Steuern

Was kann ich beim Hausverkauf steuerlich absetzen?

Ist der Verkauf steuerpflichtig, mindern alle unmittelbaren Verkaufskosten den Gewinn: deine Maklerprovision, der Energieausweis, die Kosten für Inserate und Exposé, deine Notarkosten für die Löschung der Grundschuld und die Vorfälligkeitsentschädigung deiner Bank. Ist der Verkauf dagegen steuerfrei, kannst du nichts davon absetzen, weil es keinen steuerpflichtigen Gewinn gibt.

Ob dein Verkauf überhaupt steuerpflichtig ist, klärt die Seite Wann Spekulationssteuer anfällt. Alle Kostenpunkte im Überblick stehen unter Kosten und Provision.

Die Vorfrage entscheidet alles

Ohne Steuerpflicht gibt es nichts abzusetzen. Steuerfrei ist der Verkauf, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen, oder wenn du im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor selbst darin gewohnt hast.

Für die meisten Eigenheimverkäufer in Bochum ist das Thema damit erledigt, weil viele Häuser seit Jahrzehnten in Familienhand sind. Betroffen sind vor allem Kapitalanleger, Erben mit kurzer Vorbesitzzeit und getrennt lebende Partner.

Was du gegenrechnen kannst

PostenWann abziehbar
Maklerprovision, 3,57 % bei hälftiger Teilungbei steuerpflichtigem Verkauf
Energieausweis und Wertermittlungbei steuerpflichtigem Verkauf
Inserate, Fotos, Exposébei steuerpflichtigem Verkauf
Notarkosten für die Löschung deiner Grundschuldbei steuerpflichtigem Verkauf
Vorfälligkeitsentschädigung der Bankbei steuerpflichtigem Verkauf
Grunderwerbsteuer und Notarkosten von damalsals Anschaffungsnebenkosten

Zusammenstellung der bei einem privaten Veräußerungsgeschäft üblicherweise berücksichtigten Positionen. Keine Steuerberatung, der Einzelfall gehört zum Steuerberater. Stand: 09/2026.

Wie der Gewinn gerechnet wird

Nicht der Verkaufspreis ist die Bemessungsgrundlage, sondern die Differenz. Vom Verkaufspreis ziehst du den damaligen Kaufpreis ab, dazu die Anschaffungsnebenkosten von damals und alle Verkaufskosten von heute.

Bei vermieteten Objekten kommt ein Punkt hinzu, der oft übersehen wird: Die über die Jahre geltend gemachte Abschreibung wird dem Gewinn wieder zugerechnet. Damit steigt die Bemessungsgrundlage, manchmal erheblich.

Gut zu wissenDiese Seite ordnet ein und ersetzt keine Steuerberatung. Was in deinem Fall abziehbar ist, entscheidet dein Steuerberater anhand deiner Unterlagen.

Welche Belege du brauchst

  1. Der alte Kaufvertrag

    Er enthält Kaufpreis und Datum. Ohne ihn lässt sich der Gewinn nicht sauber ermitteln.

  2. Die Nebenkostenbelege von damals

    Grunderwerbsteuerbescheid, Notarrechnung, Grundbuchkosten, alte Provision.

  3. Alles aus dem laufenden Verkauf

    Provisionsrechnung, Energieausweis, Inserate, Notarrechnung für die Löschung.

  4. Das Schreiben der Bank

    Die Abrechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gehört zu den größten Einzelposten.

Was nicht abziehbar ist

Laufende Kosten aus der Zeit vor dem Verkauf gehören nicht dazu: Grundsteuer, Versicherung, Heizkosten, kleine Reparaturen. Auch Renovierungen kurz vor dem Verkauf mindern den Veräußerungsgewinn in aller Regel nicht, sondern wären allenfalls über andere Wege zu berücksichtigen.

Ebenfalls nicht abziehbar ist deine eigene Zeit. Wer selbst inseriert, Besichtigungen führt und verhandelt, spart Provision, kann diesen Aufwand aber nicht ansetzen. Wie hoch die Steuer im Ernstfall wird, steht unter Höhe der Spekulationssteuer. Dass der Notar jede Beurkundung meldet, unter Meldung an das Finanzamt. Was am Ende bleibt, rechnet Was vom Hausverkauf übrig bleibt durch, die Gesamtkosten stehen im Beitrag zu den Verkaufskosten für Verkäufer.

Häufige Fragen zu absetzbaren Kosten

Kann ich die Maklerprovision absetzen?
Bei einem steuerpflichtigen Verkauf ja, sie gehört zu den unmittelbaren Veräußerungskosten. Beim Verkauf an einen Verbraucher wird sie hälftig geteilt, auf deiner Seite stehen damit 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Ist der Verkauf steuerfrei, geht nichts davon ab. Hebe die Rechnung trotzdem auf, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist.
Zählt die Vorfälligkeitsentschädigung wirklich dazu?
Wenn du das Darlehen ablösen musst, um lastenfrei verkaufen zu können, steht sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veräußerung und mindert den Gewinn. Sie ist häufig der größte Einzelposten auf deiner Seite, oft ein Vielfaches der Notarkosten. Wie hoch sie ausfällt, steht unter Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.
Was ist mit einer Renovierung kurz vor dem Verkauf?
Beim privaten Veräußerungsgeschäft hilft sie steuerlich in aller Regel nicht. Sie ist keine Veräußerungskosten und auch kein nachträglicher Anschaffungsaufwand, wenn sie nur der Verkaufsvorbereitung dient. Bei vermieteten Objekten kann die Einordnung anders ausfallen. Das ist genau der Punkt, an dem ein Steuerberater vor dem Handwerker kommen sollte.
Ich habe den alten Kaufvertrag nicht mehr, was jetzt?
Der Notar, der damals beurkundet hat, bewahrt die Urkunde auf und gibt dir eine Abschrift. Ist die Praxis aufgelöst, liegt sie beim Amtsgericht oder bei der Notarkammer. Auch das Grundbuchamt und das Finanzamt haben Unterlagen zum damaligen Vorgang. Fang früh mit der Suche an, denn Auskünfte brauchen Wochen.

Kurz zusammengefasst

Abziehbar ist nur etwas, wenn der Verkauf überhaupt steuerpflichtig ist. Prüfe zuerst die Zehnjahresfrist und die Eigennutzung.

Zu den Veräußerungskosten zählen Provision, Energieausweis, Inserate, deine Löschungskosten und die Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Anschaffungsnebenkosten von damals erhöhen deinen Einstandswert und senken so den Gewinn.

Bei vermieteten Objekten wird die bereits genutzte Abschreibung wieder zugerechnet. Rechne damit.

Zahlen sortieren, bevor beurkundet wird

Nach dem Notartermin lässt sich steuerlich nichts mehr gestalten.

Christian Gottschling hält einen Wohnungsschlüssel in der Hand, im Hintergrund eine Wand mit Objektunterlagen
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