Bevor du reservierst

Wie prüfe ich, ob ein Kaufinteressent wirklich zahlen kann?

Lass dir vor der Reservierung eine Finanzierungsbestätigung der Bank zeigen, nicht nur eine Selbstauskunft. Diese Bestätigung muss auf dein Objekt lauten, den Betrag nennen und aktuell sein. Ein geplatzter Notartermin kostet dich Wochen, Notargebühren und oft auch den zweitbesten Käufer, der inzwischen woanders gekauft hat.

Ein freundliches Paar, zwei Besichtigungen, ein Handschlag. Sechs Wochen später sagt die Bank Nein, und du fängst von vorn an. Das lässt sich in zehn Minuten verhindern.

Worauf du in einer Bestätigung achten musst und welche Formulierungen nichts wert sind, steht im Ratgeber Kaufinteressenten prüfen. Hier bekommst du die Kurzfassung.

Woran du eine belastbare Bestätigung erkennst

MerkmalBelastbarWertlos
AusstellerBank oder SparkasseVermittlerportal ohne Bankbezug
Objektbezugdeine Adresse steht drinallgemeine Machbarkeit
Betragkonkrete Summe„bis zu“ ohne Zahl
Datumwenige Wochen altälter als drei Monate
Eigenkapitalbenannt und nachgewiesennur behauptet

Eine Finanzierungsbestätigung ist keine Zusage. Verbindlich wird die Finanzierung erst mit dem Darlehensvertrag.

Warum die Selbstauskunft nicht reicht

Eine Selbstauskunft schreibt der Interessent selbst. Darin steht etwas über Einkommen und Absicht, aber nichts darüber, ob eine Bank das Objekt finanziert. Genau daran scheitern Käufe: Die Bank bewertet das Haus niedriger als den Kaufpreis und finanziert weniger als gedacht.

Deshalb gehört die Bestätigung vor die Reservierung, nicht danach. Was in einer Reservierungsvereinbarung überhaupt wirksam ist, steht im Ratgeber Reservierungsvereinbarung.

Was du fragen darfst und was nicht

Du darfst fragen, ob eine Finanzierung vorliegt, über welche Summe und wie viel Eigenkapital eingesetzt wird. Du darfst dir die Bestätigung zeigen lassen. Was du nicht verlangen solltest, sind Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder eine Schufa-Auskunft im Original.

Der Grund ist einfach: Du brauchst diese Daten nicht, und du müsstest sie datenschutzkonform aufbewahren und löschen. Die Bestätigung der Bank enthält alles Nötige. Mehr zu den Anforderungen unter Finanzierungsbestätigung prüfen und im Lexikon zur Bonität.

Wie du dich im Vertrag zusätzlich absicherst

Der beste Schutz steckt im Kaufvertrag. Üblich sind eine klare Fälligkeitsregelung, die erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung greift, und eine Regelung für den Fall, dass nicht gezahlt wird. Der Notar sichert das ohnehin, aber sprich es vorher an.

Und noch ein Punkt aus der Praxis: Wer mehrere Interessenten hat, sollte den mit der besseren Finanzierung nehmen, auch wenn ein anderer ein paar tausend Euro mehr bietet. Wie du die Verhandlung führst, steht unter Kaufpreisverhandlung führen. Was beim Termin passiert, klärt der Notartermin. Ohne Makler übernimmst du all das selbst: Verkauf ohne Makler. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Bonitätsprüfung

Wann frage ich nach der Finanzierung?
Nicht bei der ersten Anfrage, sondern spätestens nach der zweiten Besichtigung, wenn es ernst wird. Zu früh wirkt misstrauisch und schreckt ernsthafte Interessenten ab, zu spät kostet dich Wochen. Ein guter Moment ist das Gespräch über den Preis: Wer verhandelt, sollte auch sagen können, womit er zahlt. Formuliere es als normalen Schritt im Ablauf.
Was ist mit Barzahlern?
Auch hier gilt: nachweisen lassen. Üblich ist eine Bestätigung der Bank über ein entsprechendes Guthaben oder ein aktueller Depot- oder Kontoauszug mit geschwärzten Details. Zusätzlich verlangt das Geldwäschegesetz bei Immobiliengeschäften eine Identitätsprüfung und die Klärung der Mittelherkunft. Das macht in der Regel der Notar, bei Einschaltung eines Maklers auch dieser.
Kann ich einen Käufer ablehnen?
Bis zur Beurkundung bist du in deiner Entscheidung frei und musst niemandem verkaufen. Die Ablehnung darf allerdings nicht an Merkmalen wie Herkunft, Religion oder Behinderung hängen. Sachliche Gründe wie eine fehlende oder schwache Finanzierung sind unproblematisch. Sag Absagen freundlich und zügig, denn abgelehnte Interessenten von heute sind manchmal die Käufer von übermorgen.
Was passiert, wenn der Käufer nach dem Notartermin nicht zahlt?
Dann wird es unangenehm. Der Notar mahnt, es laufen Verzugszinsen, und du kannst nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Bis das durch ist, vergehen Monate, und dein Objekt ist blockiert. Die Rückabwicklung kostet Gebühren, die du zunächst auslegst. Genau deshalb ist die Prüfung vorher so viel wert: Ein Problem entsteht dann gar nicht erst.

Kurz zusammengefasst

Verlange eine Finanzierungsbestätigung der Bank, objektbezogen, mit Betrag und aktuellem Datum.

Eine Selbstauskunft ersetzt sie nicht, weil sie nichts über die Sicht der Bank auf dein Objekt sagt.

Frag nach der zweiten Besichtigung, nicht bei der ersten Anfrage und nicht erst beim Notar.

Bei mehreren Interessenten zählt die belastbare Finanzierung mehr als die letzten Tausend Euro.

Soll jemand die Interessenten für dich prüfen?

Wir holen Finanzierungsbestätigungen ein und sortieren vor, bevor du Zeit in Besichtigungen steckst.

Christian Gottschling steht vor einem Einfamilienhaus mit Verkaufsschild im Vorgarten
Dein Ansprechpartner

Christian Gottschling

Ein kurzes Gespräch bringt dich meist weiter als eine Stunde Lesen. Auskunft kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH · Termine bei dir vor Ort in Bochum
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