeren Sanierung ist das eine echte Größe in der Zeitplanung.

Große Sanierung geplant?

Aus rund 4.000 verwalteten Wohneinheiten wissen wir, wie eine Ankündigung aussehen muss, die hält. Davon hast du den Vorteil, dass deine Mieterhöhung ab dem ersten möglichen Monat greift statt ein halbes Jahr später.

Christian Gottschling in der Hocke vor einem modernen Gebäude, ein Smartphone in der Hand
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