Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Papier vom Amt, mit dem jemand nachweist, dass er in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen darf.
Was das für dich bedeutet
Öffentlich geförderte Wohnungen sind mit Steuergeld oder zinsgünstigen Darlehen gebaut oder saniert worden. Im Gegenzug ist die Miete gedeckelt, und einziehen darf nur, wer unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt. Der Nachweis dafür ist der WBS. In Bochum stellt ihn das Amt für Wohnungswesen aus.
Wenn du eine geförderte Wohnung vermietest, darfst du sie nur an Menschen mit gültigem Schein überlassen. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Wer ohne Schein vermietet, riskiert ein Bußgeld und kann zur Rückzahlung von Fördermitteln herangezogen werden.
Auf dem Schein steht mehr als nur ein Name. Er nennt die zulässige Haushaltsgröße und die Wohnungsgröße, für die er gilt. Ein Schein für zwei Personen berechtigt nicht zu einer Vierzimmerwohnung. Es gibt außerdem Scheine für unterschiedliche Förderwege mit unterschiedlichen Einkommensgrenzen.
Die Grenzen selbst stehen im Wohnraumförderungsgesetz des Landes und werden regelmäßig angepasst. Feste Zahlen zu nennen wäre unseriös, weil sie sich ändern. Die aktuellen Werte und die passenden Formulare bekommst du bei der Stadt.
Wer einen Schein bekommt
Beantragen kann ihn jeder Haushalt, dessen Einkommen unter der maßgeblichen Grenze liegt: Alleinstehende, Familien, Rentnerinnen, Studierende mit eigenem Haushalt. Gerechnet wird mit dem Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, abzüglich bestimmter Freibeträge. Wer knapp darüber liegt, sollte trotzdem nachfragen, weil die Abzüge oft übersehen werden.
Beispiel: geförderte und freie Wohnung im Vergleich
| Merkmal | Geförderte Wohnung | Frei finanzierte Wohnung |
|---|---|---|
| Mieterauswahl | nur mit gültigem WBS | frei |
| Miethöhe | an die Bewilligungsmiete gebunden | marktabhängig |
| Mieterhöhung | nur im Rahmen der Förderbestimmungen | nach den Regeln des BGB |
| Dauer | bis zum Ende der Bindungsfrist | unbefristet frei |
Quelle: Wohnraumförderungsgesetz NRW und Wohnungsbindungsrecht, vereinfachte Gegenüberstellung. Stand: 2026.
Der Vorteil für dich liegt in der Planbarkeit. Geförderte Wohnungen stehen selten leer, weil die Nachfrage die Zahl der Wohnungen deutlich übersteigt. Bei rund 375.000 Einwohnern und einem Mieteranteil von 75 Prozent findet sich für eine gebundene Wohnung fast immer jemand.
Worauf du achten solltest
- Lass dir das Original zeigen und nimm eine Kopie zu deinen Unterlagen. Der Schein ist meist ein Jahr gültig.
- Prüfe, ob Haushaltsgröße und zulässige Wohnungsgröße zu deiner Wohnung passen.
- Melde die Vermietung der zuständigen Stelle, wenn die Förderbestimmungen das verlangen.
- Nach Ablauf der Bindung darfst du frei vermieten. Das Datum solltest du kennen, denn es steht in deinen Förderunterlagen und entscheidet über deine Mietstrategie.
- Verwechsle den WBS nicht mit Wohngeld. Der eine erlaubt den Einzug, das andere ist ein Zuschuss zur Miete.
- Sag Interessenten früh, dass ein Schein nötig ist. Sonst besichtigen Menschen eine Wohnung, die sie gar nicht mieten dürfen, und beide Seiten verlieren Zeit.
Ehrlich gesagt ist die gebundene Vermietung nicht für jeden das Richtige. Die Miete liegt unter dem, was frei erzielbar wäre, und die Verwaltung bringt zusätzliche Nachweise mit sich. Dafür bekommst du sehr stabile Mietverhältnisse und in vielen Fällen Fördermittel, die die Sanierung überhaupt erst möglich gemacht haben.
Verwandte Begriffe
- Wohnungsbindung – wie lange die Beschränkung gilt.
- Wohnungsbauförderung NRW – woher die Mittel stammen.
- Wohngeld – der Zuschuss zur Miete, nicht zu verwechseln.
- Mietvertrag – braucht bei geförderten Wohnungen besondere Sorgfalt.
- Nettokaltmiete – die Größe, die durch die Bewilligungsmiete begrenzt wird.
Wie das in der Praxis abläuft, erklärt der Ratgeber Wohnberechtigungsschein für Vermieter. Weitere Fachbegriffe erklärt das Immobilien-Lexikon von A bis Z.
Ob geförderte oder freie Vermietung für dein Objekt der bessere Weg ist, hängt an Bindung, Zustand und Zielmiete. Die Entscheidungshilfe dazu findest du auf der Seite Immobilie vermieten in Bochum.
Kurz zusammengefasst
Der Wohnberechtigungsschein ist der Nachweis, dass ein Haushalt in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen darf — ausgestellt in Bochum vom Amt für Wohnungswesen. Für Vermieter ist er Pflicht und nicht Kür: Wer ohne gültigen Schein vermietet, riskiert ein Bußgeld und die Rückforderung von Fördermitteln. Achte dabei auf die Angaben zu Haushalts- und Wohnungsgröße, denn ein Schein für zwei Personen trägt keine Vierzimmerwohnung.
Steckst du gerade mitten drin?
Begriffe nachschlagen ist das eine. Wenn es konkret wird, hilft ein Gespräch mehr als jede Definition. Zehn Minuten am Telefon klären meist mehr als eine Stunde Lesen.
Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Christian Gottschling
Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum