Eigentumswohnung

Muss die Hausverwaltung dem Verkauf zustimmen?

Nur wenn deine Teilungserklärung eine Verwalterzustimmung vorsieht. Dann steht sie auch im Grundbuch. Der Verwalter darf sie nur aus wichtigem Grund verweigern, etwa bei einem zahlungsunfähigen Käufer. Informieren solltest du ihn ohnehin, weil du Abrechnungen, Protokolle und den Stand der Rücklage von ihm brauchst.

Die Sorge taucht meist beim ersten Gespräch mit dem Notar auf: Kann die Verwaltung den Verkauf stoppen? In den allermeisten Fällen nicht. Was genau hinter der Regelung steckt, erklärt das Lexikon zur Verwalterzustimmung — hier steht, was das praktisch für dich bedeutet.

Wann eine Zustimmung überhaupt nötig ist

Eine Zustimmung braucht es nur, wenn sie in der Teilungserklärung der Gemeinschaft vereinbart wurde. Ist das der Fall, ist sie als Verfügungsbeschränkung im Grundbuch eingetragen. Du erkennst das in Abteilung II deines Grundbuchauszugs. Steht dort nichts, kannst du frei verkaufen.

Wer nicht weiß, was in der eigenen Teilungserklärung steht, findet die Erklärung im Lexikon zur Teilungserklärung. Sie liegt beim Verwalter und beim Grundbuchamt.

Wann der Verwalter Nein sagen darf

Der Verwalter hat kein freies Ermessen. Er darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern — und der muss in der Person des Käufers liegen. Anerkannt sind zum Beispiel erkennbare Zahlungsunfähigkeit oder die Absicht, die Wohnung entgegen der Gemeinschaftsordnung zu nutzen. Nicht ausreichend sind Geschmacksfragen, ein ungeliebter Beruf oder die Befürchtung, jemand könne unbequem werden.

Verweigert er ohne wichtigen Grund, kann die Zustimmung gerichtlich ersetzt werden. Das kostet Zeit, weshalb ein frühes Gespräch fast immer schneller ist als ein Streit. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei einer Blockade gehört der Fall zu einem Anwalt.

Was du vom Verwalter sonst brauchst

UnterlageWofür der Käufer sie brauchtTypischer Vorlauf
Teilungserklärung mit AufteilungsplanWas gehört zur Wohnung, was zur Gemeinschaftwenige Tage
Protokolle der letzten drei VersammlungenAnstehende Sanierungen und Beschlüsse1 bis 2 Wochen
JahresabrechnungenTatsächliche Kosten statt Schätzung1 bis 2 Wochen
WirtschaftsplanLaufendes Hausgeldwenige Tage
Stand der ErhaltungsrücklageReicht das Geld für das nächste Dach1 bis 2 Wochen
ZustimmungserklärungFür die Eintragung im Grundbuch1 bis 3 Wochen

Vorlaufzeiten sind Erfahrungswerte aus der Praxis, keine zugesicherten Bearbeitungsfristen. Verwalter dürfen für Zustimmung und Unterlagen eine Gebühr berechnen.

Der Ablauf in der Praxis

  1. Grundbuchauszug prüfen

    Abteilung II zeigt, ob überhaupt eine Zustimmung nötig ist. Ohne Eintrag entfällt das ganze Thema.

  2. Verwalter früh informieren

    Melde den Verkauf, sobald du dich entschieden hast, und fordere die Unterlagen an. Das dauert länger als gedacht.

  3. Käuferdaten weitergeben

    Nach dem Notartermin bekommt der Verwalter die Angaben zum Käufer und erteilt die Zustimmung in beglaubigter Form.

  4. Beim Notar einreichen

    Erst mit der Zustimmung kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen.

Wie der Verkauf einer Eigentumswohnung insgesamt läuft, steht unter Wohnung verkaufen in Bochum. Was in der Abrechnung steht, erklärt das Lexikon zur Jahresabrechnung.

Häufige Fragen dazu

Was kostet die Zustimmung des Verwalters?
Viele Verwalterverträge sehen dafür eine Gebühr vor, häufig im niedrigen dreistelligen Bereich, dazu kommen die Kosten für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift. Die genaue Höhe steht im Verwaltervertrag deiner Gemeinschaft. Frag früh danach, damit der Posten in deiner Kostenrechnung für den Verkauf nicht überraschend auftaucht.
Kann die Eigentümergemeinschaft den Verkauf verhindern?
Nein. Die Gemeinschaft als solche stimmt nicht ab, ob du verkaufen darfst. Nur der Verwalter erteilt oder verweigert die Zustimmung, und auch das nur, wenn die Teilungserklärung es vorsieht und ein wichtiger Grund in der Person des Käufers vorliegt. Persönliche Vorbehalte einzelner Nachbarn spielen keine Rolle.
Was passiert bei offenem Hausgeld?
Rückstände sind ein häufiger Streitpunkt. Der Verwalter kann die Zustimmung nicht allein wegen deiner offenen Beträge verweigern, weil der wichtige Grund in der Person des Käufers liegen muss. Im Kaufvertrag wird aber üblicherweise geregelt, wer rückständiges Hausgeld trägt — kläre das vor dem Notartermin, nicht danach.
Muss ich dem Käufer die Protokolle zeigen?
Rechtlich bist du verpflichtet, über wesentliche Umstände aufzuklären, und dazu gehören beschlossene oder absehbare größere Sanierungen. Praktisch verlangt jede finanzierende Bank die Protokolle ohnehin. Wer sie zurückhält, verzögert den Verkauf und riskiert später Streit über arglistiges Verschweigen. Leg sie deshalb von Anfang an mit ins Exposé-Paket.

Kurz zusammengefasst

Eine Zustimmung braucht es nur, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht. Dann steht sie in Abteilung II deines Grundbuchauszugs.

Verweigern darf der Verwalter nur aus wichtigem Grund, der in der Person des Käufers liegt. Persönliche Vorbehalte reichen nicht.

Wichtiger als die Zustimmung selbst sind die Unterlagen: Teilungserklärung, Protokolle, Abrechnungen, Wirtschaftsplan und Rücklage.

Plane für Gebühr, Beglaubigung und Bearbeitung mehrere Wochen ein. Den Wert deiner Wohnung klärt vorab die Wohnungsbewertung in Bochum.

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Wir holen die Unterlagen bei der Verwaltung ein und klären die Zustimmung, bevor sie zum Problem wird.

Christian Gottschling im Beratungsgespräch am Fenster, gegenüber ein Gesprächspartner mit Kaffeetasse
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