Steuern

Wann kann ich mein Haus steuerfrei verkaufen?

Steuerfrei ist der Verkauf in zwei Fällen: wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen, oder wenn du die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor selbst bewohnt hast. Für den zweiten Fall reichen unter Umständen gut 14 Monate durchgehender Eigennutzung.

Hier steht, wie du deinen Fall prüfst. Die Feinheiten der Eigennutzung erklärt der Beitrag Steuerfrei verkaufen durch Eigennutzung. Alle Kostenpunkte im Überblick stehen unter Kosten und Provision.

Weg eins: die Zehnjahresfrist

Maßgeblich sind zwei Daten, und beide stehen in notariellen Urkunden: das Datum des Kaufvertrags beim Erwerb und das Datum des Kaufvertrags beim Verkauf. Nicht der Grundbucheintrag, nicht die Übergabe, nicht die Zahlung.

Die Frist läuft taggenau. Wer am 15. März gekauft hat, ist zehn Jahre später am 16. März draußen. Ein Beurkundungstermin wenige Wochen zu früh kann fünfstellig kosten.

Weg zwei: die Eigennutzung

Hier gibt es zwei Varianten. Entweder du hast seit der Anschaffung durchgehend selbst darin gewohnt. Oder du hast im Jahr des Verkaufs und in den beiden Kalenderjahren davor selbst darin gewohnt.

Die zweite Variante ist großzügiger, als sie klingt, weil angebrochene Kalenderjahre zählen. Einzug im Dezember, ein volles Jahr Wohnen, Verkauf im Januar des übernächsten Jahres: Das erfüllt die Bedingung.

SituationSteuerfrei?
Kauf vor zwölf Jahren, vermietetja, Frist abgelaufen
Kauf vor vier Jahren, selbst bewohnt bis zuletztja, über die Eigennutzung
Kauf vor vier Jahren, ausgezogen und vermietetmeist nein
Kauf vor sechs Jahren, durchgehend vermietetnein
Geerbt, Erblasser kaufte vor 20 Jahrenja, Frist des Erblassers

Vereinfachte Übersicht zu Paragraf 23 EStG. Den Einzelfall prüft dein Steuerberater.

Die Fallen bei der Eigennutzung

Der Auszug vor dem Verkauf. Wer auszieht und die Immobilie danach vermietet, unterbricht die Eigennutzung. Das trifft besonders oft getrennt lebende Partner.

Das abgesetzte Arbeitszimmer. Eine Fläche, die steuerlich als Arbeitszimmer geltend gemacht wurde, kann für diesen Anteil die Befreiung gefährden.

Die Ferienwohnung. Nur gelegentliche Nutzung reicht in der Regel nicht. Der Begriff der Selbstnutzung ist enger, als viele annehmen.

Gut zu wissenDiese Seite gibt eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Prüf deinen Fall vor der Beurkundung, nicht danach, denn danach lässt sich nichts mehr ändern.

Drei Objekte in fünf Jahren: die versteckte Grenze

Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, gilt steuerlich schnell als gewerblicher Grundstückshändler. Dann greift weder die Zehnjahresfrist noch die Eigennutzung, und zusätzlich fällt Gewerbesteuer an. Mehr dazu unter Drei-Objekt-Grenze.

Was du praktisch tun solltest

Hol den alten Kaufvertrag heraus und notiere das Beurkundungsdatum. Rechne zehn Jahre dazu. Liegt dein geplanter Verkauf danach, ist das Thema erledigt. Liegt er davor, prüfe die Eigennutzung, und wenn auch die nicht greift, rechne die Steuer durch. Wie hoch sie ausfällt, steht unter Höhe der Spekulationssteuer.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich selbst darin gewohnt haben?
Es zählen Kalenderjahre, keine vollen zwölf Monate. Nötig ist die Eigennutzung im Jahr des Verkaufs und in den beiden Kalenderjahren davor. Weil das erste und das letzte Jahr angebrochen sein dürfen, können gut 14 Monate durchgehender Nutzung ausreichen, wenn sie richtig über den Jahreswechsel liegen.
Zählt der Grundbucheintrag oder der Notartermin?
Der Notartermin, also das Datum der Beurkundung des Kaufvertrags. Der Eintrag im Grundbuch folgt oft Monate später und spielt für die Frist keine Rolle. Genauso wenig zählen Übergabe und Zahlung. Wer knapp vor Fristablauf steht, kann den Beurkundungstermin bewusst nach hinten legen.
Was ist bei einer Schenkung?
Wie beim Erbe gilt: Eine Schenkung ist kein Anschaffungsvorgang, deshalb beginnt keine neue Frist zu laufen. Du übernimmst die Frist des Schenkers mitsamt seinem ursprünglichen Kaufdatum. Hat er vor mehr als zehn Jahren gekauft, kannst du sofort steuerfrei verkaufen. Was beim Erbe gilt, steht unter Geerbtes Haus steuerfrei verkaufen.
Spielt der Zeitpunkt am Markt auch eine Rolle?
Die Steuerfrage entscheidet häufig stärker über dein Ergebnis als ein paar Prozent Marktbewegung. Trotzdem gehören beide Fragen zusammen betrachtet, gerade wenn die Zehnjahresfrist ohnehin in wenigen Monaten abläuft. Dann lohnt es sich fast immer, den Beurkundungstermin dahinter zu legen. Eine Einordnung des Marktes steht unter Zeitpunkt für den Verkauf.

Kurz zusammengefasst

Zwei Wege führen in die Steuerfreiheit: mehr als zehn Jahre Besitz oder Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor.

Für beide Fristen zählt das Datum der notariellen Beurkundung, nicht der Grundbucheintrag. Bei Erbschaft und Schenkung läuft die Frist des Voreigentümers weiter.

Prüf deinen Fall, bevor der Notartermin steht. Wann die Steuer überhaupt greift, steht unter Spekulationssteuer, und ob du melden musst unter Meldung an das Finanzamt.

Erst die Frist, dann der Preis

Wenn die Frist passt, sagen wir dir, was dein Haus derzeit bringt.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Bochum, im dunkelblauen Sakko vor hellgrauem Hintergrund
Dein Ansprechpartner

Christian Gottschling

Der häufigste teure Fehler beim Verkauf ist ein zu hoher Startpreis. Über den reden wir am besten, bevor die Immobilie online geht.

Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum
Rückruf

Wir rufen dich an

Trag deine Nummer ein und wähle einen Zeitraum. Wir melden uns — kostenlos und ohne Verpflichtung.

Es eilt? Dann ruf einfach direkt an: 0201 20 20 01